Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.03.1987 - 8 B 105.85
- BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87
- BVerwG, 24.09.1987 - 7 B 151.87
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63
Revision/Vertretungszwang
Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87
Dieser Sinn wird verfehlt, wenn der Rechtsanwalt, ohne selbst eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorzunehmen, sich darauf beschränkt, die Ausführungen seines Mandanten zu unterschreiben (vgl. BVerwGE 22, 38; ferner Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 67 VwGO Nr. 47). - BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79
Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87
Das Oberverwaltungsgericht war nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (vgl. Beschluß des beschließenden Senats vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz, a.a.O. § 104 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76
Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87
Dieser Sinn wird verfehlt, wenn der Rechtsanwalt, ohne selbst eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorzunehmen, sich darauf beschränkt, die Ausführungen seines Mandanten zu unterschreiben (vgl. BVerwGE 22, 38; ferner Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 67 VwGO Nr. 47).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 2 M 102/14
Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Erdbeckens zur Lagerung …
Sinn des Vertretungszwanges des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO ist es, die Rechtsmittelführung vor dem Rechtsmittelgericht im Interesse der Rechtspflege in die Hände eines Rechtsanwalts oder einer sonst zur Vertretung befugten Person zu legen; dieser Sinn wird verfehlt, wenn der Rechtsanwalt, ohne selbst eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorzunehmen, sich darauf beschränkt, die Ausführungen seines Mandanten zu unterschreiben (BVerwG, Beschl. v. 06.08.1987 - BVerwG 7 B 151.87 -, Juris). - VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 C 18.780
Erfolgloser Antrag auf Ergänzung eines erstinstanzlichen Beschlusses
Rn. 34 2. Muss die Beschwerde aber bereits aus den dargestellten Gründen erfolglos bleiben, kann auch aus vorliegendem Anlass - ebenso wie bereits im Beschluss vom 8. Mai 2018 (…22 CS 17.2291 - Rn. 36 - 40) auf sich beruhen, ob das sich aus § 67 Abs. 4 Satz 1 bis 3 VwGO ergebende Vertretungserfordernis gewahrt ist (vgl. zu der Möglichkeit, diese Frage dann dahinstehen zu lassen, wenn ein dem Vertretungserfordernis unterfallender Rechtsbehelf jedenfalls aus anderen Gründen keinen Erfolg haben kann, BVerwG, B.v. 6.8.1987 - 7 B 151.87 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 12 S 1184/10
Zu den Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung
Der Sinn des Vertretungszwangs, die Rechtsmittelführung im Interesse der Rechtspflege in die Hände insbesondere eines Rechtsanwalts oder eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule zu legen, wird verfehlt, wenn der Rechtsanwalt sich allein darauf beschränkt, die Ausführungen seines Mandanten zu unterschreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.1987 - 7 B 151.87 -, juris; vgl. auch BFH, Beschluss vom 10.09.1985 - VIII R 263/83 -, BFH/NV 1996, 175, Beschluss vom 06.05.1986 - III R 270/84 -, BFH/NV 1986, 628 und Beschluss vom 27.11.1991 - III B 566/90 -, BFH/NV 1992, 686; BSG, Beschluss vom 17.10.1984 - 9b BU 46/84 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.04.1999 - 7 ZC 99.863 -, BayVBl. 1999, 543; Nieders.
- VGH Bayern, 08.05.2018 - 22 CS 17.2291
Unzulässigkeit einer hilfsweise abgegebenen Erledigterklärung
Rn. 36 7. Muss die Beschwerde aber bereits aus den dargestellten Gründen erfolglos bleiben, kann auf sich beruhen, ob das sich aus § 67 Abs. 4 Satz 1 bis 3 VwGO ergebende Vertretungserfordernis gewahrt ist (vgl. zu dieser Vorgehensweise BVerwG, B.v. 6.8.1987 - 7 B 151.87 - juris Rn. 3). - BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem …
Jedoch ist das Gericht nicht verpflichtet, in der mündlichen Verhandlung seine das Urteil tragende Rechtsauffassung oder Einzelheiten der Urteilsbegründung zur Erörterung zu stellen (stRspr, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45 = BVerwGE 82, 76 f. m.w.N.; Beschluss vom 6. August 1987 - BVerwG 7 B 151.87 -). - BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07
Verstoß einer Behörde gegen Verfahrensvorschriften durch Nichtbeteiligung von …
Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, vor oder in der mündlichen Verhandlung seine das Urteil tragende Rechtsauffassung oder Einzelheiten der Urteilsbegründung zur Erörterung zu stellen (stRspr, Urteil vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 = Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 45; Beschluss vom 6. August 1987 - BVerwG 7 B 151.87 - juris). - OVG Sachsen, 01.03.2016 - 2 A 450/14
Vertretungszwang; Umgehung; Unzulässigkeit
Denn der Sinn des Vertretungszwangs, die Rechtsmittelführung im Interesse der Rechtspflege in die Hände insbesondere eines Rechtsanwalts oder eines Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule zu legen, wird verfehlt, wenn der Rechtsanwalt sich allein darauf beschränkt, die Ausführungen seines Mandanten zu unterschreiben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. August 1987 - 7 B 151.87 - BFH, Beschl. v. 10. September 1985 - VIII R 263/83 - BayVGH, Beschl. v. 13. Februar 2003 - 24 CE 02.3155 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24. August 2007 - OVG 1 N 63.05 -, alle juris; Schoch/Schneider/Bier/Schenk/Meissner, BeckOK VwGO, Okt.
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- BVerwG, 24.09.1987 - 7 B 151.87
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