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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2008 - 7 B 28.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7893
BVerwG, 03.11.2008 - 7 B 28.08 (https://dejure.org/2008,7893)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2008 - 7 B 28.08 (https://dejure.org/2008,7893)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2008 - 7 B 28.08 (https://dejure.org/2008,7893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ästhetische Beurteilung der unterschiedlichen visuellen Wahrnehmbarkeit von Holz und Kunststoff i.R.e. denkmalrechtlichen Genehmigung; Vorrang des Denkmalschutzes bei Beeinträchtigung eines Schutzobjektes durch eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DSchG Bln §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 2, 13 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Grundsatz der Materialgerechtigkeit; keine Rückführung eines Denkmals in einen nicht mehr vorhandenen historisch getreuen Zustand; Bauteile mit begrenzter Lebensdauer; lediglich geringfügige Beeinträchtigungen eines Denkmals; Ersatz von Holzfenstern durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Denkmalschutz für Fenster!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Denkmalschutz für Fenster! (IMR 2009, 1046)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1014
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Rn. 6 b) Es wird auch keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dargelegt, soweit die Kläger geltend machen, die angefochtene Entscheidung widerspreche dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, wonach die denkmalschutzrechtliche Bewertung durch das Gericht vorzunehmen sei.

    Dass die Frage, ob ein Schutzobjekt durch eine Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt und deshalb Gründe des Denkmalsschutzes der Maßnahme entgegenstehen, eine Frage der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts ist, die originär dem Gericht obliegt und nicht an einen Sachverständigen delegiert werden kann, ist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 - bereits grundsätzlich geklärt.

  • OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15

    Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG

    Gleiches gilt auch für die Beantwortung der weiteren Frage, ob hinsichtlich der Beeinträchtigungen eines Denkmals durch ein Bauvorhaben in der Umgebung auf einen fachkundigen Betrachter oder einen aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.11.2008, 7 B 28/08, BauR 2009, 1014 (Ls.), juris Rn. 11 f.).
  • VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 28 K 14025/17
    Rn. 82 Urteil vom 21. Februar 2008 - 2 B 12.06 -, juris; dazu auch BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris Rn. 24 ff.,.

    Rn. 89 Vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, Grundeigentum 2009, 663 = juris Rn. 5.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 6 N 74.15

    Beurteilung der Denkmaleigenschaft und -verträglichkeit; Überprüfung durch das …

    Bei der Beurteilung der Denkmaleigenschaft eines oder mehrerer Gebäude sowie der Denkmalverträglichkeit einer geplanten Maßnahme handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen und ggf. nach sachverständiger Beratung durch fachkundige Stellen der uneingeschränkten Überprüfung und Beurteilung durch das Gericht unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. November 2011 - 2 B 5.10 -, juris Rn. 27, 42; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris Rn. 7 f.).

    Insoweit handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die - auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen und ggf. nach sachverständiger Beratung durch fachkundige Stellen - der uneingeschränkten Überprüfung und Beurteilung durch das Gericht unterliegen und insofern auch nicht an Sachverständige delegiert werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 27. November 2011 - 2 B 5.10 -, juris Rn. 27, 42; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris Rn. 7).

  • VG München, 29.07.2019 - M 8 K 17.1080

    Erfolgreiche Klage gegen eine Baueinstellungsverfügung wegen denkmalrechtlichen …

    Sie haben deren Aussage- und Überzeugungskraft vielmehr nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (…vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27 unter Verweis auf die Bewertung durch die Verwaltungsgerichte, z.B. durch OVG Lüneburg, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 60 m.w.N.;… OVG Thüringen, U.v. 30.10.2003 - 1 KO 433/00 - juris Rn. 32 ff.; Eberl, in: Eberl/Martin/Spennemann, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 7. Aufl. 2016, Art. 12 Rn. 37 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 3.11.2007 - 7 B 28/08 - juris Rn. 7;… Davydov, in: Martin/Krautzberger, Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil C Rn. 73).
  • VGH Hessen, 29.03.2023 - 4 A 891/21

    Zum denkmalschutzrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme

    Die Frage, ob ein Bauteil den Denkmalbegriff des Denkmalgesetzes erfüllt, ist dabei keine Tatfrage, sondern als Akt rechtlicher Subsumtion dem Gericht aufgegeben (BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 -, juris Rdnr. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 33/25

    Nutzungsuntersagung für ein Möbelhaus

    Die Subsumtion des Sachverhalts unter einen gesetzlichen Tatbestand ist Rechtsanwendung bzw. Teil der dem Gericht obliegenden rechtlichen Bewertung und dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich (vgl. OVG SH, Beschluss vom 1. August 2023 - 4 LA 38/21 - juris Rn 5, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2025 - 2 L 32/25

    Nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung

    Die Subsumtion des Sachverhalts unter einen gesetzlichen Tatbestand ist Rechtsanwendung bzw. Teil der dem Gericht obliegenden rechtlichen Bewertung und dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglich (vgl. OVG SH, Beschluss vom 1. August 2023 - 4 LA 38/21 - juris Rn 5, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 3. November 2008 - 7 B 28.08 - juris Rn. 7).
  • VG München, 08.06.2010 - M 1 K 09.4289

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Einbau von Kunststofffenstern

    Rn. 21 Die Bezugnahme der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2008 (Az. 7 B 28.08, BauR 2009, 1014) geht an der Sach- und Rechtslage vorbei.
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 2 ZB 10.1409

    Rindermaststall; Denkmalschutz; Alternativstandort

    Das Erstgericht geht zutreffend davon aus, dass es sich bei der Beurteilung der Frage, ob der Stall wie ein Riegel vor der Kirche erscheine und den Blick auf diese weitgehend verdecken würde, ferner die Sichtachse der Kirche und damit die freie Erreichbarkeit von Südwesten her in erheblicher Weise eingeschränkt wäre, um eine Rechtsfrage handelt, deren Beantwortung nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden kann (vgl. BVerwG vom 3.11.2008 Az. 7 B 28.08 - juris).
  • VG Aachen, 26.03.2024 - 5 K 187/22
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - L 7 B 28/08 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24905
LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - L 7 B 28/08 KA ER (https://dejure.org/2008,24905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2008 - L 7 B 28/08 KA ER (https://dejure.org/2008,24905)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2008 - L 7 B 28/08 KA ER (https://dejure.org/2008,24905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit des Abwartens der Beschlussfassung des gemeinsamen Bundesausschusses bei der Geltendmachung der Gewährung von Leistungen nach der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Geltendmachung eines Anspruchs auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - L 7 B 28/08
    Zum anderen ist es dem Antragsteller zumutbar, vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Beschluss des Antragsgegners - so er entsprechend dem Beschlussentwurf gefasst werden sollte - nach der Beschlussfassung zu beantragen, zumal diesem Beschluss rechtliche Bedeutung erst ab seiner Bekanntmachung im Bundesanzeiger (§ 94 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V - SGB V -) zukommt (Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 28/08   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,8805
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 28/08 (https://dejure.org/9999,8805)
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Verfahrensgang

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