Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12201
BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04 (https://dejure.org/2004,12201)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2004 - 7 B 20.04 (https://dejure.org/2004,12201)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2004 - 7 B 20.04 (https://dejure.org/2004,12201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde; Revisionsrechtliche Überprüfung eines auf den Einzelrichter übertragenen Rechtsstreites; Fristbestimmung bei Verkündung eines Urteils durch dessen Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Soweit der Kläger bei diesen Ausführungen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verweist (Urteil vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54 - BGHZ 20, 109; Urteil vom 26. April 1978 - VIII ZR 236/76 - BGHZ 71, 243; Urteil vom 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038), kann ein Widerspruch zu ihnen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von vornherein nicht ergeben.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Wird - wie hier - die Verkündung des Urteils gemäß § 116 Abs. 2 VwGO durch dessen Zustellung ersetzt, ist eine äußerste Grenze erreicht, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Niederlegung des Urteilstenors vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Beschluss vom 3. August 1998 - BVerwG 7 B 236.98 - im Anschluss an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Soweit der Kläger bei diesen Ausführungen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verweist (Urteil vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54 - BGHZ 20, 109; Urteil vom 26. April 1978 - VIII ZR 236/76 - BGHZ 71, 243; Urteil vom 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038), kann ein Widerspruch zu ihnen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von vornherein nicht ergeben.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Jedoch ist § 557 Abs. 2 ZPO dahin einzuschränken, dass trotz Unanfechtbarkeit der Zwischenentscheidung das Revisionsgericht überprüfen kann, ob wegen deren Fehlerhaftigkeit die anfechtbare Endentscheidung gegen eine verfassungsrechtliche Verfahrensgarantie verstößt, etwa den Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt (Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 ).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Soweit der Kläger bei diesen Ausführungen auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verweist (Urteil vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54 - BGHZ 20, 109; Urteil vom 26. April 1978 - VIII ZR 236/76 - BGHZ 71, 243; Urteil vom 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038), kann ein Widerspruch zu ihnen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von vornherein nicht ergeben.
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI 91.60 - (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V 10.65 - (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65

    Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI 91.60 - (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V 10.65 - (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • BVerwG, 02.08.1999 - 8 KSt 12.99

    Streitwert; Restitutionsklage; Erbengemeinschaft; Erbanteil.

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Klagen - wie hier - Mitglieder einer Erbengemeinschaft auf Rückerstattung eines Grundstücks an die Erbengemeinschaft, ist das wirtschaftliche Interesse der einzelnen klagenden Mitglieder der Erbengemeinschaft nach dem auf sie jeweils entfallenden Erbanteil zu bemessen (Beschluss vom 2. August 1999 - BVerwG 8 KSt 12.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 105).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    Soweit es sich dabei um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muss er sich um Aufklärung bemühen oder jedenfalls darlegen, dass seine Versuche um Aufklärung der entsprechenden Tatsachen vergeblich waren (vgl. Beschluss vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04
    a) Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI 91.60 - (BVerwGE 16, 198), vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V 10.65 - (BVerwGE 25, 191) und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 65.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 9 = FamRZ 1981, 208) ab, welche der Kläger in seiner Beschwerde bezeichnet hat.
  • BVerwG, 03.08.1998 - 7 B 236.98

    Möglichkeit einer Restitution - Entziehung eines Vermögenswerts durch …

  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende …

    Selbst wenn die äußerste Frist für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle von mehr als fünf Monaten seit Verkündung des Urteils bzw. Niederlegung des Urteilstenors noch gewahrt ist, gilt ein Urteil im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen, sofern zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen nicht mehr gewahrt ist (wie Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).

  • VGH Bayern, 22.01.2025 - 16a D 23.1042

    Beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst wegen …

    Im Fall des § 116 Abs. 2 VwGO ist das vervollständigte Urteil, nachdem die Urteilsformel der Geschäftsstelle übergeben worden ist, zwar in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO alsbald nachzureichen (BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16;… B.v. 29.9.2015 - 7 B 22.15 - juris Rn. 4;… Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand 46. EL 08/2024, § 117 VwGO Rn. 25).

    Als äußerste zeitliche Grenze gilt hier - wie bei der Verkündung des Urteils - eine Frist von fünf Monaten nach der mündlichen Verhandlung, innerhalb derer Tatbestand und Entscheidungsgründe schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sein müssen (BVerwG, B.v. 9.8.2004 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

    Rn. 27 Allerdings kann ein Urteil, das vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben worden ist, im Einzelfall dennoch nicht mit Gründen versehen sein, wenn besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, B.v. 9.8.2004 a.a.O. Rn. 17;… U.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - juris Rn. 24;… B.v. 29.9.2015 - 7 B 22.15 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Bei Einhaltung der Fünfmonatsfrist kann das Urteil nur im Einzelfall als im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen gelten, sofern nämlich zu dem Zeitablauf als solchem Umstände hinzukommen, die die bereits wegen des Zeitablaufs bestehenden Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlichen niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschluss vom 09.08.2004 - 7 B 20.04 -, Juris Rn. 17…, Urteil vom 30.05.2012 - 9 C 5.11 -, Juris Rn. 24, …und Beschluss vom 27.08.2014 - 3 B 2.14 -, Juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 22.15

    Frist der Übergabe eines vollständigen Urteils an Geschäftsstelle

    Das vervollständigte Urteil ist, nachdem die Urteilsformel der Geschäftsstelle übergeben worden ist, in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO alsbald nachzureichen (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 = NJW 1971, 1854, 1855; Beschluss vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16;… Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO;… Stand März 2015, § 117 Rn. 25).

    Rn. 5 Wird ein Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann es gleichwohl im Einzelfall nicht mit Gründen versehen sein, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 17…, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 24).

  • VGH Bayern, 24.10.2018 - 1 ZB 17.4

    Befreiung bei Überschreiten der Baugrenzen

    Sie beginnt in diesen Fällen mit der Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 6).

    Auf die Zustellung an die Beteiligten kommt es für die Frist nicht an, da für den Verlust des Erinnerungsvermögens die weitere Zeit nach der Übergabe an die Geschäftsstelle des Gerichts nicht von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

    Rn. 11 Wird ein Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann allerdings gleichwohl im Einzelfall ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und der zuverlässigen Wiedergabe der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 17…, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates …

    Das ist der Fall, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (…Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Hierauf und nicht auf die Zustellung des Urteils an die Klägerin am 14. November 2013 (ohne Verkündungsvermerk) oder auf die erneute Übersendung am 23. Dezember 2013 (mit Verkündungsvermerk) ist abzustellen (Beschluss vom 9. August 2004 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 1.14

    Übertragung von Aufgaben der Notfallrettung an ein privates …

    Das ist der Fall, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (…Urteil vom 30. Mai 2012 a.a.O. Rn. 24; Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Hierauf und nicht auf die Zustellung des Urteils an die Klägerin am 14. November 2013 (ohne Verkündungsvermerk) oder auf die erneute Übersendung am 23. Dezember 2013 (mit Verkündungsvermerk) ist abzustellen (Beschluss vom 9. August 2004 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen eines Spanplattenwerks bzgl. …

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2014 - 4 N 4.13

    Bedeutung der Auslegung eines Geschäftsverteilungsplans; Pflicht des Gerichts zur …

    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn aufgrund der verspäteten Absetzung des Urteils nicht mehr gewährleistet ist, dass die schriftlich niedergelegten Gründe das Ergebnis der mündlichen Verhandlung und der auf ihr beruhenden Überzeugungsbildung des Gerichts wiedergeben (BVerwG, Beschluss vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 -, juris Rn. 16).

    Wird ein Urteil - wie hier ca. dreieinhalb Wochen nach der Verkündung - noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann es allerdings gleichwohl im Einzelfall nicht mit Gründen versehen sein, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschluss vom 9. August 2004, a.a.O., Rn. 17).

  • VGH Bayern, 20.01.2020 - 1 ZB 18.934

    Zu den Anforderungen der Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der …

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2023 - 11 LA 376/23

    Zustellung des Urteils anstelle der Verkündung; Einhaltung der Fünfmonatsfrist …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 L 6/11

    Besetzung eines Dienstpostens bei bestehender Konkurrenz und Aufhebung des …

  • BVerwG, 14.08.2013 - 8 B 36.13

    Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des Vermögensgesetzes ( VermG )

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2012 - 2 N 16.11

    Zulassung der Berufung wegen Beweis des Geburtsdatums

  • OVG Sachsen, 16.12.2024 - 1 A 122/22

    Zwangsgeldfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt; Beseitigungsanordnung; Schwarzbau; …

  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher …

  • BFH, 09.12.2025 - VIII B 12/25

    Kein Begründungserfordernis für Ausschöpfen der 5 Monats-Frist

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der …

  • VGH Bayern, 23.02.2026 - 20 ZB 25.178

    Coriolus Versicolor (Schmetterlings-Tramete), Nahrungsergänzungsmittel, …

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341

    Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen …

  • OVG Sachsen, 18.08.2020 - 2 A 983/19

    Asyl Tschetschenien; Verfahrensmangel; 5-Montasfrist bei Zustellung

  • OVG Bremen, 05.12.2018 - 2 LA 220/18

    Fünf-Monats-Frist bei Zustellung des Urteils - Fünf-Monats-Frist

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 6 N 64.15

    Zuwendung nach Wahlergebnis der den Stiftungen nahestehenden Parteien bei …

  • OVG Sachsen, 04.09.2025 - 1 A 379/25

    Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Absetzfrist

  • OVG Sachsen, 01.08.2013 - 1 A 151/11

    Urteilstenor, Niederlegung, Absetzfrist, Aufklärungsrüge, Beweisantrag, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht