Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.1988 - 7 B 37.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abfallbeseitigung - Naturschutz - Abfallverwertungsanlage - Standortwahl - Planfeststellung - Umweltschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 23.11.1983 - 7 K 1624/81
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 10 S 1044/84
- BVerwG, 10.10.1988 - 7 B 37.88
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 154
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus BVerwG, 10.10.1988 - 7 B 37.88
Die Beschwerde meint, der Verwaltungsgerichtshof sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, nach der eine Planung gerechtfertigt sei, wenn für die konkret festzustellende Maßnahme ein Bedürfnis bestehe, d.h. wenn sie vernünftigerweise geboten sei (Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 und Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214).Weiter sieht die Beschwerde einen Widerspruch des Berufungsurteils zu der Aussage in dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1986 a.a.O. S. 239, daß die Planfeststellungsbehörde infolge ihrer Begründungspflicht (§ 39 Abs. 1 VwVfG) gehalten ist, im Fall von sich anbietenden oder aufdrängenden Planungsalternativen deren Zurückweisung in den Gründen des Planfeststellungsbeschlusses abwägend darzulegen.
- BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83
Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1988 - 7 B 37.88
Die Beschwerde meint, der Verwaltungsgerichtshof sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, nach der eine Planung gerechtfertigt sei, wenn für die konkret festzustellende Maßnahme ein Bedürfnis bestehe, d.h. wenn sie vernünftigerweise geboten sei (Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 und Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214). - BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83
Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1988 - 7 B 37.88
Schließlich rügt die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 insoweit, als dort der Grundsatz entwickelt worden sei, daß ein anerkannter Umweltverband als Eigentümer eines von dem Vorhaben enteignend in Anspruch genommenen Grundstücks über den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG hinaus "Anspruch auf eine Sonderbeachtung seiner Belange im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung" habe. - BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1988 - 7 B 37.88
Daß bei dieser - von der Überprüfung des Abwägungsvorgangs zu unterscheidenden - Ergebniskontrolle auch auf Gutachten, fachliche Stellungnahmen und sonstige Erkenntnisse zurückgegriffen werden darf, die nicht bereits ihren Niederschlag in der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses gefunden haben, liegt auf der Hand; eine unzulässige Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Gericht ist darin nicht zu sehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32. und 33.86 - DVBl. 1988, 844 ).
- BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95
Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden …
Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kommt dabei kein prinzipieller Vorrang vor den übrigen planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 37.88 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 27). - BVerwG, 10.02.1989 - 7 B 171.88
Keine gerichtliche "Nachbesserung" bei Abwägungsdefiziten im …
Es ist vielmehr Sache der planenden Behörde, einen solchen Mangel im Abwägungsvorgang zu beheben (vgl. auch Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 37.88 -, insoweit in UPR 1989, 37 nicht abgedruckt; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 - BVerwG 7 C 4.85 - BVerwGE 78, 177 [BVerwG 22.10.1987 - 7 C 4/85]).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 19.07.1989 - 7 B 37.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
II.WoBauG § 17 Abs. 1
Preisgebundener Altbau; Neubau durch wertverbessernde Grundrissänderung; Wertverbesserungszuschlag - juris (Volltext/Leitsatz)
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