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| BVerwG, 24.10.1969 - VII C 29.69 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72
Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen
Zwar hat der erkennende Senat einen originären, aus der Stellung der Parteien hergeleiteten Anspruch auf die Benutzung gemeindlicher Räume durch Parteien auch für Wahlversammlungen abgelehnt und im Bereich des Bundesrechts nur den - gleichsam abgeleiteten - Anspruch aus Art. 3 GG und aus § 5 PartG anerkannt (vgl. BVerwGE 32, 333 [336 f.]; vgl. ferner BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67] [370] sowie speziell für Wahlversammlungen Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 4.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1 und Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 29.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3). - BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
Vielmehr sind auch bei privatrechtlicher Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bürger und der Gemeinde über den Zugang zu der Einrichtung regelmäßig als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten auszutragen, während sich die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im wesentlichen auf die Modalitäten der Benutzung beschränkt (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG 7 C 56.68 -, BVerwGE 32, 333; Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG 7 C 27.69 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 2; Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG 7 C 29.69 -, Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3; vgl. ferner Beschluß vom 15. Februar 1980 - BVerwG 7 B 18.80 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 83). - BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer …
Zwar hat der erkennende Senat einen originären, aus der Stellung der Parteien hergeleiteten Anspruch auf die Benutzung gemeindlicher Räume durch Parteien auch für Wahlversammlungen abgelehnt und im Bereich des Bundesrechts nur den - gleichsam abgeleiteten - Anspruch aus Art. 3 GG und aus § 5 des Parteiengesetzes vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) - PartG - anerkannt (vgl. BVerwGE 32, 333 [336 f.]; vgl. ferner BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67] [370] sowie speziell für Wahlversammlungen Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 4.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1 und Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 29.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3). - VG Karlsruhe, 24.03.1976 - VI 69/76 Hierauf kommt es aber vorliegend nicht an, da der Antragsteller, was die Raumüberlassung angeht, die Antragsgegnerin zum erstenmal anläßlich dieses Wahlkampfes in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.10.1969 - VII C 29/69 - abgedr. in Buchholz 150, Nr. 3 zu § 5 PartG).
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