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| BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 |
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BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 (https://dejure.org/1984,23439)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 (https://dejure.org/1984,23439)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1984 - 7 B 8-15.84, 7 B 8.84, 7 B 9.84, 7 B 10.84, 7 B 11.84 (https://dejure.org/1984,23439)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Neustadt, 25.11.2013 - 4 K 177/12
Erstattungsfähige Kosten im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO
Rn. 11 Vorliegend waren auch die Anreise des Leiters des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz aus Speyer und der Projektingenieurin des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz - Dienststelle Dahn-Bad Bergzabern - aus Dahn gerechtfertigt, weil diese als mit dem Planfeststellungsverfahren befasste Ingenieure dem ebenfalls angereisten Behördenjuristen in technischen und naturwissenschaftlichen Fragen Beistand leisten sollten; die dadurch entstanden Mehrkosten sind notwendig im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, NJW 2000, 2832 und Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07, 4 KSt 1010/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 1984 - 7 B 9/84 - Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 162 Rn. 52). - VG München, 18.01.2012 - M 7 K 11.2224 Im Hinblick auf das gutachterlich festgestellte Fehlen der Geschäftsfähigkeit des gesetzlich nicht vertretenen Klägers und damit auch seine fehlende Prozessfähigkeit gem. § 62 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, B. v. 24. Juli 1984 - 7 B 9/84 - 1. Ls) bestehen bereits erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage.
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