Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begründungserfordernis einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 08.02.1979 - 1 K 896/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1979 - I A 1147/79
- BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80
So hat das Bundesverfassungsgericht noch jüngst in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - (Rudolf Heß-Fall) die einschlägige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster als mit der Verfassung vereinbar erklärt und ausgeführt, der Bundesregierung stehe hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Weise sie Auslandsschutz gewähre, ein weites politisches Ermessen zu. - BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80
Dies verstieß gegen § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach die Beschwerde einschließlich ihrer Begründung bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. BVerwGE 32, 357 ff.).
- BVerwG, 30.12.2016 - 10 B 4.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Die gegen die Ordnungsmäßigkeit dieses Beschlusses von der Klägerin vorgebrachten Rügen rechtfertigen eine Aufhebung dieses Beschlusses und die Zurücksendung der Akten zur erneuten Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof nicht (vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 1969 - 8 B 34.68 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 61; vom 5. Februar 1981 - 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118; vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2).Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt ihrer Argumentation, wonach die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist einschließlich eventueller Ergänzungen bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, einzureichen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 1969 - 8 B 34.68 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 61, vom 5. Februar 1981 - 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118 und vom 5. Januar 1987 - 8 B 131.86 - BA S. 3).
- BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGO -Änderungsgesetzes (vom 17. Dezember 1990, BGBl I S. 2809) maßgeblichen Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. mußte die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde stets bei dem Ausgangsgericht eingereicht werden, und zwar auch dann, wenn dieses bereits über die Nichtabhilfe entschieden, die Akten dem Bundesverwaltungsgericht übersandt und dies dem Beschwerdeführer mitgeteilt hatte (vgl. insbesondere: Beschluß vom 25. August 1969 - BVerwG VIII B 34.68 - BVerwGE 32, 357 ; Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118). - BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
Anwaltsverschulden bei Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem …
Dafür ist unerheblich, ob der Prozeßbevollmächtigte die Entscheidung des 7. Senats vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118) hätte kennen müssen.
- BVerwG, 12.05.1982 - 1 CB 14.82
Nachholung der erforderlichen Beschwerdebegründung innerhalb der Beschwerdefrist …
Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht bereits entschieden hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen (Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118). - BFH, 05.06.1997 - III B 33/96
Anspruch auf Investitionszulage für eine Platzbefestigung zur Lagerung von …
Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in dem Beschluß vom 5. Februar 1981 7 B 13.80 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 118) eine Nichtzulassungsbeschwerde, deren gesonderte Begründung entgegen der Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) a. F. innerhalb der Beschwerdefrist nicht bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden sollte, sondern unmittelbar beim BVerfG eingereicht worden war, als nicht ordnungsgemäß erhoben und deswegen als unzulässig angesehen, obgleich das Berufungsgericht mit seiner Nichtabhilfeentscheidung den Ablauf der Beschwerde(begründungs)frist nicht abgewartet hatte. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1996 - 21 A 753/95
Bundesregierung; Gewährung von Auslandsschutz; Ermessen; Völkerrechtliche Fragen; …
Rn. 55 vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1981 - 7 B 13.80 - S. 3 f. des amtl. - BVerwG, 05.01.1987 - 8 B 131.86
Verspätete Nachholung der verabsäumten Rechtshandlung im Rahmen einer beantragten …
Das verstößt gegen § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach die Beschwerde einschließlich ihrer Begründung bei dem Gericht einzulegen ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118 S. 1 und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125 S. 13 ). - BVerwG, 26.10.1988 - 8 B 95.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Bei dem Verwaltungsgericht ist die Beschwerdebegründung erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangen, so daß eine Heilung des Mangels ausgeschlossen ist (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118 S. 1 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".