Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 2; RVG Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 Anl. 1 § 2 Abs. 2
Voraussetzungen für die Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtsbescheid; fiktive Terminsgebühr (Anspruch verneint für den Beteiligten, der keinen zulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen kann)
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit und Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.02.2022 - RN 3 M 22.918
- VG Regensburg, 18.03.2022 - RN 3 M 22.918
- VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 971
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 27.02.2020 - 8 C 18.1889
Beschwerde gegen die Ablehnung einer Erinnerung gegen einen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Zwar könnte die Formulierung so verstanden werden, dass ein Antragsrecht irgendeines Beteiligten für die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr ausreicht, ein solches Normverständnis lässt sich jedoch weder der Entstehungsgeschichte dieser Ausnahmevorschrift entnehmen noch ist es mit deren Sinn und Zweck vereinbar (…so auch BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris Rn. 11 ff.;… NdsOVG, B.v. 16.8.2018 - 2 OA 1541/17 - juris Rn. 10 ff.; a.A. BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 8 C 18.1889 - juris Rn. 13 ff.).Eine im Gerichtsbescheid vollumfänglich obsiegende Partei kann keine mündliche Verhandlung erzwingen, dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der im Beschluss des 8. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2020 - 8 C 18.1889 - (…juris Rn. 17) zitierten Entscheidung vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - (…juris Rn. 10) festgestellt, so dass das Argument, es sei rechtlich umstritten, ob ein unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen werden könne, hier nicht verfängt.
Rn. 12 Ebenfalls nicht durchgreifend ist das Argument, die Frage, ob eine Beschwer vorliege, sei nicht in jedem Fall ohne weiteres zu beurteilen und die Beurteilung solcher Fragen in das Kostenfestsetzungsverfahren zu verlagern, sei nicht vereinbar mit dem gesetzgeberischen Ziel, durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz das Kostenrecht zu vereinfachen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 8 C 18.1889 - juris Rn. 18 f.).
- VGH Bayern, 24.10.2018 - 5 C 18.1932
Fiktive Terminsgebühr
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Zwar könnte die Formulierung so verstanden werden, dass ein Antragsrecht irgendeines Beteiligten für die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr ausreicht, ein solches Normverständnis lässt sich jedoch weder der Entstehungsgeschichte dieser Ausnahmevorschrift entnehmen noch ist es mit deren Sinn und Zweck vereinbar (so auch BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris Rn. 11 ff.;… NdsOVG, B.v. 16.8.2018 - 2 OA 1541/17 - juris Rn. 10 ff.;… a.A. BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 8 C 18.1889 - juris Rn. 13 ff.).Würde man der Auffassung folgen, wonach für die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr das Antragsrecht irgendeines Beteiligten ausreichen soll, wäre die Ergänzung des Gebührentatbestands um den Zusatz "und ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden kann" ersichtlich überflüssig, da die Terminsgebühr in diesem Fall in Übereinstimmung mit der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Rechtslage allein dadurch entstehen würde, dass der Instanzenzug mit einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid abgeschlossen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Eine im Gerichtsbescheid vollumfänglich obsiegende Partei kann keine mündliche Verhandlung erzwingen, dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der im Beschluss des 8. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2020 - 8 C 18.1889 - (…juris Rn. 17) zitierten Entscheidung vom 14. März 2002 - 1 C 15.01 - (…juris Rn. 10) festgestellt, so dass das Argument, es sei rechtlich umstritten, ob ein unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen werden könne, hier nicht verfängt.
- OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 2 OA 1541/17
Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr bei Entscheidung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Zwar könnte die Formulierung so verstanden werden, dass ein Antragsrecht irgendeines Beteiligten für die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr ausreicht, ein solches Normverständnis lässt sich jedoch weder der Entstehungsgeschichte dieser Ausnahmevorschrift entnehmen noch ist es mit deren Sinn und Zweck vereinbar (…so auch BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris Rn. 11 ff.; NdsOVG, B.v. 16.8.2018 - 2 OA 1541/17 - juris Rn. 10 ff.;… a.A. BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 8 C 18.1889 - juris Rn. 13 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2017 - 19 E 614/16
Erhöhung der Verfahrensgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Rn. 6 Die nach § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat in jedem Fall in seiner vollen Besetzung entscheidet (…BayVGH, B.v. 4.8.2016 - 4 C 16.755 - juris Rn. 10; OVG NRW, B.v. 17.7.2017 - 19 E 614/16 - juris Rn. 1), bleibt ohne Erfolg. - VGH Bayern, 04.08.2016 - 4 C 16.755
Besondere anwaltliche Mitwirkung für Erledigungsgebühr
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Rn. 6 Die nach § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde, über die der Senat in jedem Fall in seiner vollen Besetzung entscheidet (BayVGH, B.v. 4.8.2016 - 4 C 16.755 - juris Rn. 10;… OVG NRW, B.v. 17.7.2017 - 19 E 614/16 - juris Rn. 1), bleibt ohne Erfolg. - VG Schleswig, 06.07.2017 - 12 A 945/16
Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr in Fällen der anwaltlichen Möglichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 7 C 22.928
Deshalb ist für die Frage, ob die fiktive Terminsgebühr angefallen ist, stets nur die Perspektive desjenigen zu betrachten, dessen Vergütungsanspruch in Rede steht (vgl. VG Schleswig, B.v. 6.7.2017 - 12 A 945/16 - juris Rn. 12 f.).
- VGH Bayern, 09.11.2023 - 13a C 23.1234
Entstehung von fiktiver Terminsgebühr und Einigungsgebühr bei übereinstimmender …
Rn. 10 Über die Beschwerde nach § 146 Abs. 1 und 3 VwGO gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung hat der Senat in voller Besetzung und nicht der Berichterstatter zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - juris Rn. 6 m.w.N.).Die Reichweite dieser Ausnahmetatbestände ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei neben dem Wortlaut dem Sinn und Zweck der Ausnahme besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - juris Rn. 8).
- VG München, 10.10.2023 - M 19 M 23.50016
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung, Fiktive Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid …
Rn. 13 Das Gericht folgt damit der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Entscheidungen vom 9. August 2022 (BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - juris Rdn. 7 ff., insbes. Rn. 11) und vom 24. Oktober 2018 (…BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris Rn. 10), wonach eine im Gerichtsbescheid vollumfänglich obsiegende Partei keine mündliche Verhandlung erzwingen kann und somit auch die Voraussetzungen einer fiktiven Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG nicht vorliegen.Rn. 16 Die Gewährung einer fiktiven Terminsgebühr in Fällen, in denen der Antrag auf mündliche Verhandlung ohne jedes verfahrensrechtliche Erfordernis ausschließlich aus gebührentaktischen Gründen theoretisch möglich erscheint, erachtet das Gericht hingegen als in der Sache verfehlt und nicht gerechtfertigt (…vgl. auch OVG SH, B.v. 11.10.2022 - 5 KS 8/21 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - juris Rn. 10 ff.;… VG München, B.v. 24.8.2023 - M 18 M 22.31018 - juris Rn. 22).
Das Gericht schließt sich vollumfänglich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 9. August 2022 an (BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - juris Rn. 13), wo es heißt:.
- VG München, 24.08.2023 - M 18 M 22.31018
Kostenerinnerung (Zurückweisung), Änderungsbeschluss, Gerichtsbescheid, Fiktive …
Während die Entscheidung vom 27. Februar 2020 (…8 C 18.1889 - juris Rn. 13 ff.) auch in diesen Fällen den Ansatz einer fiktiven Terminsgebühr für gerechtfertigt hält, wird dies in der Entscheidung vom 9. August 2022 (7 C 22.928 - juris Rn. 9) explizit entgegen der o.g. Entscheidung verneint.Rn. 22 Die Gewährung einer fiktiven Terminsgebühr in Fällen, in denen der Antrag auf mündliche Verhandlung ohne jedes verfahrensrechtliche Erfordernis ausschließlich aus gebührentaktischen Gründen theoretisch möglich erscheint, erachtet das Gericht hingegen als in der Sache verfehlt und nicht gerechtfertigt (…vgl. auch OVG SH, B.v. 11.10.2022 - 5 KS 8/21 - juris Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - juris Rn. 10 ff.).
- VGH Bayern, 04.10.2023 - 4 C 23.1580
Fiktive Terminsgebühr für eine im Gerichtsbescheid vollumfänglich obsiegende …
Dies hat aber entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - NVwZ-RR 2022, 971 Rn. 10 ff.;… B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris Rn. 10 ff.;… NdsOVG, B.v. 16.8.2018 - 2 OA 1541/17 - NVwZ-RR 2019, 85 = juris Rn. 10 ff., jeweils m.w.N.) bei einer im Gerichtsbescheid vollumfänglich obsiegenden Partei nicht zur Folge, dass ihr kein Anspruch auf eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG zustünde, weil sie mangels Beschwer keinen zulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung habe stellen können. - VGH Bayern, 25.10.2023 - 6 C 23.1652
Fiktive Terminsgebühr auch für Anwalt der durch Gerichtsbescheid vollständig …
Rn. 9 Zwar wird unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des Gebührentatbestands (vgl. BT-Drs. 17/11471 S. 275) auch von einzelnen Senaten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Auffassung vertreten, dass der Rechtsanwalt einer vollständig obsiegenden Partei eine fiktive Terminsgebühr nicht beanspruchen könne, weil diese mangels Beschwer keinen zulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen könne und deshalb die vom Gesetzgeber bezweckte Steuerungswirkung ins Leere gehe (so etwa BayVGH, B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932 - juris; B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - NVwZ-RR 2022, 971;… vgl. auch Mayer in Gerold/Schmidt RVG, 26. Aufl. 2023, Anhang 1. Teil IV Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.02.2025 - 15 C 25.28
Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid
Rn. 8 Das Verwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit einem Teil der Rechtsprechung (auch einzelner Senate des BayVGH, vgl. B.v. 24.10.2018 - 5 C 18.1932; B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928) davon aus, dass die Voraussetzungen für die Entstehung einer fiktiven Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG beim Beigeladenen, der nach dem zugrundeliegenden Gerichtsbescheid vollständig obsiegt hat, nicht gegeben seien und sich nur derjenige Rechtsanwalt auf Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV-RVG berufen könne, dessen Partei einen zulässigen Antrag auf mündliche Verhandlung hätte stellen können (BA S. 6). - VGH Bayern, 06.08.2025 - 12 C 25.138
Festsetzung außergerichtlicher Kosten, Rechtsanwaltsvergütung, Antrag auf Ruhen …
Rn. 14 Die zulässige Beschwerde, über die der Senat in vollständiger Besetzung entscheidet (…vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2024 - 9 C 24.1355 - BeckRS 2024, 28762 Rn. 9; B.v. 9.8.2022 - 7 C 22.928 - BeckRS 2022, 22290 Rn. 6;… Kunze in BeckOK VwGO, Stand 1.1.2025 § 165 Rn. 20), erweist sich als unbegründet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".