Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1103
BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81 (https://dejure.org/1981,1103)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1981 - 7 B 14.81 (https://dejure.org/1981,1103)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - 7 B 14.81 (https://dejure.org/1981,1103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel gegen Nichtzulassung der Beschwerde - Verwerfung der Berufung wegen Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1962 - VIII B 53.61

    Antrag auf Anerkennung als Flüchtling - Möglichkeit der Anfechtung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81
    Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 14.09.1978 - 8 B 35.78

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss im Falle einer Fristversäumnis

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1981 - 7 B 14.81
    Ein auf diese Vorschrift gestützter Verwerfungsbeschluß kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (BVerwGE 14, 138; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4]).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 8 B 144.87

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

    Ein splcher Beschluß eines Berufungsgerichts kann nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn das Berufungsgericht die Beschwerde zugelassen hat (Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 §.125 VwGO Nr. 5).

    Gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Beschluß vom 20. Februar 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

    Für Beschlüsse des Berufungsgerichts, mit denen dieses eine Berufung gemäß § 125 Abs. 2 VwGO unter gleichzeitiger Nichtzulassung der Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (§ 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO) als unzulässig verwirft, gilt das gleiche; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen den die Zulassung der Beschwerde versagenden Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben (BVerwGE 14, 138;Beschlüsse vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 -, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - sowievom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - ).
  • BVerwG, 14.12.1988 - 8 B 43.88

    Anhörung von Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens - Nichtzulassung einer …

    Gegen diese Nichtzulassung der Beschwerde ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben; § 132 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nicht entsprechend anwendbar (Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138, vom 14. September 1978 - BVerwG 8 B 35.78 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 4, vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 9 B 28.88 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 24.02.1986 - 8 B 22.86

    Anfechtung von Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts mit der Beschwerde an …

    Gegen die Nichtzulassung der Beschwerde in einem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der eine Berufung als unzulässig verwirft, findet die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht statt (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1962 - BVerwG VIII B 53.61 - BVerwGE 14, 138 [BVerwG 03.05.1962 - VIII B 53/61] und vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 06.08.1990 - 7 B 110.90

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Beschwerde gegen einen …

    Gegen die Nichtzulassung der Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - ).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 8 CB 48.89

    Vertretungserfordernis vor dem Bundesverwaltungsgericht - Statthaftigkeit eines …

    Überdies kann der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der die Berufung wegen Fristversäumnis verworfen hat (§ 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO), nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung mit der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 B 42.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Berufung unter dem Aspekt der …

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehene Beschwerde nicht zugelassen; hiergegen ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 -, Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 13.04.1988 - 8 B 45.88

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

    Überdies kann der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts, der die Berufung wegen Fristversäumnis verworfen hat (§ 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO), nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung mit der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - ).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 7 B 119.86

    Anfechtung eines Beschlusses eines Oberverwaltungsgerichts

    Der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin, der die Berufung verworfen hat, weil sie nicht in der gesetzlichen Form eingelegt worden ist (§ 125 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwGO), ist nur anfechtbar, wenn die Beschwerde ausdrücklich zugelassen wurde; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - ).
  • BVerwG, 16.10.1985 - 7 B 195.85

    Rechtsmittel

    Ein Beschluß gemäß § 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO kann nur im Falle der ausdrücklichen Zulassung der Beschwerde angefochten werden; gegen die Nichtzulassung der in § 125 Abs. 2 Satz 4 VwGO vorgesehenen Beschwerde ist ein Rechtsmittel nicht gegeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 B 14.81 - [Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 27.08.1985 - 7 B 160.85

    Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 146.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.07.1985 - 7 ER 227.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1983 - 9 CB 78.83

    Unstatthaftigkeit des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 14.09.1982 - 8 C 50.82

    Statthaftigkeit einer Revision

  • BVerwG, 19.08.1983 - 2 B 135.82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BVerwG, 27.09.1990 - 7 B 132.90

    Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht