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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 7 B 1489/18.NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8817
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 7 B 1489/18.NE (https://dejure.org/2019,8817)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2019 - 7 B 1489/18.NE (https://dejure.org/2019,8817)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2019 - 7 B 1489/18.NE (https://dejure.org/2019,8817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; VwGO § 47 Abs. 6
    Rechtmäßigee Erweiterung einer Uniklinik im Rahmen eines Bebauungsplans; Nachweis einer schwerwiegenden planbedingten Lärmbeeinträchtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 7 D 86/18

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 7 B 1489/18
    Rn. 2 Der Antrag, mit dem der Antragsteller begehrt, den Bebauungsplan Nr. - Erweiterung Uniklinik - der Antragsgegnerin für die Dauer des Hauptsacheverfahrens - 7 D 86/18.NE - außer Vollzug zu setzen, hat keinen Erfolg.

    Rn. 9 Ob durchgreifende Mängel des angegriffenen Plans vorliegen, wird im Hauptsacheverfahren - 7 D 86/18.NE - zu klären sein.

  • OVG Sachsen, 06.07.2026 - 1 B 65/26

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; öffentliche …

    Rn. 66 Soweit die Gegenauffassung (…vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE -, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 9. April 2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris Rn. 4, 9;… Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 10 B 1122/20.NE -, juris Rn. 3 ff.) abweichend hiervon einen "schweren Nachteil" nur bejaht, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des Antragstellers konkret erwarten lässt, und für eine Außervollzugsetzung einesoffensichtlich unwirksamen Bebauungsplans "aus anderen wichtigen Gründen" voraussetzt, dass die Umsetzung des Plans den jeweiligen Antragsteller konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung jedenfalls deshalb in seinem individuellen Interesse dringend geboten ist, folgt der Senat dem nicht (…Senatsbeschl. v. 15. Mai 2025 - 1 B 65/25 -, juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen, 15.05.2025 - 1 B 65/25

    Bebauungsplan; Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr von mit einem …

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn und soweit der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…Rn. 45 f. - Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12;… a. A. OVG NRW, Beschl. v. 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE -, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 9. April 2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris Rn. 4, 9;… Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 10 B 1122/20.NE -, juris Rn. 3 ff.).

    Rn. 46 Soweit die Gegenauffassung (…vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE -, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 9. April 2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris Rn. 4, 9;… Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 10 B 1122/20.NE -, juris Rn. 3 ff.) abweichend hiervon einen "schweren Nachteil" nur bejaht, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des Antragstellers konkret erwarten lässt, und für eine Außervollzugsetzung eines offensichtlich unwirksamen Bebauungsplans "aus anderen wichtigen Gründen" voraussetzt, dass die Umsetzung des Plans den jeweiligen Antragsteller konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung jedenfalls deshalb in seinem individuellen Interesse dringend geboten ist, folgt der Senat dem nicht.

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …

    Rn. 50 Soweit die Gegenauffassung (…vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE -, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 9. April 2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris Rn. 4, 9;… Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 10 B 1122/20.NE -, juris Rn. 3 ff.) abweichend hiervoneinen "schweren Nachteil" nur bejaht, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des Antragstellers konkret erwarten lässt, und für eine Außervollzugsetzung eines offensichtlich unwirksamen Bebauungsplans "aus anderen wichtigen Gründen" voraussetzt, dass die Umsetzung des Plans den jeweiligen Antragsteller konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung jedenfalls deshalb in seinem individuellen Interesse dringend geboten ist, folgt der Senat dem nicht.
  • VGH Hessen, 04.08.2022 - 3 B 701/22

    Normenkontrolle Bebauungplan - Erforderlichkeit von Ermittlungen zu …

    Eine Außervollzugsetzung zur Abwehr eines schweren Nachteils ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gerechtfertigt, die durch Umstände gekennzeichnet sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichsam unabweisbar erscheinen lassen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.04.2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris, m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 25.09.2018 - 3 B 1684/18 -, juris).
  • VGH Hessen, 07.06.2022 - 3 B 357/22

    Antrags einer inländischen Umwelt- und Naturvereinigung auf vorläufige …

    Eine Außervollzugsetzung zur Abwehr eines schweren Nachteils ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gerechtfertigt, die durch Umstände gekennzeichnet sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichsam unabweisbar erscheinen lassen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.04.2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris, m. w. N. ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 25.09.2018 - 3 B 1684/18 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2025 - 7 B 158/25

    Außervollzugsetzung des Bebauungsplans zur Abwehr eines schweren Nachteils

    Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9.4.2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris, Rn. 2 ff.
  • OVG Sachsen, 11.08.2025 - 1 B 195/24

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Vertretungsmacht; …

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O.;… Senatsbeschl. v. 29. Januar 2024 - 1 B 243/23 -, a. a. O., juris Rn. 63).Soweit die Gegenauffassung (…vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE -, juris Rn. 15ff.; Beschl. v. 9. April 2019 - 7 B 1489/18.NE -, juris Rn. 4, 9;… Beschl. v. 8. Dezember 2020 - 10 B 1122/20.NE -, juris Rn. 3ff.) abweichend hiervon einen "schweren Nachteil" nur bejaht, wenn die Verwirklichung des angegriffenen Bebauungsplans in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht eine schwerwiegende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen des Antragstellers konkret erwarten lässt, und für eine Außervollzugsetzung eines offensichtlich unwirksamen Bebauungsplans "aus anderen wichtigen Gründen" voraussetzt, dass die Umsetzung des Plans den jeweiligen Antragsteller konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung jedenfalls deshalb in seinem individuellen Interesse dringend geboten ist, folgt der Senat dem nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 7 B 1125/21

    Voraussetzungen für die begehrte Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Rn. 7 - 7 B 1489/18.NE -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2023 - 7 B 1370/22

    Außervollzugsetzung des Bebauungsplans für die Dauer des Hauptsacheverfahrens zur …

    Rn. 7 - 7 B 1489/18.NE -, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 7 B 1094/21

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre i.R.e. Antrags auf Genehmigung der …

    Rn. 7 - 7 B 1489/18.NE -, juris, m. w. N.
  • VGH Hessen, 05.03.2025 - 5 B 2038/24

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 7 B 1074/22

    Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag zur Abwehr schwerer Nachteile …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 7 B 373/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 7 D 86/18

    Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 7 B 337/23

    Erfordernis eines schweren Nachteils hinsichtlich Verwirklichung des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2021 - 7 B 169/21

    Normenkontrollgericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung gegen den …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 7 B 726/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 7 B 945/23

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan wegen potentieller …

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