Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Überprüfung atomrechtlicher Genehmigung; Wohngrundstück; Zwischenlager
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 2 Nr 4 AtG
Überprüfung atomrechtlicher Genehmigung; Wohngrundstück; Zwischenlager - Wolters Kluwer
Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standortzwischenlager
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Standortzwischenlager Brunsbüttel
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AtG § 6 Abs. 2 Nr. 4
Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standortzwischenlager - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Atommülllager Brunsbüttel - Keine Erlaubnis für Lagerung hoch radioaktiver Abfälle
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deshalb einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).Eine auf diese Gesichtspunkte gestützte Verfahrensrüge setzt nämlich einen "zweifelsfreien", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des Tatsachengerichts und dem Akteninhalt voraus (Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 10).
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
Wyhl
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Diese Verbindlichkeit normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften gilt indessen nur innerhalb der von der Norm gesetzten Grenzen und wird durch ihren Anwendungsbereich bzw. ihren Aussagegehalt bestimmt (BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 …und vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249 Rn. 30).Rn. 13 3. Die von der Beschwerde der Beigeladenen geltend gemachten Abweichungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300) und vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 - (BVerwGE 131, 129) sowie von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82) liegen nicht vor.
Soweit im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82 ) und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300 ) von "willkürfreien Ermittlungen" die Rede ist, bezieht sich diese Formulierung auf die Vorgehensweise der Genehmigungsbehörde, die ihrerseits an das für alle staatlichen Maßnahmen geltende Verbot willkürlichen Handelns gebunden ist, bedeutet aber nicht die von der Beschwerde der Beigeladenen für richtig gehaltene Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Ermittlung der Datengrundlage für die jeweilige Genehmigung.
- BVerwG, 10.04.2008 - 7 C 39.07
Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Bei der gerichtlichen Kontrolle der Anwendung dieser Norm ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beurteilen, ob die Genehmigungsbehörde willkürfrei annehmen durfte, dass der erforderliche Schutz gegen die Risiken für Leben oder Gesundheit des Klägers durch Beschuss der Castorbehälter mit verfügbaren panzerbrechenden Waffen gewährleistet ist (BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 34).Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 Rn. 25).
Rn. 13 3. Die von der Beschwerde der Beigeladenen geltend gemachten Abweichungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300) und vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 - (BVerwGE 131, 129) sowie von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82) liegen nicht vor.
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Rn. 13 3. Die von der Beschwerde der Beigeladenen geltend gemachten Abweichungen im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300) und vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 - (BVerwGE 131, 129) sowie von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82) liegen nicht vor.Soweit im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - (BVerfGE 61, 82 ) und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300 ) von "willkürfreien Ermittlungen" die Rede ist, bezieht sich diese Formulierung auf die Vorgehensweise der Genehmigungsbehörde, die ihrerseits an das für alle staatlichen Maßnahmen geltende Verbot willkürlichen Handelns gebunden ist, bedeutet aber nicht die von der Beschwerde der Beigeladenen für richtig gehaltene Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Ermittlung der Datengrundlage für die jeweilige Genehmigung.
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Ein solcher Fehler ist revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und kann deshalb einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f. …und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 9).Die Beschwerden kritisieren der Sache nach lediglich die aus ihrer Sicht fehlerhafte Würdigung dieses Vorbringens, die aber nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, weil sie den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung und nicht den äußeren Verfahrensgang betrifft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ;… Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11
Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm; …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Diese Verbindlichkeit normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften gilt indessen nur innerhalb der von der Norm gesetzten Grenzen und wird durch ihren Anwendungsbereich bzw. ihren Aussagegehalt bestimmt (BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300 und vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249 Rn. 30). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Rn. 3 1. Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision greift für den - hier gegebenen - Fall, dass das Urteil der Vorinstanz in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet ist, nur dann durch, wenn im Hinblick auf jeden der tragenden Begründungsteile ein Zulassungsgrund geltend gemacht worden ist und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 S. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO (n.F.) Nr. 26 S. 15). - BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03
Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Die Betroffenen könnten überdies den Regelungsgehalt der SEWD-Richtlinie mangels Bekanntmachung nicht zur Kenntnis nehmen; dies würde jedenfalls der Außenwirksamkeit dieser Richtlinie entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 5 CN 1.03 - BVerwGE 122, 264 ). - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus BVerwG, 08.01.2015 - 7 B 25.13
Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so muss sich das Gericht bei der Prüfung, ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind, wegen des Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle beschränken (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 ). - BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
- BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85
Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung …
- BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90
Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2024 - 21 D 98/17
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Klagen gegen das …
Rn. 123 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015- 7 B 25.13 -, juris, Rn. 11 a. E.Rn. 175 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015- 7 B 25.13 -, juris, Rn. 11 m. w. N.; siehe ferner Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 4.19 -, juris, Rn. 29.
Rn. 190 Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2008 - 7 C 39.07 -, juris, Rn. 23 und 34; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 -, juris, Rn. 6.
Rn. 212 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015- 7 B 25.13 -, juris, Rn. 3.
Der Senat sieht, wie ebenfalls zuvor bereits ausgeführt, auch nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - den Rechtssatz aufgestellt hätte, bei der Erteilung einer Genehmigung gemäß § 6 AtG verlange der sich aus § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG ergebende oder abzuleitende Maßstab die Berücksichtigung von - aus welchem Regelwerk auch immer hergeleiteten - Umsiedlungs(eingreifricht)werten.
- VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026
Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden
Auch ist zu berücksichtigen, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2013 (4 KS 3.08 - juris), auf das sich die Kläger maßgeblich berufen, erst mit der Zustellung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 (7 B 25.13 - ZUR 2015, 287 = juris) rechtskräftig wurde.Rn. 137 Schließlich liegt auch in einer Änderung der Rechtsprechung - die Kläger führen insoweit die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 (7 C 39.07 - BVerwGE 131, 129 = juris) und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2013 (4 KS 3.08 - juris) sowie den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2015 (7 B 25.13 - ZUR 2015, 287 = juris) an - keine Änderung der Rechtslage, die zu einer Durchbrechung der Rechtskraft führen könnte (…BVerwG, U.v. 18.9.2001 - 1 C 7.01 - BVerwGE 115, 118 = juris Rn. 13;… Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 121 Rn. 49;… Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 121 VwGO Rn. 74 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 - 10 S 1314/24
Klagen gegen atomrechtliche Änderungsgenehmigungen für Standort-Zwischenlager …
Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so ist die gerichtliche Überprüfung, ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind, wegen des Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle reduziert (…vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20, vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185; Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 11;… Senatsbeschluss vom 27.04.2022 - 10 S 1870/21 - juris Rn. 18 m. w. N.).Die Notwendigkeit wertender Einordnung besteht nicht nur bei der Risikobewertung, sondern auch bei der Risikoermittlung, etwa soweit Unsicherheiten über Kausalzusammenhänge bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 13).
Der Funktionsvorbehalt stellt die Verwaltungsgerichte nicht von der Aufgabe frei zu prüfen, ob die Genehmigungsbehörde die Datenbasis, auf deren Grundlage sie entschieden hat, als ausreichend ansehen durfte und ob die damit verbundenen Bewertungen ihr als hinreichend konservativ erscheinen konnten; dies setzt einen Nachvollzug der gedanklichen Operationen der Genehmigungsbehörde voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 - 10 S 1555/24
Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung atomrechtlicher Änderungsgenehmigungen; …
Sind die Ermittlungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausreichend und hat sie die Behörde ihren Bewertungen zugrunde gelegt, so ist die gerichtliche Überprüfung, ob diese Bewertungen hinreichend vorsichtig sind, wegen des Funktionsvorbehalts auf eine Willkürkontrolle reduziert (…vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 22.03.2012 - 7 C 1.11 - BVerwGE 142, 159 Rn. 20, vom 14.01.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 19.01.1989 - 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185; Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 11;… Senatsbeschluss vom 27.04.2022 - 10 S 1870/21 - juris Rn. 18 m. w. N.).Die Notwendigkeit wertender Einordnung besteht nicht nur bei der Risikobewertung, sondern auch bei der Risikoermittlung, etwa soweit Unsicherheiten über Kausalzusammenhänge bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.01.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 13).
Rn. 110 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Nichtzulassungsbeschluss vom 08.01.2015 (- 7 B 25.13 - juris Rn. 7) ausgeführt, die Bestimmung der im Genehmigungsverfahren in den Blick zu nehmenden Waffentypen sei der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen.
- BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 36.15
Sanierung von Altlasten gemäß §§ 4, 10 BBodSchG
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht unter anderem die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich oder geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargetan werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 19). - BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14
Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 19). - BVerwG, 24.01.2019 - 10 BN 2.18
Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Fernwärmeversorgung; Auslegung …
Ist eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - ZUR 2015, 287, juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk
Die Gerichte sind darauf beschränkt zu überprüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (…OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.9.2017 - OVG 11 S 53.17 - juris Rn. 16; BVerwG, B.v. 8.1.2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 11;… BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 7 C 1.11 - "Unterweser", juris Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen Nichtzulassung der Revision …
Rn. 10 Ob angesichts dieser Diskrepanzen schon ein "zweifelsfreier", also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlicher Widerspruch zwischen den Feststellungen des Tatsachengerichts und dem Akteninhalt im Sinne einer Aktenwidrigkeit oder eine anderweitig willkürliche Sachverhaltswürdigung vorliegt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 - 4 BN 41.99 - juris Rn. 24 und vom 8. Januar 2015 - 7 B 25.13 - juris Rn. 17 m. w. N.), kann offenbleiben. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 11 S 53.17
Castor-Transporte auf dem Neckar zulässig
Rn. 16 Dabei ist mit Blick auf den sogen. Funktionsvorbehalt der Genehmigungsbehörden zu prüfen, ob die der behördlichen Beurteilung zugrunde liegende Risikoermittlung und -bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung trägt, die Behörde also im Hinblick auf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Genehmigungsverfahrens "diese Überzeugung von Rechts wegen haben durfte" (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 7 B 25/13 -, juris Rz. 11 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 N 16.13
Lärmaktionsplan Berlin; Anspruch auf Ausweisung als weiteres "ruhiges Gebiet"; …
- BVerwG, 15.03.2018 - 10 B 18.17
Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse für die staatliche Anerkennung als …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".