Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anschlusszwang und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserversorgung - Schutz und Förderung der Volksgesundheit - Anspruch auf Wiederholung rechtswidrigen Verwaltungshandelns aus dem Gleichheitssatz
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.04.1979 - R/O 67 II 78
- VGH Bayern, 16.10.1980 - 23.B-1210/79
- BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.09.1975 - 7 B 35.75
Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserleitung - Möglichkeit der Verhängung …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]; vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 - und vom 11. August 1980 - BVerwG 7 B 147.80 -). - BVerwG, 03.11.1976 - 7 B 123.76
Zwang zur Nutzung einer öffentlichen Wasserleitung - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]; vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 - und vom 11. August 1980 - BVerwG 7 B 147.80 -). - BVerwG, 11.08.1980 - 7 B 147.80
Anschluss- und Benutzungszwang bei öffentlicher Wasserleitung - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 6.81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verstößt der Zwang zum Anschluß an die öffentliche Wasserleitung und zu deren Benutzung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 10. September 1975 - BVerwG 7 B 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27 = VerwRspr. 27, 481]; vom 3. November 1976 - BVerwG 7 B 123.76 - und vom 11. August 1980 - BVerwG 7 B 147.80 -).
- BVerwG, 21.10.1981 - 7 B 198.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Danach verstößt der Zwang zur Benutzung einer öffentlichen Wasserleitung auch dann, wenn der betroffene Grundstückseigentümer bisher seinen Wasserverbrauch aus einer eigenen, einwandfreies Wasser liefernden Anlage bezogen hat, weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 2 GG (vgl. zuletzt Beschluß vom 27. Januar 1981 - BVerwG 7 B 6.81 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 07.04.1981 - 7 B 83.81
Befreiung vom Anschlusszwang hinsichtlich öffentlicher Entwässerungsanlage - …
Daß der aufgrund landesgesetzlicher Ermächtigung aus Gründen des öffentlichen Wohls angeordnete Zwang zum Anschluß der Grundstücke an öffentliche Einrichtungen nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen die Art. 2 und 14 GG, verstößt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 1970 - BVerwG 7 B 68.69-, vom 10. September 1975 - BVerwG 7 3 35.75 - [Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 27] und vom 27. Januar 1981 - BVerwG 7 B 6.81 - Ob die von der Klägerin vorgebrachten Gründe eine Befreiung vom Anschlußzwang rechtfertigen, richtet sich nach dem maßgebenden irrevisiblen Landes- und Ortsrecht, dessen Auslegung und Anwendung durch das Berufungsgericht nicht auf bundesrechtlich bedeutsame Rechtsfragen hinführt.
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