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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1976 - VII B 169.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1787
BVerwG, 08.11.1976 - VII B 169.76 (https://dejure.org/1976,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1976 - VII B 169.76 (https://dejure.org/1976,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1976 - VII B 169.76 (https://dejure.org/1976,1787)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebühren für eine gemeinsame Empfangsanlage mit angeschlossenen Lautsprechern in einem Hotel - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung irrevisiblen Rechts - Gebührenrechtlicher Grundsatz der Äquivalenz

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1976 - 7 B 169.76
    Ebensowenig wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die mit Sätzen des Bundesrechts übereinstimmende Regelung einer landesrechtlichen Materie Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO ist (vgl. Urteile des Senats vom 8. September 1972 - BVerwG VII C 41.70 und 56.70 -), werden inhaltlich übereinstimmende Regelungen der Länder allein wegen dieser Übereinstimmung zu Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 22, 299 [300] mit weiteren Hinweisen;… Eyermann-Fröhler, a.a.O. § 137 RdNr. 3); die Irrevisibilität und die damit verbundene Unmöglichkeit, die unterschiedliche Auslegung gleicher Rechtssätze durch die obersten Landesgerichte mit Hilfe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu korrigieren, ließe sich nur vermeiden, wenn die Länder von der ihnen durch Art. 99 GG gegebenen Möglichkeit, auch Landesrecht für revisibel zu erklären, Gebrauch machen würden." An dieser Auffassung hält der erkennende Senat fest.
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1976 - 7 B 169.76
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 162 [169]) ist bereits geklärt, daß der weite Ermessensspielraum des Gesetzgebers (oder Verordnungsgebers) insofern eingeschränkt ist, als er bei der Bemessung der Gebühren das Äquivalenzprinzip nicht außer acht lassen darf.
  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 08.11.1976 - 7 B 169.76
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. Mai 1975 - BVerwG VII B 29.75 - (DokBer. A 75, 229) für die entsprechende Regelung im Lande Hessen ausgeführt: "Die sich hieraus ergebenden Rechtsfragen kann das Bundesverwaltungsgericht nicht klären, weil die Revision nach § 137 Abs. 1 VwGO nur darauf gestützt werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (vgl. BVerwGE 1, 19;… Eyermann-Fröhler, Komm. zur VwGO 6. Aufl. 1974 § 132 RdNr. 13).
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 41.70

    Anwendung der Abgabenordnung nach Bundesrecht - Revision nur wegen Verletzung von …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1976 - 7 B 169.76
    Ebensowenig wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die mit Sätzen des Bundesrechts übereinstimmende Regelung einer landesrechtlichen Materie Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO ist (vgl. Urteile des Senats vom 8. September 1972 - BVerwG VII C 41.70 und 56.70 -), werden inhaltlich übereinstimmende Regelungen der Länder allein wegen dieser Übereinstimmung zu Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 22, 299 [300] mit weiteren Hinweisen;… Eyermann-Fröhler, a.a.O. § 137 RdNr. 3); die Irrevisibilität und die damit verbundene Unmöglichkeit, die unterschiedliche Auslegung gleicher Rechtssätze durch die obersten Landesgerichte mit Hilfe der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu korrigieren, ließe sich nur vermeiden, wenn die Länder von der ihnen durch Art. 99 GG gegebenen Möglichkeit, auch Landesrecht für revisibel zu erklären, Gebrauch machen würden." An dieser Auffassung hält der erkennende Senat fest.
  • BVerwG, 13.05.1975 - 7 B 29.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1976 - 7 B 169.76
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. Mai 1975 - BVerwG VII B 29.75 - (DokBer. A 75, 229) für die entsprechende Regelung im Lande Hessen ausgeführt: "Die sich hieraus ergebenden Rechtsfragen kann das Bundesverwaltungsgericht nicht klären, weil die Revision nach § 137 Abs. 1 VwGO nur darauf gestützt werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe (vgl. BVerwGE 1, 19;… Eyermann-Fröhler, Komm. zur VwGO 6. Aufl. 1974 § 132 RdNr. 13).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …

    Bei dem bezeichneten Staatsvertrag (i.V.m. dem baden-württembergischen Zustimmungsgesetz vom 8. April 1975, GBl. S. 234) handelt es sich - trotz seiner Geltung in allen Bundesländern aufgrund der entsprechenden Landeszustimmungsgesetze - um Landesrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 1975 - BVerwG 7 B 29.75 -, vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 - und vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 -).

    Einen Mindestsatz für die Gebühr schreibt es dagegen nicht vor (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 -).

  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 23.83

    Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen - …

    Bei dem Staatsvertrag (i.V.m. dem baden-württembergischen Zustimmungsgesetz vom 8. April 1975, GBl. S. 234) handelt es sich aber - trotz seiner Geltung in allen Bundesländern aufgrund der entsprechenden Landeszustimmungsgesetze - um irrevisibles Landesrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 1975 - BVerwG 7 B 29.75 -, vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 - , vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 -).

    Dieses Prinzip, das die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt, schränkt den weiten Gestaltungsspielraum des Normgebers insofern ein, als es ihn verpflichtet, die Gebühr nicht unangemessen hoch anzusetzen (…Senatsurteil vom 6. Mai 1977, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 - und vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 29).

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