Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der Beschwerde - Verwerfung der Berufung wegen Fristversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1980 - 15 A 2308/80
- BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61
Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81
Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]). - BVerwG, 14.09.1978 - 8 B 35.78
Verwerfung der Berufung durch Beschluss im Falle einer Fristversäumnis
Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81
Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
- BVerwG, 25.11.1987 - 8 B 144.87
Statthaftigkeit einer Beschwerde
Ein splcher Beschluß eines Berufungsgerichts kann nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn das Berufungsgericht die Beschwerde zugelassen hat (Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 §.125 VwGO Nr. 5).Gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Beschluß vom 20. Februar 1981 a.a.O.).
- BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90
Rechtsmittel
Für Beschlüsse des Berufungsgerichts, mit denen dieses eine Berufung gemäß § 125 Abs. 2 VwGO unter gleichzeitiger Nichtzulassung der Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO) als unzulässig verwirft, gilt das gleiche; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen den die Zulassung der Beschwerde versagenden Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben (BVerwGE 14, 138;Beschlüsse vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 -, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - sowievom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - ). - BVerwG, 14.12.1988 - 8 B 43.88
Anhörung von Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens - Nichtzulassung einer …
Gegen diese Nichtzulassung der Beschwerde ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben; § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nicht entsprechend anwendbar (Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138, vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 8).
- BVerwG, 24.02.1986 - 8 B 22.86
Anfechtung von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an …
Gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der eine Berufung als unzulässig verwirft, findet die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht statt (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138 [BVerwG 03.05.1962 - VIII B 53/61] und vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5). - BVerwG, 06.08.1990 - 7 B 110.90
Statthaftes Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Beschwerde gegen einen …
Gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - ). - BVerwG, 12.06.1989 - 8 CB 48.89
Vertretungserfordernis vor dem Bundesverwaltungsgericht - Statthaftigkeit eines …
Überdies kann der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der die Berufung wegen Fristversäumnis verworfen hat (§ 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO), nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung mit der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 mit weit. Nachw.). - BVerwG, 19.04.1988 - 1 B 42.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Berufung unter dem Aspekt der …
- BVerwG, 13.04.1988 - 8 B 45.88
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Überdies kann der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der die Berufung wegen Fristversäumnis verworfen hat (§ 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO), nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung mit der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 -). - BVerwG, 07.08.1986 - 7 B 119.86
Anfechtung eines Beschlusses eines Oberverwaltungsgerichts
Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin, der die Berufung verworfen hat, weil sie nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist (§ 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO), ist nur anfechtbar, wenn die Beschwerde ausdrücklich zugelassen wurde; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - ). - BVerwG, 16.10.1985 - 7 B 195.85
Rechtsmittel
Ein Beschluß gemäß § 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5]). - BVerwG, 27.08.1985 - 7 B 160.85
Statthaftigkeit einer Beschwerde
- BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 146.85
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.07.1985 - 7 ER 227.85
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.10.1983 - 9 CB 78.83
Unstatthaftigkeit des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 14.09.1982 - 8 C 50.82
Statthaftigkeit einer Revision
- BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 135.82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerwG, 27.09.1990 - 7 B 132.90
Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".