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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,577
BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86 (https://dejure.org/1987,577)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1987 - 7 C 120.86 (https://dejure.org/1987,577)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 (https://dejure.org/1987,577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Namensänderung - Pflegekind - Schwerwiegender Grund - Eigenmächtige Vornamensgebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 85
  • FamRZ 1987, 807
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 58.82

    Namensänderung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Die in der sog. Stiefkinder-Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Grundsätze zur Bedeutung des Kindeswohls für die Namensänderung (vgl. BVerwGE 67, 52; Senatsurteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 7 C 40.83 - StAZ 1984, 132>), die das Oberverwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung heranzieht, lassen sich allerdings nicht ohne Modifikation auf das hier in Streit stehende Namensänderungsbegehren übertragen.

    Auch ein mißbräuchliches, die Namensänderung verwirkendes Verhalten der Pflegeeltern von einer Art, wie sie etwa bei Stiefkindern zur Durchsetzung der Namensänderung gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil vorkommt (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1983 - BVerwG 7 C 14.81 - <StAZ 1983, 252 = Buchholz 402.10 § 3 NAG Nr. 49>), ist nicht gegeben.

  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 75.70

    Antrag auf Änderung des Familiennamens - Zulässigkeit der Zuteilung des Namens …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Daß die Kläger von den Beigeladenen als Kinder angenommen werden könnten, stehe dem Namensänderungsbegehren nicht entgegen; denn die Adoption habe keinen Vorrang vor der öffentlich-rechtlichen Namensänderung (BVerwGE 37, 301).

    Das Oberverwaltungsgericht meint unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. März 1971 - BVerwG 7 C 75.70 - (BVerwGE 37, 301), die Kläger könnten schon darum nicht auf die Möglichkeit der Adoption verwiesen werden, weil dieser kein Vorrang vor der öffentlich-rechtlichen Namensänderung einzuräumen sei.

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Der Schutz des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG, den der nichtsorgeberechtigte Elternteil genießt, der seine namensrechtlichen Belange gegen eine Umbenennung des Stiefkinds verteidigt, kann von der leiblichen Mutter, die die Pflichtbindungen des Elternrechts nicht auf sich nimmt, auch nicht in Anspruch genommen werden (vgl. BVerfGE 24, 119 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Die Elternverantwortung besteht familienrechtlich dadurch weiter, daß dem Nichtsorgeberechtigten das Verkehrsrecht als "Restbestand des Personensorgerechts" erhalten bleibt und ihm ausnahmsweise auch das Recht der Vermögens sorge ganz oder teilweise übertragen werden kann (§ 1671 Abs. 4 BGB), daß er unterhaltspflichtig bleibt (§ 1601 BGB) und daß ihm vor allem eine Art elterlicher Reservestellung vorbehalten ist, weil ihm beim Versagen oder Ausfall des anderen Elternteils die volle elterliche Sorge wieder zuwachsen kann (vgl. § 1671 BGB i.V.m. § 1696 BGB sowie § 1678 Abs. 2 BGB, § 1680 BGB und § 1681 BGB; dazu BVerfGE 31, 194 und BVerfGE 64, 180 ).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Die Elternverantwortung besteht familienrechtlich dadurch weiter, daß dem Nichtsorgeberechtigten das Verkehrsrecht als "Restbestand des Personensorgerechts" erhalten bleibt und ihm ausnahmsweise auch das Recht der Vermögens sorge ganz oder teilweise übertragen werden kann (§ 1671 Abs. 4 BGB), daß er unterhaltspflichtig bleibt (§ 1601 BGB) und daß ihm vor allem eine Art elterlicher Reservestellung vorbehalten ist, weil ihm beim Versagen oder Ausfall des anderen Elternteils die volle elterliche Sorge wieder zuwachsen kann (vgl. § 1671 BGB i.V.m. § 1696 BGB sowie § 1678 Abs. 2 BGB, § 1680 BGB und § 1681 BGB; dazu BVerfGE 31, 194 und BVerfGE 64, 180 ).
  • BVerwG, 16.02.1968 - VII C 56.63

    Vereinbarkeit von § 3 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) mit dem Grundgesetz - …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Bösgläubigkeit in der Namensführung, die nach der Senatsrechtsprechung übrigens nur ein Abwägungselement im Rahmen der Entscheidung nach § 3 Abs. 1 NÄG ist und deshalb die Namensänderung nicht notwendig auszuschließen braucht (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 7 C 56.63 - <StAZ 1969, 74 = Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 21>), kann den klagenden Kindern, um deren Namen es geht, nicht vorgeworfen werden.
  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 6.81

    Rechtmäßigkeit eines Namenänderungsbescheids - Änderung des Familiennamens …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Eine Fallgestaltung, die die Namensänderung wegen illegaler Namensführung ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1983 - BVerwGE 7 C 6.81 ), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 7 C 40.83

    Stiefkinder - Änderung des Familiennamens - Kindeswohl - Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Die in der sog. Stiefkinder-Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Grundsätze zur Bedeutung des Kindeswohls für die Namensänderung (vgl. BVerwGE 67, 52; Senatsurteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 7 C 40.83 - StAZ 1984, 132>), die das Oberverwaltungsgericht zur Begründung seiner Entscheidung heranzieht, lassen sich allerdings nicht ohne Modifikation auf das hier in Streit stehende Namensänderungsbegehren übertragen.
  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 121.86

    Antrag eines 9-jährigen Klägers auf Änderung seines Familiennamens in den Namen …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    Zur Änderung des Vor- und Familiennamens eines weiteren Kindes ist der Beklagte in der durch Senatsurteil vom 24. April 1987 entschiedenen Parallelstreitsache BVerwG 7 C 121.86 verpflichtet worden.
  • LG Aachen, 02.11.1983 - 3 T 503/83

    Änderung des Vornamens eines adoptierten Kindes

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86
    "Schwerwiegende Gründe" i.S. von § 1757 Abs. 2 Satz 1 BGB sind dann anzunehmen, wenn mit der Vornamensänderung dem Wohl des Kindes erheblich besser gedient ist als mit der Beibehaltung des Namens (Kammergericht, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 1 W 3323/77 - ; Landgericht Freiburg, Beschluß vom 7. Juli 1980 - 4 T 63/80 - ; Landgericht Aachen, Beschluß vom 2. November 1983 - 3 T 503/83 - <DAVorm 1984, 910>; vgl. auch Gernhuber in StAZ 1983, 265).
  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 14.81
  • LG Freiburg, 07.07.1980 - 4 T 63/80
  • KG, 06.12.1977 - 1 W 3323/77
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 26.02

    Namen, Vornamen, Änderung, Namensänderung, Vornamensänderung, religiöse Gründe.

    In dieser Verwaltungsvorschrift hat der 7. Senat eine in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Auslegung der gesetzlichen Vorschriften gesehen (Urteil vom 24. April 1987 - BVerwG 7 C 120.86 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 60, S. 11).
  • VG Aachen, 29.08.2006 - 6 K 1114/06

    Kindeswohl für die Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes maßgeblich

    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 18.01 -, BVerwGE 116, 28 ff.; BVerwG, Beschluss vom 20. März 2002 - 6 C 10.01 -, juris und NJW 2002, 2410; BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 -, juris und NJW 1988, 85, zur Änderung des Familienamens eines in Dauerpflege aufwachsenden Kindes; OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2002 - 8 A 312/01 -, juris.

    Rn. 61 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 -, juris und NJW 1988, 85.

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120/86 -, juris und NJW 1988, 85.

    Rn. 65 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 -, juris und NJW 1988, 85.

    Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 -, juris und NJW 1988, 85.

    Rn. 84 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 -, juris und NJW 1988, 85.

    Rn. 86 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 -, juris und NJW 1988, 85.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91

    Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl

    Die Vorschrift des § 1616 BGB sieht das Bundesverwaltungsgericht auch als Ausdruck der verfassungsrechtlich in Artikel 6 Abs. 2 GG verankerten Elternverantwortung an, die auch dem Nichtsorgeberechtigten zusteht und in der Begründung verschiedene Rechte und Pflichten ihre einfachrechtliche Ausprägung gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120.86 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 60, S. 5 (7 f.)).

    Dem wiederum liegt die Erwägung zugrunde, das durch eine natürliche Bindung und die Elternverantwortung geprägte verwandtschaftliche Verhältnis zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und dem Kind bedürfe einer namensmäßigen Dokumentation (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987, aaO, S. 9) und der Grundsatz der Namensgleichheit diene der Kennzeichnung der Abstammung der ehelichen Abkömmlinge und der bisherigen Familienzugehörigkeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. März 1983, - 7 C 58.82 -, aaO, 53).

    In solchen Fällen ist die Namensänderung gerechtfertigt, wenn sie dem Wohl des Kindes förderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987, aaO, S. 9).

    Selbst eine bösgläubige Namensführung ist lediglich ein Abwägungselement im Rahmen der Entscheidung nach § 3 Abs. 1 NÄG und braucht deshalb die Namensänderung nicht notwendig auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987, aaO, S. 10 f. mwN).

    Jedenfalls kann den Klägern, um deren Namen es geht, schon angesichts ihres Alters keine Bösgläubigkeit vorgeworfen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987, aaO, S. 112).

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