Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1986 - 7 B 36/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- saarheim.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kollision des Allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts einer Person des öffentlichen Lebens mit den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit; Maßgeblichkeit von Zweck und Mittel der Meinungskundgabe für den Stellenwert des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 23.05.1986 - 7 L 96/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1986 - 7 B 36/86
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2659
- NVwZ 1986, 935 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
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- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2018 - 15 B 1361/18
Freihalten der unmittelbaren Umgebung einer Privatwohnung von psychischen Druck …
Rn. 19 Vgl. insofern BVerfG, Beschluss vom 10. September 1987 - 1 BvR 1112/87 -, juris Rn. 6 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 25. April 2012 - 3 M 100/12 -, juris Rn. 4 f.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 10 ZB 07.2665 -, juris Rn. 15, vom 2. Oktober 2000 - 24 ZS 00.2881 -, juris Rn. 5, und vom 17. Februar 1995 - 21 CS 95.616 -, BayVBl. 1995, 528; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 24. Mai 1986 - 7 B 36/86 -, NVwZ 1986, 935. - BVerfG, 10.09.1987 - 1 BvR 1112/87
Verfassungsrechtliche Kontrolle eines Versammlungsverbots - Mahnwache anläßlich …
Soweit man mit dem Antragsteller die Schwester nicht allein als Privatperson, sondern als gegenwärtig herausgehobene Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ansieht, verdient die Rechtsauffassung des OVG Koblenz (Beschluß vom 24. Mai 1986, NJW 1986, S. 2659) Zustimmung, daß auch unter Beachtung der Grundsätze des "Brokdorf- Urteils" der Schutz des unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung das Verbot einer Kundgebung von einiger Dauer, die unmittelbar vor der Privatwohnung einer herausgehobenen Persönlichkeit des öffentlichen Lebens stattfindet, grundsätzlich rechtfertigt. - VG Berlin, 21.02.2012 - 1 L 37.12
Fluglärmgegner dürfen nicht unmittelbar vor Wowereits Wohnhaus demonstrieren
Der danach gebotene Schutz fordert auch das Freihalten der unmittelbaren Umgebung der Privatwohnung von solchen Kundgebungen von einiger Dauer, die der aktiven Teilnahme am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess dienen und Bezug zur öffentlichen Tätigkeit des Betroffenen haben; denn diese würden einen unmittelbar auf seinen privaten Bereich wirkenden, mit dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden psychischen Druck erzeugen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss v. 24.05.1986 - 7 B 36/86, NJW 1986, 2659, 2660 m.w.N.; ebenso VGH Kassel, Beschluss v. 07.12.1993 - 3 TG 2347/93, NJW 1994, 1750; VGH München, Beschluss v. 17.02.1995 - 21 CS 95.616, BayVBl. 1995, 528, 529 f.; VGH München, Beschluss v. 02.10.2000 - 24 ZS 00.2881, zit. nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 10.09.1987 - 1 BvR 1112/87, NJW 1987, 3245).
- VGH Hessen, 07.12.1993 - 3 TG 2347/93
Anspruch eines Dritten auf Einschreiten gegen Demonstrationen; vorläufiger …
Danach muß dem Einzelnen zur freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit ein "Innenraum" verbleiben, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem er in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt" (BVerfG, Beschluß vom 16.07.1969, BVerfGE 27, 1 (6); OVG Koblenz, Beschluß vom 24.05.1986, NJW 1986, 2659). - OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage; …
Allerdings ist ein bestimmter Beachtungserfolg einer Demonstration verfassungsrechtlich nicht gewährleistet (OVG Rheinland-Pfalz, B. vom 24.5.1986 - 7 B 36/86 - NJW 1986, 2659 (2660)). - VG Berlin, 08.03.2006 - 1 A 98.05
Abbruch der Demonstration der Jugendorganisation der NPD vom 8. Mai 2005 …
Ein bestimmter Beachtungserfolg einer Demonstration ist verfassungsrechtlich nicht gewährleistet (OVG Mannheim, Beschluss vom 24. Mai 1986 - 7 B 36/86 - NJW 1986, 2659 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 100/12
Versammlungen vor dem Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener
Bei einer Durchführung der Demonstration unmittelbar vor dem Wohnhaus der ehemaligen Strafgefangenen in der C-Straße würde dies für die Dauer der Kundgebungen dazu führen, dass den ehemaligen Strafgefangenen die Ausübung ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, namentlich das Recht, ihr Wohnhaus jederzeit betreten und verlassen und sich darin ungestört aufhalten zu können (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.05.1986 - 7 B 36/86 -, NJW 1986, 2659), allein durch die Belagerung des Wohnhauses durch die Versammlungsteilnehmer faktisch verwehrt würde. - OVG Sachsen, 27.08.2021 - 6 B 336/21
Einstweilige Anordnung; Versammlung; Wohnung; unantastbarer privater Bereich
Die unmittelbare Umgebung einer Privatwohnung ist daher von Veranstaltungen frei zu halten, die aufgrund ihrer Intensität und Dauer geeignet sind, einen mit Art. 2 Abs. 1 GG nicht zu vereinbarenden psychischen Druck (sogenannte Belagerungssituation) zu erzeugen (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 7. Dezember 1993 - 3 TG 2347/93 -, juris Rn. 23; OVG Rh.-Pf. Beschl. v. 24. Mai 1986 - 7 B 36/86 -, NJW 1986, 2659, 2660; jeweils m. w. N.). - VG Berlin, 09.01.2003 - 1 A 7.03
Mahnwache vor dem Haus des Regierenden Bürgermeisters ist unzulässig
Dieses Abwehrrecht steht auch den im öffentlichen Leben stehenden Politikern zu (vgl. OVG Koblenz, NJW 1986, S. 2659, 2660;… kritisch hierzu allerdings: Ridder/Breitbach/ Rühl/Steinmeier, Versammlungsrecht, Kommentar, § 15, Rdnr. 255). - VG Bayreuth, 16.08.2011 - B 1 K 09.124
Versammlungsrechtliche Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes …
Das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht stellt ein dem Versammlungsrecht gleichwertiges Rechtsgut dar, zu dessen Schutz Auflagen gesetzt werden dürfen (BVerfG vom 10.9.1987 Az. 1 BvR 1112/87 in NJW 1987, 3245; BayVGH vom 23.10.2008 Az. 10 ZB 07.2665 und vom 2.10.2000 Az. 24 ZS 00.2881; OVG Koblenz vom 24.5.1986 in NJW 1986, S. 2659). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1987 - 7 B 40/87
Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Anforderungen an …
- VG Berlin, 17.12.2004 - 1 A 325.04
Verbot für Versammlung in der Nähe der Wohnung von Polizeidirektor Knape
- VG Aachen, 29.07.2010 - 6 K 432/10
Klageverfahren wegen der Demonstrationen in Heinsberg-Randerath hat sich in der …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zahnarzt - Zahnmedizin - Prüfungsordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.06.1983 - 6 K 260/83
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1986 - 15 A 2415/83
- BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86
Papierfundstellen
- NJW 1988, 781
- NVwZ 1988, 434 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 36.77
Ärztliche Vorprüfung - Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit - Prüfungsfach - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86
Sie ist aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 38, 322 ; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - in DÖV 1979, 412 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95) zu folgern, ohne daß es noch zusätzlicher revisionsgerichtlicher Abklärung bedürfte.Andererseits folgt hieraus eine Bevorzugung der im Einzelfach geprüften Kandidaten, die zumindest tendenziell der das Prüfungsrecht beherrschenden Tendenz zur Herstellung möglichst einheitlicher Prüfungsbedingungen zuwiderlaufen würde (vgl. Senatsurteil vom 9. August 1978, a.a.O.).
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81
Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86
Daß die Bundesärzteordnung und die Bundes-Apothekerordnung als ausreichende Ermächtigungsgrundlagen zum Erlaß der Prüfungsregelungen in den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker anerkannt seien (BVerwGE 65, 323 und BVerwGE 68, 69), mache eine Klärung nicht entbehrlich.Damit folgt das Oberverwaltungsgericht den in BVerwGE 65, 323 und BVerwGE 68, 69 entwickelten Grundsätzen zur Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen und zum Gesetzesvorbehalt.
- BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86
Sie ist aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 38, 322 ; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - in DÖV 1979, 412 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95) zu folgern, ohne daß es noch zusätzlicher revisionsgerichtlicher Abklärung bedürfte.Die Beschwerde trägt zur Begründung vor, daß das Oberverwaltungsgericht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - (BVerwGE 38, 322) gefolgt sei, obwohl das Bundesverwaltungsgericht dort über eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anders gelagerte Fallkonstellation (Ärztliche Vorprüfung, zweite Wiederholungsprüfung) entschieden habe.
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 54.82
Pharmazeutische Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfungssystem
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86
Daß die Bundesärzteordnung und die Bundes-Apothekerordnung als ausreichende Ermächtigungsgrundlagen zum Erlaß der Prüfungsregelungen in den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker anerkannt seien (BVerwGE 65, 323 und BVerwGE 68, 69), mache eine Klärung nicht entbehrlich.Damit folgt das Oberverwaltungsgericht den in BVerwGE 65, 323 und BVerwGE 68, 69 entwickelten Grundsätzen zur Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen und zum Gesetzesvorbehalt.
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86
Von daher oblag es nunmehr der Beschwerde, eine bestimmte Rechtsfrage aufzuwerfen, die sich im vorliegenden Streitverfahren im Rahmen einer revisionsgerichtlichen Überprüfung notwendigerweise stellen würde, ohne bereits durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats sowie durch die weitere vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ermächtigung zum Erlaß von Bestimmungen über die Steuerberaterprüfung im Steuerberatungsgesetz (BVerfGE 62, 203) beantwortet worden zu sein.
- VGH Hessen, 04.10.1990 - 6 UE 244/90
Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten in der zahnärztlichen Vorprüfung bei sog …
Dies dient nach allem der Chancengleichheit und ist deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1986 - 7 B 36/86 - NJW 1988, 781 f.). - VGH Hessen, 07.02.1991 - 6 UE 268/89
Zahnärztliche Vorprüfung; nachträgliche Genehmigung des Rücktritts; …
Dies dient nach allem der Chancengleichheit und ist deshalb im Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1986 -- 7 B 36/86 -- NJW 1988, 781 f.).
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