Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 7 B 886/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 3 Hs. 1-2
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten i.R.v. Abwehrrechten der Wohnungseigentümer; Anhörungsrüge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Verfahrensbeteiligten i.R.v. Abwehrrechten der Wohnungseigentümer; Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 7 B 886/15
Rn. 4 Gemessen an diesen Maßstäben rügt die Antragstellerin ohne Erfolg, der Senat habe entscheidungserheblichen Vortrag im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Dezember 2014 - V ZR 5/14 -), die keinen Eingang in die in Bezug genommene Rechtsprechung gefunden habe, nicht zur Kenntnis genommen bzw. nicht in seine Erwägungen einbezogen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2015 - 7 B 420/15
Wann liegen "besondere städtebauliche Verhältnisse" vor?
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 7 B 886/15
In Anwendung dieser Grundsätze hätte es hier an der Ausübungsbefugnis für Abwehrrechte der Antragstellerin im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum gefehlt, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft auf der Grundlage des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft vom 13. Januar 2015 als Verband im Parallelverfahren - 7 B 420/15 - (erfolgreich) einen Abwehranspruch gegen Störungen des gemeinschaftlichen Eigentums geltend gemacht hat.
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14
Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?
Insoweit ist nach § 1 Abs. 5 WEG nur die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht der einzelne Wohnungseigentümer aufgrund seines Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum berechtigt, Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 24.11.2016 - 1 CS 16.2011 - juris; Urteil vom 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BauR 2012, 1925; Beschluss vom 12.9.2005 - 1 ZB 05.42 - BauR 2006, 501; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15.10.2012 - OVG 2 N 111.10 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.8.2015 - 7 B 886/15 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 D 83/14
Ermittlung der abwägungsrechtlichen Belange bzgl. Errichtung eines Wohnquatiers; …
Rn. 34 Vgl. dazu allg. OVG NRW, Beschluss vom 24.8.2015 - 7 B 886/15 -, juris und Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11 -, BRS 81 Nr. 189. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2021 - 2 B 814/21
Verletzung nachbarlicher Abwehrrechte durch die Erteilung einer Baugenehmigung
August 2015 - 7 B 886/15 -, juris Rn. 4 f und vom 15. Juli 2015 - 7 B 478/15 -, juris Rn. 5 ff. ; zur eingeschränkten Wehrfähigkeit auch: OVG NRW, Urteile vom 26. März 2021 - 2 D 65/19.NE -, juris Rn. 22 f. und vom 29. Juni 2021 - 2 D 66/19.NE -, Rn. 61, juris).
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