Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge der mangelnden Protokollierung der gerichtlichen Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien - Verwirkung von Verfahrensrügen - Darlegungsanforderungen an eine Verfahrensrüge - Umfang der Aufklärungspflichten seitens des Gerichts - Parteiaussage - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 16.08.1977 - II 467/76
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1979 - I 2444/77
- BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.05.1976 - 6 CB 91.75
Unterlassen der Protokollierung von Parteiaussagen und Zeugenaussagen - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80
Ist die Protokollierung der Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien entgegen § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZP0 unterblieben, kann ein anwaltlich vertretener Beteiligter diesen Verfahrensfehler nur rügen, wenn er es bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat (vgl.Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - [BVerwGE 50, 344];Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 4.76 - [BVerwGE 51, 66];… Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 105 RdNr. 9 a).Nächste mündliche Verhandlung ist nicht notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie es hier geschehen ist - an eine Beweisaufnahme anschließt (BVerwGE 50, 344 [346]).
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80
Die Unterlassung der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens wäre dann ein Verfahrensfehler, wenn das vorliegende Gutachten grobe Mängel oder unauflösbare Widersprüche auf gewiesen hätte, von unzutreffender, sachlichen Voraussetzungen ausginge oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters gäbe (vgl. BVerwGE 31, 149 [156]). - BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75
Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80
Dazu hätte die Beschwerde näher dartun müssen, daß bei einer ordnungsgemäßen Protokollierung der Aussage des Sachverständigen und bei deren Prüfung durch die Beteiligten Umstände hervorgetreten wären, die das Berufungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen - günstigeren - Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl.Beschlüsse vom 20. Juni 1975 - BVerwG 6 C 34.75 - [BVerwGE 48, 369/371 f.] undvom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15]). - BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80
Dazu hätte die Beschwerde näher dartun müssen, daß bei einer ordnungsgemäßen Protokollierung der Aussage des Sachverständigen und bei deren Prüfung durch die Beteiligten Umstände hervorgetreten wären, die das Berufungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen - günstigeren - Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl.Beschlüsse vom 20. Juni 1975 - BVerwG 6 C 34.75 - [BVerwGE 48, 369/371 f.] undvom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15]). - BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 4.76
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterbliebene Protokollierung der …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 7 B 5.80
Ist die Protokollierung der Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien entgegen § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZP0 unterblieben, kann ein anwaltlich vertretener Beteiligter diesen Verfahrensfehler nur rügen, wenn er es bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat (vgl.Beschluß vom 3. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 91.75 - [BVerwGE 50, 344];Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 4.76 - [BVerwGE 51, 66];… Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 105 RdNr. 9 a).
- BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
Ein anwaltlich vertretener Verfahrensbeteiligter kann derartige Protokollierungsmängel nur rügen, wenn er diesen Verfahrensfehler bei der nächsten mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme beanstandet hat; nächste mündliche Verhandlung ist nicht notwendig ein neuer Termin, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die sich - wie hier geschehen - nach § 370 Abs. 1 ZPO an eine Beweisaufnahme anschließt (vgl. BVerwGE 50, 344 ; Beschlüsse vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 14. Juli 1981 - BVerwG 6 CB 61.79 -DÖV 1981, 840>; BVerwGE 67, 43 [BVerwG 23.02.1983 - 6 C 96/82]; Beschlüsse vom 19. Januar 1987 - BVerwG 6 B 27.86 - und vom 20. August 1987 - BVerwG 6 B 2.87 - NJW 1988, 579>). - BVerwG, 14.01.1985 - 8 C 6.83
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …
In der sich an die Ablehnung des Beweisantrags anschließenden weiteren mündlichen Verhandlung (vgl. dazu Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG IV C 71.77 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1 S. 1 [2] und vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 28 S. 1;… Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 295 RdNr. 2, Anm. 2, S. 837) hat der Bevollmächtigte des Klägers den nunmehr geltend gemachten Verfahrensmangel nicht gerügt, obwohl ihm dieser bekannt gewesen sein mußte. - BVerwG, 25.06.1997 - 6 B 17.97
Voraussetzung für die Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleiteten …
Dazu hätte sie dartun müssen, daß bei einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Wiedergabe der Parteiaussagen Umstände hervorgetreten wären, die das Verwaltungsgericht hätte berücksichtigen müssen und die zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Beurteilung des Sachverhalts hätten führen können (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 -, vom 2. April 1981 - BVerwG 7 B 5.80 - und vom 22. September 1987 - BVerwG 6 B 22.87 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nrn. 15, 28 und 42).
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