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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38742
BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13 (https://dejure.org/2013,38742)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2013 - 7 B 18.13 (https://dejure.org/2013,38742)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 7 B 18.13 (https://dejure.org/2013,38742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stilllegung eines Atomkraftwerks; Anhörung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 1 VwVfG HE 2010, § 28 Abs 2 VwVfG HE 2010, § 45 VwVfG HE 2010, § 46 VwVfG HE 2010, § 24 Abs 1 S 1 AtG
    Stilllegung eines Atomkraftwerks; Anhörung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Anhörung vor Anordnung der unverzüglichen Einstellung eines Kernkraftwerks; Anordnung der Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Biblis Block A

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Zulassung der Revision i. S. Moratorium Biblis A

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AtG § 19 Abs. 3 S. 1; AtG § 24 Abs. 1 S. 1
    Notwendigkeit einer Anhörung vor Anordnung der unverzüglichen Einstellung eines Kernkraftwerks; Anordnung der Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Biblis Block A

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    AKW Biblis - Urteil zu Stilllegung rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Stilllegung nach Fukushima rechtswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteile des VGH Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

  • juve.de (Kurzinformation)

    AKW Biblis rechtswidrig stillgelegt: RWE siegt vor BVerwG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weg für Schadenersatzklage wegen Biblis-Stilllegung frei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 303
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00

    'Biblis A'

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 - BVerfGE 81, 310 und vom 19. Februar 2002 - 2 BvG 2/00 - BVerfGE 104, 249) und dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt sich ohne Weiteres, dass die Kompetenzen des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) nichts daran ändern, dass für die nach § 28 Abs. 1 HVwVfG vor Erlass einer atomrechtlichen Aufsichtsmaßnahme erforderliche Anhörung nicht der Bund, sondern allein die für die Vornahme der Anordnung berufene Aufsichtsbehörde des Landes zuständig ist.

    Der Bund kann sie aber nach eigener Entscheidung dadurch an sich ziehen, dass er das ihm zuerkannte Weisungsrecht in Anspruch nimmt (…BVerfG, Urteile vom 22. Mai 1990 a.a.O. S. 332 und vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 264 f.).

    Er darf im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung alle Aktivitäten entfalten, die er für eine effektive und sachgerechte Vorbereitung und Ausübung seines grundsätzlich unbeschränkten Direktions- und Weisungsrechts für erforderlich hält, soweit er dadurch die Wahrnehmungskompetenz der Länder nicht verletzt (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 265).

    Rn. 13 2. Mit einer Divergenzrüge macht der Beklagte geltend, der Verwaltungsgerichtshof sei mit dem Rechtssatz, dass die Anhörung im Sinne des § 28 Abs. 1 HVwVfG zur Wahrnehmungskompetenz des Landes gehöre und nicht vom Bund durchgeführt werden dürfe, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2002 (a.a.O.) abgewichen.

  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Soweit es um das Vorliegen einer Weisung geht, verkennt der Beklagte, dass der Prüfung von Verfahrensmängeln die materiellrechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz zugrunde zu legen ist (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 28. März 2013 - BVerwG 4 B 15.12 - juris Rn. 8).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt gelassen hat, namentlich wenn er nach der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts nicht entscheidungserheblich war (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Die Anhörung muss sich an einen individualisierten Adressaten richten und die beabsichtigte behördliche Maßnahme konkret benennen (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 = Buchholz 418.43 lfSG Nr. 1 Rn. 12).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Anhörungsfehlern bei Entscheidungen mit Beurteilungs- und/oder Ermessensspielräumen ist geklärt, dass diese Prüfung eine hypothetische Betrachtung erfordert: Es ist zu prüfen, was der Betroffene bei fehlerfreier Anhörung vorgetragen hätte und ob dieser Vortrag objektiv geeignet gewesen wäre, die Sachentscheidung der Behörde zu beeinflussen (…Urteile vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 38 Rn. 40 ff. und vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteile vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 - BVerfGE 81, 310 und vom 19. Februar 2002 - 2 BvG 2/00 - BVerfGE 104, 249) und dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt sich ohne Weiteres, dass die Kompetenzen des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG) nichts daran ändern, dass für die nach § 28 Abs. 1 HVwVfG vor Erlass einer atomrechtlichen Aufsichtsmaßnahme erforderliche Anhörung nicht der Bund, sondern allein die für die Vornahme der Anordnung berufene Aufsichtsbehörde des Landes zuständig ist.

    Der Bund kann sie aber nach eigener Entscheidung dadurch an sich ziehen, dass er das ihm zuerkannte Weisungsrecht in Anspruch nimmt (BVerfG, Urteile vom 22. Mai 1990 a.a.O. S. 332 …und vom 19. Februar 2002 a.a.O. S. 264 f.).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Anhörungsfehlern bei Entscheidungen mit Beurteilungs- und/oder Ermessensspielräumen ist geklärt, dass diese Prüfung eine hypothetische Betrachtung erfordert: Es ist zu prüfen, was der Betroffene bei fehlerfreier Anhörung vorgetragen hätte und ob dieser Vortrag objektiv geeignet gewesen wäre, die Sachentscheidung der Behörde zu beeinflussen (Urteile vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 38 Rn. 40 ff. …und vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 20).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen, die sich auch nach der konkreten prozessualen Situation richten (Beschluss vom 28. Mai 2013 - BVerwG 7 B 46.12 - juris Rn. 5), nicht überspannt.
  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e. …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Rn. 7 Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 28. Oktober 2013 - BVerwG 5 B 66.13 - Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.02.1991 - 7 B 7.91

    Prüfungsrecht - Verfahrensfehlerhafte Prüfungsentscheidung - Prüfungsergebnis

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
    Rn. 21 6. Die geltend gemachte Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Februar 1991 - BVerwG 7 B 7.91 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 283 dürfte bereits nicht vorliegen; jedenfalls würde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht auf dieser Abweichung beruhen.
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen eingelegten Anträge auf Zulassung der Revision mit Beschlüssen vom 20. Dezember 2013 (- BVerwG 7 B 18.13 - und - BVerwG 7 B 19.13 -, jeweils DVBl 2014, S. 303) zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Ist der nach außen handelnden Behörde bekannt, dass die Betroffenen im Rahmen informaler Kontakte mit dem Vorhabenträger Gelegenheit hatten, sich auch zu der beabsichtigten Sachentscheidung zu äußern, kann dies zwar je nach den Umständen des Einzelfalls ein Grund sein, im Rahmen ihres Ermessens nach § 28 Abs. 2 VwVfG von einer Anhörung abzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013 - BVerwG 7 B 18.13 -, DVBl 2014, 303, [303], RdNr. 12 in juris).

    Bei Anhörungsfehlern bei Entscheidungen mit Beurteilungs- und/oder Ermessensspielräumen erfordert diese Prüfung eine hypothetische Betrachtung: Es ist zu prüfen, was der Betroffene bei fehlerfreier Anhörung vorgetragen hätte und ob dieser Vortrag objektiv geeignet gewesen wäre, die Sachentscheidung der Behörde zu beeinflussen (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2013 - BVerwG 7 B 18.13 -, a.a.O., RdNr. 24, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 4 A 1992/16

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Zuwendung aus einem Förderprogramm; …

    Rn. 89 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 7 B 18.13 -, DVBl. 2014, 303 = juris, Rn. 12.

    Rn. 92 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 7 B 18.13 -, DVBl. 2014, 303 = juris, Rn. 12.

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