Rechtsprechung
| BVerwG, 15.10.2002 - 7 B 94.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung der Sachaufklärungspflicht seitens des Gerichts als Verfahrensfehler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.02.2002 - 7 K 1120/99
- BVerwG, 15.10.2002 - 7 B 94.02
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Oktober 2002 - 7 B 94/02 - Juris) kann der Nachweis der Erbenstellung in einem vermögensrechtlichen Restitutionsstreitverfahren nur mit einem Erbschein geführt werden.Von der Berechtigung des durch Erbschein als Erben Ausgewiesenen kann gemäß §§ 2365, 2367 BGB ausgegangen werden, solange dieser Erbschein nicht eingezogen worden ist; mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos (vgl. § 2361 BGB; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. März 2001 - 8 B 261/00 - Juris). - VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
Die Restitutionsantragstellerin ist dem im Verwaltungsverfahren vorgelegten Erbschein nach Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Vaters und Berechtigten Z. und die Beigeladenen haben ihre Gesamtrechtsnachfolge nach Jörg D. entsprechend den Anforderungen (BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2007 - BVerwG 8 B 21.07 - Bh 428 § 2 VermG Nr. 87 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 - juris; Urteile der Kammer vom 01. Juni 2005 - 1 K 2030/00 - juris u. v. 05. November 2008 - 1 K 1334/06) durch einen Erbschein im Original nachgewiesen. - VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17 Rn. 80 Die Rechtsnachfolge kann in einem vermögensrechtlichen Restitutionsverfahren nur durch einen Erbschein im Original (Urschrift oder Ausfertigung) nachgewiesen werden, weil allein diesem Dokument - nicht jedoch einer Abschrift oder Ablichtung - die Vermutung zukommt, dass demjenigen, der in ihm als Erbe bezeichnet wird, das Erbrecht auch tatsächlich zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist, solange der Erbschein nicht eingezogen oder für kraftlos erklärt worden ist, § 2361 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BVerwG, Beschl. v. 28. Juni 2007 - BVerwG 8 B 21.07 -, Bh 428 § 2 VermG Nr. 87 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 13. März 2001 - BVerwG 8 B 261.00 -, juris;… Urteile der Kammer vom 01. Juni 2005 - 1 K 2030/00 -, juris Rn. 37;… v. 05. November 2008 - 1 K 1334/06 -, juris Rn. 59 u. v. 10. November 2010 - 1 K 2193/03 -, juris Rn. 228).
- BVerwG, 28.06.2007 - 8 B 21.07
Möglichkeit des Nachweises der Erbenstellung und damit der Stellung als …
Im Übrigen kann der Nachweis der Erbenstellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur mit einem Erbschein geführt werden (Beschluss vom 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 - juris). - VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06
Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren; …
59 a) Die Rechtsnachfolge kann in einem vermögensrechtlichen Restitutionsverfahren - unabhängig davon, ob die Rückübertragung von Vermögenswerten als solche oder lediglich die Feststellung der Berechtigung im Streit steht - grundsätzlich nur durch einen Erbschein im Original nachgewiesen werden (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 8 B 21.07 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 87 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 - juris; vgl. auch die zu Grunde liegende Entscheidung des VG Dresden, Urteil vom 28. Februar 2002 - 7 K 1120/99 - juris, in der lediglich die Berechtigtenfeststellung im Streit stand; Urteil der Kammer vom 01. Juni 2005 - 1 K 2030/00 - juris), denn allein dem Erbschein kommt nach § 2365 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - entsprechend § 413 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches der DDR - die Vermutung zu, dass demjenigen, der in ihm als Erbe bezeichnet wird, das Erbrecht auch tatsächlich zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist, solange der Erbschein nicht eingezogen oder für kraftlos erklärt worden ist, § 2361 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 261.00 - juris). - BVerwG, 13.03.2020 - 8 PKH 3.20
Herausgabe eines Veräußerungserlöses; rechtliches Gehör
Das Verwaltungsgericht hat die Bekundung der Miterbin im Tatbestand des angegriffenen Urteils erwähnt, seine Entscheidung aber auf die Erwägung gestützt, dass es nach dem Zweck des Ausschlussverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG Sache des Klägers sei, seine Stellung als Rechtsnachfolger durch die Vorlage von Erbscheinen nachzuweisen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2002 - 7 B 94.02 - juris Rn. 3 …und vom 28. Juni 2007 - 8 B 21.07 - juris Rn. 6). - BVerwG, 17.03.2006 - 8 B 113.05
Zulassung einer Revision bei einer auf mehrere selbstständige Begründungen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 - juris, Rn. 3) kann der Nachweis der Erbenstellung nur mit einem Erbschein geführt werden. - VG Berlin, 27.04.2017 - 29 K 5.17
Entschädigungsberechtigung der Jewish Claims Conference nach VermG als Mitglied …
Die Kammer ist auch nicht in der Lage, Spruchreife herzustellen, da der Nachweis der Erbfolge grundsätzlich nur durch Erbscheine geführt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 -, juris Rn. 3, …sowie Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 8 B 21.07 -, Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 87 = juris Rn. 6). - BVerwG, 01.09.2005 - 8 B 84.05
Verfahrensmangel durch Nichterfüllung wesentlicher Ermittlungspflichten durch …
Es oblag deshalb dem Kläger, diese vorzulegen (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 2002 - BVerwG 7 B 94.02 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".