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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2460
BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91 (https://dejure.org/1991,2460)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1991 - 7 C 1.91 (https://dejure.org/1991,2460)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 (https://dejure.org/1991,2460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung des finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1979 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 264
  • NZV 1992, 206 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1156
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
    Sie gilt auch für das Verhältnis zwischen der Deutschen Bundesbahn als bundesunmittelbarer Verwaltung (Art. 87 Abs. 1 GG) und den Ländern (vgl. Urteil des Senats vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312 ).

    Diese Überlegungen stehen auch im Einklang mit dem Ausspruch des erkennenden Senats im Urteil vom 15. März 1989 (a.a.O.), daß Art. 104 a Abs. 1 GG eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern in einem Aufgabenbereich der Leistungsverwaltung (Daseinsvorsorge) einschließlich einer Vereinbarung über Kostenaufteilungen dann nicht untersagt, wenn sich die Kompetenzen zur Aufgabenwahrnehmung überschneiden.

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 16.71

    Gebrauch eines nichtamtlichen Gemeindenamens als Bezeichnung für Bahnhof

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
    Die Vorschrift enthält eine allgemeine, das Verhältnis von Bund und Ländern im ganzen bestimmende Regelung der Lastenverteilung (BVerfGE 26, 338 ; Urteil des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351 ).

    Deshalb ist bei der Prüfung der Frage, wem eine konkrete Aufgabe obliegt, allein von der Verwaltungsverantwortung auszugehen und nicht zu untersuchen, wer die Entscheidung, die letztlich die Kosten hat anfallen lassen, getroffen oder die Ausgaben "veranlaßt" hat (…vgl. BVerfG a.a.O. S. 390; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1974, a.a.O. S. 364 f.).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
    Entgegen der Auffassung der Klägerin läßt sich das Klagebegehren auch nicht auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff.) stützen, die im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
    Die Vorschrift enthält eine allgemeine, das Verhältnis von Bund und Ländern im ganzen bestimmende Regelung der Lastenverteilung (BVerfGE 26, 338 ; Urteil des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351 ).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    In derartigen Fällen geht es typischerweise um negative Kompetenzkonflikte, bei denen ausschließliche Zuständigkeiten oder vorrangige beziehungsweise subsidiäre Zuständigkeiten im Raume stehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 3 S. 8; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 ; RG, Urteil vom 19. März 1934 - IV 385/33 - RGZ 144, 173).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen …

    Bei lediglich faktischer Überschneidung verschiedener Aufgaben verbleibt es bei der Finanzierungsverantwortung entsprechend der Verwaltungszuständigkeit, selbst wenn die andere staatliche Ebene die Ausgaben letztlich veranlasst hat (vgl. BVerfGE 26, 338 ; BVerwGE 44, 351 ; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1/91 -, NVwZ 1992, S. 264 ) oder möglicherweise daraus einen Nutzen für ihre eigenen Aufgaben zieht (…vgl. Hellermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104a Rn. 54).
  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …

    Die Lastenverteilungsregel des Art. 104 a GG "stellt für die Ausgabenlast und ihre Konnexität mit der Aufgabenverantwortung allein Bund und Länder einander gegenüber und behandelt die Gemeinden und Gemeindeverbände - unbeschadet der ihnen verfassungsrechtlich gewährleisteten Autonomie - als Glieder des betreffenden Landes; ihre Aufgaben und Ausgaben werden denen des Landes zugerechnet" (…vgl. BVerfG, Urt. v. 27.5.1992, 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90, BVerfGE 86, 148 ; BVerwG, Urt. v. 11.6.1991, DVBl. 1991, 1156, 1159;… VerfGH NW, Urt. v. 15.2.1985, DVBl. 1985, 685, 686 f.;… Urt. v. 16.12.1988, DVBl. 1989, 151, 152 f.;… VerfGH Rh.-Pf., Urt. v. 5.12.1977, DVBl. 1978, 802, 804).
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