Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlaubnis für das Verteilen von Handzetteln auf Bürgersteigen nach Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1970 - IX A 901/69
- BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71
Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit dem Verhältnis der Freiheit der Meinungsäußerung zu den allgemeinen Gesetzen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG befaßt und betont, daß die grundlegende Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit es verbiete, die sachliche Reichweite gerade dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz zu überlassen (BVerfGE 7, 198 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] [210]). - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71
Um jedoch dieses wichtige Grundrecht vor einer Relativierung zu bewahren, muß die Auslegung der allgemeinen Gesetze - zu denen auch Rechtsverordnungen wie hier die ... Straßenordnung gehören darauf Bedacht nehmen, dem Grundrecht einen angemessenen Raum zu sichern, und verhindern, daß jede Einengung, die nicht mit Rücksicht auf mindestens gleichwertige Rechtsgüter unbedingt geboten ist, unterbleibt (BVerfGE 20, 162 [176, 177]). - BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68
Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung
Auszug aus BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71
Nie der Senat im Urteil, vom 26. Juni 1970 - BVerwG VII, C 77.68 - (DVBl. 1970, 873 = MDR 1970, 1039 = VRS 39, 313 [BVerwG 26.06.1970 - VII C 77/68] = VerwRspr. 22, 86) ausgesprochen hat, bedarf das Vorteilen von Handzetteln auf Bürgersteigen nach Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht der Erlaubnis. - BVerwG, 28.02.1969 - VII B 76.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71
Das hat der Senat bereits im Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG VII B 76.66 - (Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 19 = BVBl. 1969, 587 = DRiZ 1969, 158 = Polizei 1969, 158 = VerwRespr. 20, 593) zu dem auch dem Schutz des Straßenverkehrs vor Beeinträchtigungen und Gefahren dienenden § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327) - StVO - ausgesprochen.
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72
Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen
Im Einklang mit Bundesrecht steht allerdings die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum u.a. nach §§ 18 f. des Straßengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1961 (GV NW S. 305) und § 22 der Düsseldorfer Straßenordnung erlaubnispflichtig ist; auch der erkennende Senat geht von der bundesrechtlichen Zulässigkeit der Erlaubnispflicht aus (vgl. Beschluß vom 18. März 1971 - BVerwG VII B 18.71 - in Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 27). - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung
Der Eingriff in die freie Meinungsverbreitung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als er zum Schütze mindestens gleichwertiger Rechtsgüter geboten ist (hierzu auch Beschluß vom 18. März 1971 - BVerwG 7 B 18.71 -, Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 27).Er hat weiterhin ausgesprochen, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ein Rechtsgut ist, hinter dem die freie Meinungsäußerung, wenn sie auf dieses Gut einwirkt, zurücktreten muß (Beschlüsse vom 28. Februar 1969 und vom 18. März 1971 a.a.O.).
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer …
In Einklang mit Bundesrecht steht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum u.a. nach §§ 18 f. des Straßengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1961 (GV SW S. 305) und § 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Bochum vom 12. Februar 1970 erlaubnispflichtig ist; auch der erkennende Senat geht von der bundesrechtlichen Zulässigkeit solcher Erlaubnisse aus (vgl. Beschluß vom 18. März 1971 - BVerwG VII B 18.71 - in Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 27).
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78
Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der …
Der Eingriff in die freie Meinungsverbreitung ist nur dann und insoweit gerechtfertigt, als er zum Schütze mindestens gleichwertiger Rechtsgüter geboten ist (hierzu auch Beschluß vom 18. März 1971 - BVerwG 7 B 18.71 -, Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 27).Er hat weiterhin ausgesprochen, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ein Rechtsgut ist, hinter dem die freie Meinungsäußerung, wenn sie auf dieses Gut einwirkt, zurücktreten muß (Beschlüsse vom 28. Februar 1969 und vom 18. März 1971 a.a.O.).
- BVerwG, 09.11.1988 - 7 B 167.88
Namensänderung - Weiterer Vorname - Wichtiger Grund
Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1972 - BVerwG 7 B 18.71 - (BVerwGE 40, 359) weicht die Berufungsentscheidung nicht ab. - VG Schwerin, 26.08.2013 - 7 B 441/13
Teilnichtige Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wahlsichtwerbung
Rn. 17 Das Anbringen von Plakaten für Wahlwerbezwecke im öffentlichen Verkehrsraum ist nach § 22 des Straßen- und Wegegesetzes bzw. § 8 des Fernstraßengesetzes zulässigerweise (s. den Beschluss des BVerwG vom 18. März 1971 - VII B 18.71 -, bei Buchholz Nr. 27 zu Art. 5 des Grundgesetzes [11]) als Sondernutzung erlaubnispflichtig; soweit der Antragsgegner zuständig ist, regelt die städtische Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung vom XX. I-Monat 2001, dass Sondernutzungen für die Tätigkeit von politischen Parteien, wie auch die Erlaubniserteilung, jedenfalls bei rechtzeitiger Antragstellung gebührenfrei, vor ihrer Aufnahme aber einzelfallbezogen zu erlauben sind (§ 6 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 3, § 3 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 3 UAbs. 1). - OVG Berlin, 01.06.1973 - II B 16.72
Verbot der Verteilung von Flugblättern ohne vorherige Erteilung einer …
Der Senat weicht mit seinem Urteil nicht von dem zu § 13 der Düsseldorfer Straßenordnung ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1971 (BVerwG VII B 18.71 ) ab. - VG Schwerin, 14.06.2016 - 7 B 1410/16
Begrenzung von Wahlsichtwerbung auf einen Sechs-Wochen-Zeitraum vor dem Wahltag; …
Rn. 26 Das Anbringen von Plakaten für Wahlwerbezwecke im öffentlichen Verkehrsraum ist, wie sich auch aus § 21a LKWG M-V ergibt, nach § 22 StrWG M-V bzw. § 8 des Fernstraßengesetzes zulässigerweise (s. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. März 1971 - VII B 18.71 -, bei Buchholz Nr. 27 zu Art. 5 des Grundgesetzes [11]) als Sondernutzung erlaubnispflichtig.
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