Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22707
BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 4.05 (https://dejure.org/2005,22707)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2005 - 7 B 4.05 (https://dejure.org/2005,22707)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - 7 B 4.05 (https://dejure.org/2005,22707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zeitablauf zwischen der Bestellung des Liquidators - Kausalität einer möglicherweise rechtswidrigen Bestellung des Liquidators - Abstand zu dem Verkauf des Grundstücks zu einem für ein Trümmergrundstück zeitüblichen Preis - Bestellung des Liquidators und Verkauf des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19250
OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05 (https://dejure.org/2006,19250)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2006 - 7 B 4.05 (https://dejure.org/2006,19250)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 7 B 4.05 (https://dejure.org/2006,19250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    Bln KaG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; Bln KaG § 4 Abs. 1; ; Bln KaG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; Bln KaG § 4 Abs. 2; ; VwGO § 98; ; VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 418; ; ZPO § 418 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des Zusammenschlusses von berufsständischen Kammern in einer Rechtsform des bürgerlichen Rechts; Gesetzliche Zulässigkeit des Zusammenschlusses von berufsständischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.86

    Steuerberatung - Steuerberaterkammer - Tätigkeitsgrenzen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass die Beteiligung einer berufsständischen Kammer an einem in der Rechtsform eines eingetragenen bürgerlich-rechtlichen Vereins organisierten Berufsverbandes auch ohne gesetzliche Ermächtigung als Teil der Aufgabenwahrnehmung durch die Kammer zulässig ist, sofern diese Mitgliedschaft im Rahmen des der Kammer gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs liegt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 -, a.a.O., - 1 C 9/86 -, NJW 1987, 337).

    Weder die satzungsgemäßen Aufgaben des Beigeladenen zu 2. noch die des BFB gehen über den Aufgabenbereich der Beklagten hinaus (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.).

    Insoweit besteht auch Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 9. Dezember 1999, GewArch 2000, 378), da sich auch nach den dort vertretenen Auffassungen berufsübergreifende Bestrebungen, die in einem allgemeinen Sinne für den Erhalt und den Ausbau des freien Berufs eintreten, noch mit der berufsspezifischen Interessenvertretung durch berufsständische Kammern vereinbaren lassen.

    Insofern kann sowohl offen bleiben, ob aus einem allgemeinen Zweck der Beklagten die Rechtfertigung folgt, auch fremde Berufsinteressen wahrzunehmen, als auch die damit in Zusammenhang stehende Frage nach dem abschließenden Charakter des in § 4 Abs. 1 Bln KaG beschriebenen Aufgabenbereichs (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.; OVG NRW…, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.).

    Im Gegensatz hierzu hatten die vorgenannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.), des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 16. März 1993, NJW 1994, 1606) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (…Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.) andere Fassungen der Satzungen des BFB und des jeweiligen Beigeladenen zum Gegenstand.

    Gegenteiliges ist auch den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (…Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.) sowie des Oberverwaltungsgerichts Bremen (…Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.) nicht zu entnehmen, in denen die jeweils festgestellte konkrete Verbandstätigkeit lediglich als Beleg dafür herangezogen worden ist, dass die überprüften Satzungen der Verbände tatsächlich in dem von den Gerichten zugrunde gelegten Sinne verstanden und gelebt worden sind.

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 4.86

    Handwerkskammer - Mitgliedschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Ein Verstoß gegen das föderalistische Prinzip liegt nicht vor, da eine berufsständische Kammer mit ihrem Beitritt zu einem privatrechtlichen Verband keine Aufgaben an diesen überträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 -, BVerwGE 74, 254, zur Mitgliedschaft der Handwerkskammer im Zentralverband des Deutschen Handwerks).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass die Beteiligung einer berufsständischen Kammer an einem in der Rechtsform eines eingetragenen bürgerlich-rechtlichen Vereins organisierten Berufsverbandes auch ohne gesetzliche Ermächtigung als Teil der Aufgabenwahrnehmung durch die Kammer zulässig ist, sofern diese Mitgliedschaft im Rahmen des der Kammer gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs liegt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 -, a.a.O., - 1 C 9/86 -, NJW 1987, 337).

    Hinzu kommt, dass das Gesetz auf eine materielle Ausfüllung des Begriffs der beruflichen Belange verzichtet und deren Definition dem jeweiligen Entscheidungsfindungsverfahren der gesetzlich bestimmten Organe der jeweiligen Kammer überlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 -, a.a.O.).

    Dies bedeutet aber, eine Aufgabenüberschreitung kann nicht darin liegen, dass die Beklagte sich dank ihrer Kompetenz zur Definition der beruflichen Belange für die Mitgliedschaft bei dem Beigeladenen zu 2. entscheidet und entsprechend dieser Entscheidung an der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen mitwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 -, a.a.O.), zumal die Tätigkeiten des Beigeladenen zu 2. und des BFB den gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich ihrer Mitglieder nicht überschreiten dürfen (vgl. § 2 der Satzungen).

    Das Zusammenspiel von korporativer Mitgliedschaft und fehlender Bindungswirkung von Beschlüssen der Beigeladenen zu 1. für die gesetzliche Aufgabenerledigung der Beklagten stellen sicher, dass die Mitgliedschaft der Beklagten zu keiner Einschränkung bei der Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 -, a.a.O., zur Drittelbeteiligung der Gesellen in Organen der Handwerkskammer).

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Vereinigungen, die - wie eine berufsständische Kammer - ihre Entstehung und ihren Bestand nicht grundrechtsinitiierter Freiwilligkeit verdanken, unterfallen von vornherein nicht dem Vereinsbegriff des Art. 9 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2001, NVwZ 2002, 335) mit der Folge, dass auch Art und Umfang der Wahrnehmung einzelner Aufgaben durch die Zwangskörperschaft nicht an dieser Norm zu messen sind.

    Prüfungsmaßstab ist allein Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2001, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 21. Juli 1998, a.a.O.).

    Es ist vornehmlich Sache des Gesetzgebers, auf der Grundlage seiner wirtschaftspolitischen Vorstellungen und Ziele sowie unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. u.a. Beschluss vom 7. Dezember 2001, a.a.O., m.w.N.).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Ziel der staatlichen Maßnahme durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden könnte, mit dem das betreffende Grundrecht nicht oder weniger fühlbar eingeschränkt würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Das folgt insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG der nicht nur das Recht gewährt, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben, sondern dem einzelnen Mitglied auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in seine Handlungsfreiheit einräumt, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981, BVerwGE 64, 298, m.w.N.).

    Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG ist deshalb die Tätigkeit berufsständischer Kammern mit Pflichtmitgliedschaft, soweit dadurch die Freiheitssphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des Einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981, BVerwGE 64, 298, m.w.N.).

    Die Mitgliedschaft der Beklagten in dem Beigeladenen zu 2. sowie mittelbar im BFB ist geeignet und erforderlich zur Verwirklichung der Zielsetzung beizutragen, die mit den der Kammer zugewiesenen Aufgaben verfolgt werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O.), sowie verhältnismäßig im engeren Sinne und damit zumutbar.

    Die Mitgliedschaft der Beklagten in der Beigeladenen zu 1. ist geeignet und erforderlich zur Verwirklichung der Zielsetzung beizutragen, die mit den der Kammer zugewiesenen Aufgaben verfolgt werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O.) sowie verhältnismäßig im engeren Sinne und damit zumutbar.

  • BGH, 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95

    Zulässigkeit der Mitgliedschaft der Patentanwalskammern im "Bundesverband der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Die genannte Verbandsaufgabe, die sich ebenso wenig wie die satzungsmäßigen Ziele des BFB auf die Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen beschränkt, ist hinreichend mit der Aufgabe der Beklagten, der Wahrung der beruflichen Belange der der Kammer angehörenden Apotheker, vereinbar (ebenso: Hessischer VGH…, Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O., für die Mitgliedschaft der Ärztekammer im Verband Freier Berufe des Landes Hessen; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, NJW 1996, 1899, für die Mitgliedschaft der Patentanwaltskammer im BFB).

    Die daraufhin satzungsmäßig vorgenommene Einschränkung dahingehend, dass die Wahrnehmung der Interessen eines bestimmten freien Berufs ausgeschlossen sei, soweit damit nicht auch berufsübergreifende Bestrebungen für die Gesamtheit der freien Berufe unauflösbar verbunden seien, enthielt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen wie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch eine nicht vom Aufgabenbereich der dortigen Kammer gedeckte Ermächtigung zur Unterstützung spezifischer Forderungen einzelner Berufe (anders BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.).

    Für die Frage, ob eine berufsständische Kammer mit ihrer Verbandsmitgliedschaft ihren gesetzlichen Aufgabenkreis überschreitet, kommt es grundsätzlich auf einen Vergleich mit dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der jeweiligen Verbände an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.; Hess VGH…, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O.).

    Bei derartigen Überschreitungen handelt es sich um Angelegenheiten, die der verbandsinternen Kontrolle unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.; Hess VGH…, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O.;… Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 156; offen gelassen von VG München, Urteil vom 20. Juli 2004, ApoR 2004, 173).

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Die Struktur von Kammern der Heilberufe, denen Personen mit zwar gleicher Approbation, aber mit zum Teil sehr unterschiedlichen beruflichen Betätigungsarten angehören, bringt es mit sich, dass die verschiedenen Gruppen der Kammermitglieder in teils erheblich unterschiedlichem Maße von den Tätigkeiten dieser Standesorganisationen profitieren, ohne dass hieraus die Rechtswidrigkeit der Art der Aufgabenerfüllung herzuleiten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993, BVerwGE 92, 24).

    Dem unterschiedlichen Nutzen wird bei der Höhe der Beiträge Rechnung getragen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993, a.a.O.).

    Soweit dabei einzelne Gruppen von Kammermitgliedern in möglicherweise erheblich unterschiedlichem Maße von den Tätigkeiten der Standesorganisation profitieren, ist dies im Hinblick auf die Struktur von Kammern der Heilberufe, denen Personen mit zwar gleicher Approbation, aber zum Teil sehr unterschiedlichen beruflichen Betätigungsarten angehören, nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Insoweit besteht auch Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 9. Dezember 1999, GewArch 2000, 378), da sich auch nach den dort vertretenen Auffassungen berufsübergreifende Bestrebungen, die in einem allgemeinen Sinne für den Erhalt und den Ausbau des freien Berufs eintreten, noch mit der berufsspezifischen Interessenvertretung durch berufsständische Kammern vereinbaren lassen.

    Insofern kann sowohl offen bleiben, ob aus einem allgemeinen Zweck der Beklagten die Rechtfertigung folgt, auch fremde Berufsinteressen wahrzunehmen, als auch die damit in Zusammenhang stehende Frage nach dem abschließenden Charakter des in § 4 Abs. 1 Bln KaG beschriebenen Aufgabenbereichs (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.).

    Im Gegensatz hierzu hatten die vorgenannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.), des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 16. März 1993, NJW 1994, 1606) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.) andere Fassungen der Satzungen des BFB und des jeweiligen Beigeladenen zum Gegenstand.

    Gegenteiliges ist auch den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.) sowie des Oberverwaltungsgerichts Bremen (…Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.) nicht zu entnehmen, in denen die jeweils festgestellte konkrete Verbandstätigkeit lediglich als Beleg dafür herangezogen worden ist, dass die überprüften Satzungen der Verbände tatsächlich in dem von den Gerichten zugrunde gelegten Sinne verstanden und gelebt worden sind.

  • VG München, 20.07.2004 - M 16 K 03.1269

    Zulässigkeit einer Klage bei Nichtherantragung des Begehrens an den Beklagten vor …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Bei derartigen Überschreitungen handelt es sich um Angelegenheiten, die der verbandsinternen Kontrolle unterliegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.; Hess VGH…, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O.;… Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 156; offen gelassen von VG München, Urteil vom 20. Juli 2004, ApoR 2004, 173).

    Zumindest mittelbar können sich aber die Vorteile, die z.B. Apothekeninhaber aus derartigen Aktivitäten ziehen, auch zugunsten angestellter Apotheker auswirken (vgl. VG München, Urteil vom 20. Juli 2004, ApoR 2004, 173).

    b) Die Verfolgung der dargestellten Ziele durch die Beigeladene zu 1. ist ohne Zweifel von der der Beklagten in § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung zugewiesenen Aufgabe, die Berufs- und Standesbelange ihrer Kammerangehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit zu wahren, gedeckt (ebenso: VG München, Urteil vom 20. Juli 2004, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004, ApoR 2004, 160, und zwar unabhängig von dem nicht abschließenden Charakter des Aufgabenkatalogs der dortigen Apothekerkammer).

  • OVG Bremen, 16.03.1993 - 1 BA 7/92

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer; Privatrechtlicher Verein; Interessen der freien …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    Im Gegensatz hierzu hatten die vorgenannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.), des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 16. März 1993, NJW 1994, 1606) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (…Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.) andere Fassungen der Satzungen des BFB und des jeweiligen Beigeladenen zum Gegenstand.

    Anders als in dem vom Oberverwaltungsgericht Bremen entschiedenen Fall (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.) ist der Aufgabenbereich der Beklagten nicht auf die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen beschränkt, d.h. sie muss ihre Tätigkeit nicht an deren Gesamtinteresse ausrichten.

    Gegenteiliges ist auch den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 -, a.a.O.), des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (…Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O.) sowie des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Urteil vom 16. März 1993, a.a.O.) nicht zu entnehmen, in denen die jeweils festgestellte konkrete Verbandstätigkeit lediglich als Beleg dafür herangezogen worden ist, dass die überprüften Satzungen der Verbände tatsächlich in dem von den Gerichten zugrunde gelegten Sinne verstanden und gelebt worden sind.

  • VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03

    Keine Pflicht der Landesapothekerkammer zum Austritt aus der Bundesvereinigung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05
    b) Die Verfolgung der dargestellten Ziele durch die Beigeladene zu 1. ist ohne Zweifel von der der Beklagten in § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Hauptsatzung zugewiesenen Aufgabe, die Berufs- und Standesbelange ihrer Kammerangehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit zu wahren, gedeckt (ebenso: VG München…, Urteil vom 20. Juli 2004, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004, ApoR 2004, 160, und zwar unabhängig von dem nicht abschließenden Charakter des Aufgabenkatalogs der dortigen Apothekerkammer).

    Die inhaltliche Beachtung der Tätigkeitsgrenzen der Kammern ist auch insoweit das entscheidende Kriterium und nicht die Strukturgleichheit der Willensbildung in den Kammern einerseits und den privatrechtlichen Verbänden andererseits (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15. Juli 2004, a.a.O.; Pietzcker, Kammerrecht in Bewegung, NJW 1987, 305).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Leitende Krankenhausärzte

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Mehrbetrieb Apotheken

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen …

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

  • BVerwG, 14.11.2001 - 6 B 60.01

    Apotheker, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer, Pflichtzugehörigkeit, …

  • VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband

  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 4.15

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband; …

    Für die Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Zusammenschlusses noch von der Kompetenz seiner Mitgliedskammern gedeckt wird, ist daher nicht allein auf die satzungsrechtlichen Aufgaben des Verbandes, sondern auch auf dessen faktisches Handeln abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1981 - 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 und vom 10. Juni 1986 - 1 C 9.86 - NJW 1987, 337; OVG Hamburg, Urteil vom 5. März 1974 - OVG Bf. III 9/72 - Hamb. JVBl 1974, 181 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 1978 - X OVG A 97/77 - SchlHA 1979, 113 ; OVG Münster, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 8 A 395/97 - NWVBl. 2000, 425 ; OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 S 133/03 - NVwZ-RR 2004, 348 ; VGH Kassel, Urteil vom 29. Juli 2004 - 11 UE 4505/98 - juris Rn. 25; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 4.05 - OVGE Bln.

    Rn. 23 Ein Austrittsanspruch ist auch nicht erst bei andauernden, beharrlichen und schwerwiegenden Aufgabenüberschreitungen des Dachverbandes anzuerkennen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 5. März 1974 - OVG Bf. III 9/72 - Hamb. JVBl 1974, 181 ; OVG Münster, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 8 A 395/97 - NWVBl. 2000, 425 ; VGH Kassel, Urteil vom 29. Juli 2004 - 11 UE 4505/98 - juris Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 B 4.05 - OVGE Bln.

  • VG München, 22.09.2009 - M 16 K 09.1201

    Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbekampagne der Bayerischen Apothekerkammer und der …

    Jeder der Körperschaft Zugehörige kann die Einhaltung der Grenzen oder gesetzlich normierten Aufgabenstellung verlangen, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen oder spürbaren faktischen Nachteil erleidet (…BVerwG, Urt. v. 19.9.2000, 1 C 29/99, BVerwGE 112, 69, juris RdNr. 11;Beschl. v. 2.3.2005, 6 BN 7/04, juris RdNr. 6;… ebenso etwa VGH München, Urt. v. 26.6.2007, 21 BV 04.3175, juris RdNr. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2006, 7 B 4.05, juris RdNr. 30;… VG München, Urt. v. 20.7.2004, M 16 K 03.1269; Beschl. v. 25.3.2002, M 16 E 01.5935).

    Innerhalb dieser Grenzen steht es in Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts grundsätzlich im Ermessen einer berufsständischen Kammer, auf welche Weise sie ihre Aufgabe der Interessenvertretung wahrnimmt (…so die gefestigte Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981, 5 C 56/79, BVerwGE 64, 298, juris Rdnr. 16;… VGH München, Urt. v. 26.6.2007, 21 BV 04.3175, juris Rdnr. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2006, 7 B 4.05, juris Rdnr. 31).

    Rn. 39 c. Es ist in der Rechtsprechung geklärt, daß die Mitgliedschaft der Beklagten in der Beigeladenen als solche nicht zu beanstanden ist (…VGH München, Urt. v. 26.6.2007, 21 BV 04.3175, juris Rdnr. 22 ff.; zur Rechtslage in Berlin ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2006, 7 B 4.05, juris Rdnr. 48 ff.), da sich die Inhalte der durch die Beigeladene laut Satzung verfolgten Ziele ihrerseits grundsätzlich innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereiches der Beklagten halten (…VGH München a.a.O.).

    Schon grundsätzlich wäre sogar eine Interessendefinition nach Grundsätzen der Mehrheit möglich, dies sogar für den Fall, dass verschiedene Gruppen innerhalb der Kammermitglieder - wie möglicherweise hier - von der jeweiligen Maßnahme unterschiedlich stark profitieren (…VGH München, Urt. v. 26.6.2007, 21 BV 04.3175, juris Rdnr. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2006, 7 B 4.05, juris Rdnr. 47: selbständige/unselbständige Apotheker).

  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 21 BV 04.3175

    Apothekerkammerrecht: Mitgliedschaft in einer privatrechtlichen Dachorganisation …

    Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG ist die Tätigkeit einer berufsständigen Kammer mit Pflichtmitgliedschaft wie der Beigeladenen, soweit dadurch die Freiheitssphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des Einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 Az. 7 B 4.05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht