Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1965 - VIII A 696/63
- BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.06.1959 - VII C 44.59
Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66
Der Senat hat in dem Urteil vom 5. Juni 1959 (BVerwGE 8, 336) ergänzend ausgeführt, daß eine Betriebsprüfung im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 GüKG keinen begründeten Verdacht eines Tarifverstoßes voraussetze; auch dann, wenn im Einzelfall kein besonderer Anlaß zu einer Prüfung gegeben sei, habe die beklagte Bundesanstalt ihrer Überwachungspflicht zu genügen.Darin ist aber nicht eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 8, 336 zu erblicken.
Der Senat hat bereits in BVerwGE 8, 336 dazu Stellung genommen und ausgeführt, daß die beklagte Bundesanstalt die in § 55 Abs. 1 GüKG näher bezeichneten Prüfungen nach ihrem Ermessen vornehmen kann, und daß sie nur dann die Grenzen dieses Ermessens überschreitet, wenn sie durch ihr Vorgehen an den zu Überprüfenden unzumutbare Anforderungen stellt.
- BGH, 21.12.1959 - II ZR 242/57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66
Ihre Revision blieb ohne Erfolg (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 1959 - II ZR 242/57 -).Die Klägerin erblickt eine weitere grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, ob die beklagte Bundesanstalt bei ihr überhaupt noch eine Betriebsprüfung vornehmen dürfe, nachdem das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 1959 - II ZR 242/57 - (BGH LM) festgestellt habe, daß die Vermittlungsprovision keiner tariflichen Regelung unterliege.
- BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66
Der damals noch für das Güterkraftverkehrsgesetz zuständige I. Senat hat im Urteil vom 13. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 203) ausgeführt, daß die Vorschriften der §§ 54 und 55 GüKG weder das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) verletzen noch das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) berühren. - BGH, 29.10.1962 - II ZR 194/60
Tarifumgehung bei Zahlung von Schmiergeldern
Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - VII B 57.66
Das Gesetz will nämlich sicherstellen, daß der Transportunternehmer das tarifmäßige Entgelt nicht nur erhält, sondern auch behält (BGH, NJW 1963 S. 102).
- BVerwG, 15.08.1980 - 7 C 57.78
Anspruch auf Einsicht in eine Leasing-Kartei durch ein Überwachungsamt - …
Dafür spricht weiterhin, daß die Bundesanstalt für die Entscheidung, ob sie von ihren Befugnissen Gebrauch macht, bereits weitgehende Ermessensfreiheit hat, da die Betriebsprüfung nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 GüKG im Einzelfall weder einen begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften noch einen besonderen Anlaß voraussetzt (vgl. BVerwGE 8, 336 [338];Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG 7 B 57.66 - in GewArch 1969, 207 [208]).
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