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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1981 - 7 B 198.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5170
BVerwG, 21.10.1981 - 7 B 198.81 (https://dejure.org/1981,5170)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1981 - 7 B 198.81 (https://dejure.org/1981,5170)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1981 - 7 B 198.81 (https://dejure.org/1981,5170)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81

    Anschlusszwang und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserversorgung - Schutz und …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1981 - 7 B 198.81
    Danach verstößt der Zwang zur Benutzung einer öffentlichen Wasserleitung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschluß vom 27. Januar 1981 - BVerwG 7 B 6.81 - m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 7 B 227.81

    Unanfechtbarkeit eines Bescheides

    Nach der ständigen Rechtsprechung der beschließenden Senats verstößt ein derartiger Anschluß - und Benutzungszwang auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen Art. 2 und 14 GG (vgl. Beschluß vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27] und zuletzt Beschluß vom 21. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 198.81 -).
  • BVerwG, 01.02.1982 - 7 B 210.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Es steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß der Zwang zum Anschluß an eine öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG verstößt (vgl. Beschluß vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481], zuletzt Beschluß vom 21. Oktober 1981 - BVerwG 7 B 198.81 -).
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