Rechtsprechung
| BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22 (7 B 19.21) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Anhörungsrüge
- rechtsportal.de
Verwerfung der Anhörungsrüge
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10
Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22
Rn. 4 Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, eine vorinstanzliche Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3 m. w. N.).Die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist vielmehr unzulässig, soweit sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern lediglich einen (Verfahrens-)Fehler durch die Vorinstanz geltend macht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2 und vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.
Auszug aus BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22
Die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist vielmehr unzulässig, soweit sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern lediglich einen (Verfahrens-)Fehler durch die Vorinstanz geltend macht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 6 Rn. 2 …und vom 6. Juli 2010 - 5 B 13.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2022 (BVerwG 7 B 19.21 ) wird verworfen. - BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17
Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22
Das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht, aus seiner Sicht entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch dazu, sich deren Rechtsauffassung anzuschließen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. November 2017 - 10 B 4.17 - …
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 7 B 27/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
Entfaltung der nachbarschützenden Wirkung durch die Festsetzung der offenen Bauweise mit Einzelhäusern und Doppelhäusern im Bebauungsplan
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.12.2021 - 23 L 2152/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 7 B 27/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 7 B 1373/21
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 7 B 27/22
Rn. 7 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.10.2021 - 7 B 1373/21 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 10 A 1693/17
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 7 B 27/22
Rn. 12 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.4.2019 - 10 A 1693/17 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2026 - 10 B 69/26
Doppelhausrechtsprechung; nachbarschützende Vorschriften; Bauplanungsrecht; …
Rn. 12 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 12.98 -, juris Rn. 27, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 B 27/22 -, juris Rn. 4; zum unbeplanten Innenbereich aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme hergeleitet BVerwG, Urteile vom 19. März 2015 - 4 C 12.14 -, juris Rn. 11, und vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, juris Rn. 19 ff., mit Anmerkung Gatz, jurisPR-BVerwG 4/2014 Anm. 5, sowie Anmerkung Schroeder, jurisPR-UmwR 3/2014 Anm. 5.Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2022 - 7 B 27/22 -, juris Rn. 10.
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 21.07.2022 - 7 B 27/22 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 21.07.2022 - 7 B 27/22
- OVG Schleswig-Holstein, 19.08.2022 - 3 MB 12/22
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