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| BVerwG, 23.10.1998 - 7 B 234.98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.468
Fortsetzung von Verfahren nach Klagerücknahme und Erledigterklärung (abgelehnt)
Rn. 43 Soweit sich der Kläger mit der Beendigung dieses Verfahrens nicht abfinden will, kommt als Rechtsbehelf nur der auf die Unwirksamkeit der Klagerücknahme gestützte Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens in Betracht (BVerwG, B.v. 23.10.1988 - 7 B 234/98 - juris Rn. 5).Rn. 44 Die Klage auf Fortsetzung des Verfahrens ist statthaft (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.1988 - 7 B 234/98 - juris Rn. 5;… Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 19. Auflage 2013, § 92 Rn. 29).
(vgl. BVerwG, B.v. 23.10.1988 - 7 B 234/98 - juris Rn. 4), sind ebenfalls nicht ersichtlich oder vorgetragen.
- VG München, 16.03.2016 - M 25 K 15.987
Keine Fortsetzung des Verfahrens nach Klagerücknahme
Soweit sich die Klägerin mit der Beendigung dieses Verfahrens nicht abfinden will, kommt als Rechtsbehelf nur der auf die Unwirksamkeit der Klagerücknahme gestützte Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens in Betracht (BVerwG, B.v. 23.10.1998 - 7 B 234/98 - juris Rn. 5).Eine Nichtigkeits- oder Restitutionsklage nach § 153 VwGO i.V.m. §§ 579, 580 ZPO bzw. im Beschlussverfahren ein entsprechender Antrag ist dagegen nicht statthaft und damit unzulässig, da es sich bei der Einstellung des Verfahrens nach Klagerücknahme nicht um eine der Wiederaufnahme zugängliche Entscheidung nach § 153 VwGO handelt (BVerwG, B.v. 23.10.1998, a.a.O.).
Die Klage auf Fortsetzung des Verfahrens ist zwar statthaft (BVerwG, B.v. 23.10.1998, a.a.O.) und somit zulässig, aber unbegründet.
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2024 - DB 16 S 186/23
Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage; Heilung von Formmängeln der …
Dieser wirkt - mit Ausnahme der Kostenentscheidung - nur deklaratorisch, weil (nur) eine (wirksame) Rücknahmeerklärung als Prozesshandlung das Verfahren unmittelbar beendet (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 01.10.1990 - 4 NB 17.90 -, NVwZ 1991, 60 ; Beschluss vom 23.10.1998 - 7 B 234.98 -, juris Rn. 5;… Gansen, in: ders., Disziplinarrecht in Bund und Ländern, § 61 BDG Rn. 3 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2019 - 10 KS 1/14
Wiederaufnahme eines Flurbereinigungsverfahrens; Widerruf einer Prozesshandlung, …
Eine Wiederaufnahmeklage ist dementsprechend zulässig gegen formell rechtskräftige Endurteile (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 23.10.1998 - 7 B 234.98 -, LS in juris; VGH München, Urteil vom 07.12.2017 - 13 A 17.439 -, juris Rn 16 f).Die Einstellung eines Verfahrens nach Klagrücknahme, mit der das Gericht die aufgrund der Rücknahmeerklärung bereits unmittelbar kraft Gesetzes eingetretene Verfahrensbeendigung deklaratorisch feststellt, zählt nicht zu der Wiederaufnahme nach § 153 VwGO zugänglichen Entscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 23.10.1998, a.a.O.).
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 181/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
Die Antragstellerin könnte dann nach von der Gemeinde Rietz-Neuendorf zwischenzeitlich womöglich abgegebenen verfahrensbeendenden Erklärungen die Fortführung der Prozesse vor dem Verwaltungsgericht beantragen (vgl. zu diesem Rechtsbehelf nach scheinbarer Verfahrensbeendigung: BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1998 - 7 B 234.98 -); sollte eine rechtskräftige Entscheidung ergangen sein, kommt eine Nichtigkeitsklage nach § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO in Betracht (…BVerwG a.a.O.; vgl. auch BVerwGE 48, 201; OVG NW NVwZ-RR 2003, 535). - VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 132/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
Die Antragstellerin könnte dann nach von der Gemeinde Heidesee zwischenzeitlich womöglich abgegebener verfahrensbeendender Erklärung die Fortführung des Rechtsstreits beantragen (vgl. zu diesem Rechtsbehelf nach scheinbarer Verfahrensbeendigung: BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1998 - 7 B 234.98 -); sollte eine rechtskräftige Entscheidung ergangen sein, kommt eine Nichtigkeitsklage nach § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO in Betracht (…BVerwG a.a.O.; vgl. auch BVerwGE 48, 201; OVG NW NVwZ-RR 2003, 535). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - 4 A 1250/16
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozesskostenhilfe aufgrund …
Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.1998 - 7 B 234/98 -, juris, Rn. 5; Schmid, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 4. Aufl. 2014, § 92 Rn. 48, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 4 A 1250/16
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Rn. 4 Vgl. zur fehlenden Statthaftigkeit der Restitutionsklage in einem solchen Fall BVerwG, Beschluss vom 23.10.1998 - 7 B 234/98 -, juris, Rn. 5. - OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 O 8/23
Wirksamkeit einer Klagerücknahme
Entsteht über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme Streit, so ist hierüber durch Urteil zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn das Verfahren bereits durch Beschluss eingestellt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - 6 C 70.80 -, juris Orientierungssatz 1 und vom 23. Oktober 1998 - 7 B 234.98 -, juris Rn. 5). - VG München, 31.10.2023 - M 19 K 23.3792
Antrag auf Fortsetzung des Klageverfahrens, Einstellung des ursprünglichen …
In einem solchen Fall kommt für einen Kläger, der sich mit der Beendigung des Verfahrens nicht abfinden will, als geeigneter Rechtsbehelf nur der auf die Unwirksamkeit der Klagerücknahme gestützte Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens in Betracht (…vgl. OVG NRW, B.v. 29.8.2016 - 4 A 1250/16 - juris Rn. 16 f.; BVerwG, B.v. 23.10.1998 - 7 B 234/98 - juris Rn. 5).
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