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| BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen Rechtsanwalt vertretenen inhaftierten Klägers - Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsprozess - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.11.1980 - 3 A 97.80
- OVG Berlin, 26.05.1981 - 5 B 2.81
- BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81
Soweit die Beschwerde die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts rügt, wäre im übrigen wegen dieses in § 133 Nr. 1 VwGO genannten Verfahrensmangels nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107). - BVerwG, 13.01.1961 - IV C 454.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81
Dies steht nicht in Widerspruch zu dem von der Beschwerde erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Januar 1961 - BVerwG 4 C 454.58 - (BVerwGE 11, 328), da in jenem Fall der Kläger nicht durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war. - BGH, 25.01.1980 - I ZR 124/77
Berufungsbegründungspflicht bei einem mit neuen Angriffsmitteln versehenen …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81
Der vorliegende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit demjenigen, der dem von der Beschwerde erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 1980 (NJW 1980, 2418) zugrundeliegt. - BVerwG, 13.06.1974 - VII B 72.73
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf vorzeitige Zulassung zur …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81
Wie der Senat bereits durchBeschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG 7 B 72.73 - (Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2) entschieden hat, hat ein anwaltlich vertretener inhaftierter Kläger grundsätzlich keinen Anspruch darauf, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozeßbevollmächtigten anwesend zu sein. - BVerwG, 05.01.1978 - 4 B 214.77
Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81
Eine Verletzung des § 528 Abs. 3 ZPO, die die Beschwerde in diesem Zusammenhang rügt, scheidet schon deswegen aus, weil diese Vorschrift im Verwaltungsprozeß keine Anwendung findet (vgl.Beschluß vom 5. Januar 1978 - BVerwG 4 B 214.77 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 113)).
- BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …
Es ist zudem berechtigt gewesen, die Sache auch ohne eine mit Schriftsätzen vom 15. und 26. April 2023 und am 28. November 2024 beantragte persönliche Anhörung des Klägers zu verhandeln und zu entscheiden, da dessen rechtliches Gehör durch die Vermittlung seiner Prozessbevollmächtigten gewahrt worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 1974 - 7 B 72.73 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 2 S. 4 f., vom 4. Juni 1982 - 7 B 173.81 - juris Rn. 5 …und vom 25. Juli 1990 - 1 B 112.90 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 1 S 1682/09
Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der …
Denn eine solche Anordnung dient in erster Linie dem Interesse der weiteren Aufklärung des Sachverhalts (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 04.06.1982 - 7 B 173.81 -, Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 6;… Rudisile in: Schoch u.a. , VwGO, § 95 Rn. 3, 7); insofern war die Anwesenheit des Klägers aber nicht geboten, da der entscheidungserhebliche Sachverhalt ausgehend von der beanstandungsfreien Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts geklärt war. - OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21
Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Ausländerbehörde; Ausweisung; Einreise- und …
Das bloße Anwesenheitsinteresse eines oder einer Beteiligten ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1990 - 1 B 112/90, juris Rn. 3; Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173/81, juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838
Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers …
Rn. 5 Ein anwaltlich vertretener Kläger hat - auch im Falle seiner Inhaftierung - grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm durch Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozessbevollmächtigten anwesend zu sein (…BVerwG, B.v. 25.7.1990 - 1 B 112.90 - juris Rn. 3; B.v. 4.6.1982 - 7 B 173.81 - juris Rn. 5;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.9.2017 - 11 N 149.16 - juris Rn. 5). - VG Berlin, 16.01.2018 - 3 K 571.16
Klage eines Vaters gegen die Änderung des Familiennamens seiner minderjährigen …
Ein anwaltlich vertretener inhaftierter Kläger hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozessbevollmächtigten anwesend zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1982 - 7 B 173/81 - Rn. 5 m. w. N., wie alle weiteren nicht anders gekennzeichneten Entscheidungen abrufbar wie juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2025 - 9 A 561/25
Widerruf des subsidiären Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und …
Rn. 28 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 1990 - 1 B 112.90 -, juris Rn. 3, und vom 4. Juni 1982 - 7 B 173.81 -, juris Rn. 5, sowie Urteil vom 30. August 1982 - 9 C 1.81 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 11 A 3035/05.A -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 15. April 2020 - 4 ZB 20.30838 -, juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 16. Mai 2019 - OVG 11 N 27.19 -, juris Rn. 3. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 O 35/10
Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten als ratsam
Letztere darf nach der allgemeinen Rechtsauffassung nicht nur zur Klärung des Sachverhalts, sondern auch zur Beschleunigung des Verfahrens oder zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173/81 -, zit. nach juris Rn. 5). - BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des …
Ein anwaltlich vertretener Kläger hat - auch im Falle seiner Inhaftierung - grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß ihm durch Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozeßbevollmächtigten anwesend zu sein (Beschluß vom 4. Juni 1982 - BVerwG 7 B 173.81 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 6). - OVG Bremen, 09.09.2021 - 2 LA 118/21
Ablehnung des persönliche Erscheinen bei einem Inhaftierten
Das bloße Anwesenheitsinteresse eines oder einer Beteiligten ist - auch im Falle der Inhaftierung - durch den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (OVG Bremen, Beschl. v. 05.04.2000 - 2 A 31/00.A, nicht veröffentlicht;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1990 - 1 B 112/90, juris Rn. 3; Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173/81, juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Beruhen; …
Ein anwaltlich vertretener Kläger, der in Haft ist, hat grundsätzlich eben keinen Anspruch darauf, neben seinem Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung anwesend zu sein (BVerwG, Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173.81 -, Buchholz 310, § 95 VwGO Nr. 6).
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