Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Sicherung in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigter Investitionen; Anspruch auf rechtliches Gehör; Darlegung eines Verfahrensfehlers in der Nichtzulassungsbeschwerde; Bebauung eines Grundstücks ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.01.2003 - 25 A 320.02
- BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96
Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).Unter dieser Voraussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen das Grundstück zu sichern, in der Regel auf unlauteren Machenschaften i.S. des § 1 Abs. 3 VermG (Urteil vom 26. Juni 1997 a.a.O.; Beschluss vom 23. Juli 2002 - BVerwG 7 B 12.02 -).
Die Klägerin übersieht, dass das Verwaltungsgericht mit Blick auf die Entscheidung des Senats vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) lediglich geprüft hat, ob für eine Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen eine Rechtsgrundlage bestanden habe.
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Es hat damit auf die Rechtsprechung des Senats Bezug genommen, dass sich für § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG die Annahme verbiete, der Gesetzgeber habe allein schon den Umstand einer geringeren als der in der DDR üblichen Entschädigung zum Anknüpfungspunkt für einen Anspruch auf Rückgabe des enteigneten Vermögenswertes machen wollen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ).Der von einer Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG betroffene Vermögenswert wäre lediglich der Anspruch auf eine in der DDR übliche Entschädigung (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Davon abgesehen ist bei der Prüfung der Frage, ob dem Verwaltungsgericht eine Verletzung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht vorzuwerfen ist, von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen und zu fragen, ob die von der Klägerin vermisste Aufklärung von diesem rechtlichen Standpunkt aus geboten war (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 S. 61). - BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03
Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft; …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Den typischen Fall einer solchen diskriminierenden staatlichen Praxis bilden Entschädigungsfestsetzungen, bei denen durch interne Anweisungen wie die Ministerratsbeschlüsse vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 (abgedruckt in Schriftenreihe des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1, Dok 1 und 3) generell die Pflicht zur Zahlung der in der DDR üblichen Entschädigung außer Anwendung gesetzt und zu Lasten der davon Betroffenen durch eine für sie ungünstigere Entschädigungsregelung ersetzt wurde (Urteil vom 24. Juli 2003 - BVerwG 7 C 1.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 18 S. 54). - BVerwG, 13.11.2002 - 7 B 71.02
Rückübertragung eines früher gärtnerisch genutzten Grundstücks nach den …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Das Verwaltungsgericht hat - nach Aufhebung des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils vom 22. Januar 2002 durch den Beschluss des Senats vom 13. November 2002 (BVerwG 7 B 71.02 ) - die Klage erneut abgewiesen, weil kein Schädigungstatbestand i.S. des § 1 VermG gegeben sei; die Revision hat es nicht zugelassen. - BVerwG, 23.07.2002 - 7 B 12.02
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Vorliegen …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Unter dieser Voraussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstücks zu dem Zweck, in der Vergangenheit aus staatlichen Mitteln getätigte Investitionen das Grundstück zu sichern, in der Regel auf unlauteren Machenschaften i.S. des § 1 Abs. 3 VermG (…Urteil vom 26. Juni 1997 a.a.O.; Beschluss vom 23. Juli 2002 - BVerwG 7 B 12.02 -). - BVerwG, 28.03.2000 - 7 B 19.00
Einordnung der Enteignung als Schädigungsmaßnahme - Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03
Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzeswidrigkeit beseitigen soll (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 S. 348 f.; Beschluss vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12).
- VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04
In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke
- BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung" …
Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 - juris; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113). - BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem …
Rn. 2 Über die Versagung der Rückübertragung des Südwestteils des ursprünglichen Grundstücks L. Chaussee .../Ecke W. Weg ..., das Ende der 1970er Jahre mit drei Arbeiterwohnheimen bebaut worden war, wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2003 bereits rechtskräftig entschieden (Beschluss vom 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 -); ein vorausgegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben (Beschluss vom 13. November 2002 - BVerwG 7 B 71.02 -) und zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. - VG Düsseldorf, 10.01.2006 - 3 K 8067/04 Hinsichtlich der Anforderungen an eine Veränderungssperre beziehe sie sich auf das Urteil des OVG NRW vom 28. Januar 2005 - 7 B 35/03.NE -.
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