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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13538
ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2018,13538)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.04.2018 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2018,13538)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. April 2018 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2018,13538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Nichtigkeit einer Wahlvorstandsbestellung zur Durchführung einer Betriebsratswahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (24)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Für das Verfahren, in dem mittelbar über die Nichtigkeit seiner Bestellung gestritten wird, ist er als bestehend zu behandeln und damit beteiligtenfähig (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris).

    Die Antragsbefugnis entspricht dem Recht, die spätere Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 2 BetrVG anzufechten (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris).

    Rn. 85 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris) kommt der Abbruch einer Betriebsratswahl nur dann in Betracht, wenn die Wahl bei ihrer Durchführung erkennbar nichtig wäre.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher ausdrücklich offengelassen (BAG, 27.07.2011, Az.: 7 ABR 61/10, Juris).

    Rn. 200 Zunächst stellt das Bundesarbeitsgericht - auch wenn es die vorliegende Streitfrage nicht entschieden hat - in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2011 (7 ABR 61/10) ausdrücklich fest, dass der Arbeitgeber verlangen könne, dass die weitere Durchführung der Wahl unterlassen wird, wenn das Gremium, das sich als Wahlvorstand geriert, in dieser Funktion überhaupt nicht bestellt wurde oder seine Bestellung nichtig ist.

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Rn. 87 Wohl einheitlich anerkannt ist, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) - wobei die Besonderheiten des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG zu berücksichtigen sind - und das auf der anderen Seite allein die Verkennung des Betriebsbegriffs keinen Grund für den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl darstellt (BAG 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

    Rn. 164 Diese als "Prioritätsgrundsatz" bezeichnete Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm gründet auf der Feststellung, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann, da Mitarbeiter nicht von verschiedenen Betriebsräten repräsentiert werden können / sollen (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) und verlagert den Zeitpunkt des Abbruchs nach vorne.

    Eine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat kann nicht stattfinden (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris).

  • BAG, 22.04.1980 - 6 AZR 165/78
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Rn. 87 Wohl einheitlich anerkannt ist, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) - wobei die Besonderheiten des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG zu berücksichtigen sind - und das auf der anderen Seite allein die Verkennung des Betriebsbegriffs keinen Grund für den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl darstellt (BAG 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

    Rn. 164 Diese als "Prioritätsgrundsatz" bezeichnete Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm gründet auf der Feststellung, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann, da Mitarbeiter nicht von verschiedenen Betriebsräten repräsentiert werden können / sollen (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) und verlagert den Zeitpunkt des Abbruchs nach vorne.

    Eine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat kann nicht stattfinden (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris).

  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Die Einführung einer gewillkürten Betriebsstruktur gerichtet auf einen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat kann denklogisch nur das Gesamtunternehmen betreffen nicht innerhalb verschiedener Betriebe (u.U. unterschiedlich) geregelt werden (vgl. BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Einem regionalen Betriebsrat steht insoweit kein Vetorecht zu (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

    Rn. 110 (BAG, 24.04.2013, Az.: 7 ABR 71/11, Juris).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Das Gesetz lässt Abweichungen von der gesetzlichen Betriebsverfassung nicht voraussetzungslos zu (vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 35).

    Dies ist von den Gerichten bei der Überprüfung einer entsprechenden Regelung zu beachten (vgl. zu einer tariflichen Regelung BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 38).

  • LAG Niedersachsen, 13.05.1998 - 13 TaBV 40/98

    Anspruch auf Abbruch der Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Die Bestellung des Wahlvorstandes durch den Gesamtbetriebsrat ist unzulässig (LAG Niedersachsen 13.05.1998, Az.: 13 TaBV 40/98, Juris;… Richardi Betriebsverfassungsgesetz 16. Auflage 2018, § 17 Rn.7).

    Er unterliegt insoweit keinen Beschränkungen oder Bestimmungen durch Arbeitgeber, Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Betriebsversammlung (LAG Niedersachsen, 20.02.2004, Az.; 16 TaBV 86/03, Juris; LAG Niedersachsen, 13.05.1998, Az.: 13 TaBV 40/98. Juris).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Rn. 87 Wohl einheitlich anerkannt ist, dass keine Betriebsratswahl in Konkurrenz zu einem bereits gewählten Betriebsrat stattfinden kann (BAG 21.07.2004, 7 ABR 57/03, Juris; 22.04.1980, Az.: 6 AZR 165/78, Juris) - wobei die Besonderheiten des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG zu berücksichtigen sind - und das auf der anderen Seite allein die Verkennung des Betriebsbegriffs keinen Grund für den Abbruch der eingeleiteten Betriebsratswahl darstellt (BAG 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

    Eine entgegen einer solchen gerichtlichen Feststellung durchgeführte Wahl wäre nichtig und daher auf Antrag auch im laufenden Verfahren abzubrechen (BAG, 19.11.2003, Az.: 7 ABR 25/03, Juris).

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Rn. 238 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt bei Teilnichtigkeit einer Betriebsvereinbarung der übrige Teil grundsätzlich wirksam, sofern er noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 09.11.2010, Az.: 1 ABR 75/09, Juris; BAG 26.08.2008, Az.: 1 ABR 16/07, Juris).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    An ihnen darf sich bei der Schaffung einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit die maßgebliche Regelung orientieren (vgl. BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 43, BAGE 139, 197, für Zusammenfassung mehrerer Betriebe nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG durch Tarifvertrag).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 19.04.2018 - 7 BV 20/18
    Dies erfordert zum einen die Einschätzung, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine vom gesetzlichen Modell abweichende Arbeitnehmervertretungsstruktur vorliegen, sowie zum anderen die Beurteilung, in welcher Weise von der durch das Gesetz eröffneten Regelungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 27, BAGE 131, 277).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

  • LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16

    Betriebsratswahl; Wahlvorstand; unternehmenseinheitlicher Betriebsrat; Abbruch …

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 TaBVGa 1/11

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsrat, Rücktritt, Bestellung, Wahlvorstand, …

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2004 - 16 TaBV 86/03

    Ersetzen eines Wahlvorstands für die Betriebsratswahl durch das Arbeitsgericht; …

  • LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 22.10.2012 - 16 TaBV 205/11

    Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Unwirksamkeit einer …

  • LAG Hamm, 16.03.2015 - 13 TaBVGa 3/15

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Wahl; Nichtigkeit; mehrere Wahlvorstände; …

  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14

    Wahl eines einheitlichen Betriebsrats

  • LAG Nürnberg, 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 TaBV 3/17

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen?

  • LAG Düsseldorf, 02.05.2018 - 12 TaBVGa 3/18

    Gerichtlicher Abbruch der Wahl des Gesamtbetriebsrats auf der Grundlage einer …

  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
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Rechtsprechung
   ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18   

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https://dejure.org/2019,58685
ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2019,58685)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 10.07.2019 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2019,58685)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 7 BV 20/18 (https://dejure.org/2019,58685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB IX, BetrVG, SchwbWO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften - Öffnung der Freiumschläge in öffentlicher Sitzung geboten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von …

    Auszug aus ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18
    Die Öffentlichkeit der Wahl ist Grundvoraussetzung für eine demokratische Willensbildung (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris; vgl. für politische Wahlen BVerfG v. 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, juris).

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung - in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis - und die Ermittlung des Wahlergebnisses (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris; vgl. für politische Wahlen BVerfG v. 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, juris).

    Durch das Gebot der Öffentlichkeit sollen interessierte Personen die Möglichkeit erhalten, die Ordnungsmäßigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, damit der Verdacht von Wahlmanipulationen "hinter verschlossenen Türen" nicht aufkommen kann (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris m.w.N.).

    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris m.w.N.).

    Könnte der Wahlvorstand ohne eine mögliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit die Freiumschläge der Briefwähler öffnen und die Wahlumschläge entnehmen, wäre die Gefahr nicht auszuschließen, dass er in die Wahlumschläge Einblick nimmt, um festzustellen, wie der betreffende Wähler seine Stimme abgegeben hat (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).

    Dabei muss der Hinweis nicht notwendig bereits im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern kann auch auf andere Weise erfolgen (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris m.w.N.).

    § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, deren Verletzung nach § 19 Abs. 1 BetrVG iVm. § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX geeignet ist, die Anfechtung der Wahl zu rechtfertigen (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr. BAG v. 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11, juris; BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).

    Die Vorschrift soll der Minderung abstrakter Gefährdungen dienen (vgl. BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris w.w.N.).

  • BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04

    Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18
    Aus der in § 16 SchwbVWO normierten Pflicht der Schwerbehindertenvertretung, die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung der Wahlperiode aufzubewahren, ergibt sich jedoch grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die Wahlakten (vgl. für die Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl BAG v. 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04, juris m.w.N.).

    Dazu gehört auch der Arbeitgeber (vgl. BAG v. 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04, juris m.w.N.).

    Dies hat der Arbeitgeber darzulegen (BAG v. 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04, juris m.w.N.).

    Der Grundsatz der geheimen Wahl wirkt auch nach Beendigung der Wahl gegenüber Auskunftsverlangen über die Stimmabgabe (BAG v. 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04, juris m.w.N.).

    Auch dies ist ein Umstand, der durch das Wahlgeheimnis geschützt wird, weil auch in der Unterlassung der Stimmabgabe eine Wahlentscheidung liegen kann (BAG v. 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04, juris m.w.N.).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18
    Eine nichtige Wahl ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal mehr der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt (BAG v. 19. November 2003 - 7 ABR 24/03, juris;… Fitting, 27. Auflage, § 19 BetrVG Rn. 4 m.w.N.).

    Maßgeblich dafür, ob ein Verstoß offensichtlich ist, ist dabei, ob dieser für jeden mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Dritten sofort ohne Weiteres erkennbar ist (BAG v. 19. November 2003 - 7 ABR 24/03, juris;… Fitting, 27. Auflage, § 19 BetrVG Rn. 4 m.w.N.).

    Denn von dem für eine Nichtigkeit erforderlichen Ausnahmefall, dass für jeden evident ist, dass ein wirksam gewählter Betriebsrat bzw. eine wirksam gewählte Schwerbehindertenvertretung nicht besteht, kann bei einer erforderlichen wertenden Gesamtbetrachtung ebenso wenig ausgegangen werden wie bei einer erst durch Beweisaufnahme zu ermittelnden Tatsachenfeststellung (BAG v. 19. November 2003 - 7 ABR 24/03, juris).

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18
    Die Öffentlichkeit der Wahl ist Grundvoraussetzung für eine demokratische Willensbildung (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris; vgl. für politische Wahlen BVerfG v. 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, juris).

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung - in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis - und die Ermittlung des Wahlergebnisses (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris; vgl. für politische Wahlen BVerfG v. 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, juris).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr. BAG v. 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11, juris; BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).
  • LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19

    Zulässigkeit der Versendung von Wahlwerbung für die Wahl zur …

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 10. Juli 2019 - 7 BV 20/18 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 10. Juli 2019 -7 BV 20/18 - abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1-3 und 5 zurückzuweisen.

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   ArbG Düsseldorf, 20.04.2018 - 7 BV 20/18   

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