Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1978 - 7 B 163.78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 16.01.1978 - 6 K 1348/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1978 - IV A 334/78
- BVerwG, 06.09.1978 - 7 B 163.78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
Auszug aus BVerwG, 06.09.1978 - 7 B 163.78
Damit beruht es auf der Auslegung von Landesrecht, dessen Verletzung gemäß § 137 Abs. 1 VwGO - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - mit einer Revision nicht gerügt werden könnte und daher auch nicht zur Zulassung der Revision führen kann (vgl. BVerwGE 1, 19), dies auch dann nicht, wenn der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage im Rahmen des Landesrechts grundsätzliche Bedeutung zukommen sollte.
- BVerwG, 16.04.1982 - 8 B 263.81
Revisibilität von Landesrecht bei Wortgleichheit von Vorschriften des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt selbst Wortgleichheit in Vorschriften des Landesrechts mit Vorschriften des Bundesrechts nicht zur Revisibilität des Landesrechts (vgl. Beschluß vom 6. September 1978 - BVerwG 7 B 163.78 -). - BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 224.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt selbst Wortgleichheit in Vorschriften des Landesrechts mit Vorschriften des Bundesrechts nicht zur Revisibilität des Landesrechts (vgl. Beschluß vom 6. September 1978 - BVerwG 7 B 163.78 -). - BVerwG, 16.08.1979 - 7 B 177.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Revisibles Bundesrecht wäre nur dann berührt, wenn die Auslegung des § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes durch das Berufungsgericht offenbar willkürlich wäre und damit gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstieße (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1975 - BVerwG 7 B 62.74 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 133; vgl. ferner Beschluß vom 6. September 1978 - BVerwG 7 B 163.78 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.