Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB; Anforderungen an eine rechtmäßige Ausübung des Ermessens bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten durch das Tatsachengericht; Möglichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 30.10.2007 - 1 R 24/06
- BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89
Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht - …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08
Rn. 7 Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB stellt regelmäßig keinen Verfahrensfehler, sondern eine Verletzung materiellen Rechts dar (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 ), wie die Beklagte an anderer Stelle ihrer Beschwerdeschrift selbst zutreffend ausführt.
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14
Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …
Von dem Fall der Aktenwidrigkeit abgesehen verstieße die beanstandete Vertragsauslegung dann gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn das Oberverwaltungsgericht die vertraglichen Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hätte; ob es den Auslegungsgrundsätzen analog §§ 133, 157 BGB hinreichend gerecht geworden ist, ist dagegen keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (…vgl. Beschlüsse vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
Ob eine Regelung zulässiger Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sein kann, richtet sich unter anderem danach, ob die einschlägigen Vorschriften des Fachrechts dem entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 30.04.2008 - BVerwG 7 B 6.08 -, juris, RdNr. 19).Weder aus den Vorschriften des Wasserstraßengesetzes noch aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen lässt sich herleiten, dass ein Vorhabenträger einem Einwender in einem Planfeststellungsverfahren nicht zusagen darf, eventuelle Nachteile seines Vorhabens durch Gegenleistungen auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.2008, a.a.O.).
- BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …
Von dem Fall der Aktenwidrigkeit abgesehen verstieße die beanstandete Vertragsauslegung dann gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn das Oberverwaltungsgericht die vertraglichen Regelungen falsch gelesen oder sprachlich falsch verstanden hätte; ob es den Auslegungsgrundsätzen analog §§ 133, 157 BGB hinreichend gerecht geworden ist, ist dagegen keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (…vgl. Beschlüsse vom 6. November 2001 - BVerwG 9 B 46.01 - juris Rn. 3 f. und vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 30.03.2011 - 8 B 28.10
Statthaftigkeit von Feststellungsklagen unabhängig von der Einräumung eines …
Ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB stellt regelmäßig keinen Verfahrensmangel, sondern eine Verletzung materiellen Rechts dar (Beschlüsse vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7 …und vom 15. Juni 2010 - BVerwG 8 B 8.10 - juris Rn. 4).Es muss sich vielmehr um einen Schluss handeln, der aus Gründen der Logik schlechthin unmöglich ist (Beschlüsse vom 30. April 2008 a.a.O. Rn. 8 …und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 6).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2024 - 10 A 2417/22
Rückforderung von Zuwendungen: Wann verjährt Schadensersatzanspruch?
Rn. 123 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 7 B 6.08 -, juris Rn. 19. - BVerwG, 15.06.2010 - 8 B 8.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Ob das Oberverwaltungsgericht dabei die rechtlichen Auslegungsgrundsätze, wie sie insbesondere in den §§ 133, 157 BGB ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden haben, hinreichend gerecht geworden ist, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine Verletzung materiellen Rechts (Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 7 B 6.08 - juris Rn. 7). - VG Gelsenkirchen, 19.12.2008 - 14 K 3814/08
DB-Regio gewinnt im Streit mit dem VRR
Rn. 61 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2008 - 7 B 6/08 -, Juris, Urteil der Kammer vom heutigen Tage in dem Verfahren 14 K 2147/07. - BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 14.22
Widersprüche gegen Flurbereinigungsplan
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