Rechtsprechung
| AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.04.2012 - 7 C 326/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Wohnraummiete: Mietminderung bei Schimmelbefall infolge Baumangels und unzureichender Beheizung durch den Mieter
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Feuchtigkeitsschaden Mietwohnung - Darlegungs- und Beweislast
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 536
Schimmel durch Wärmebrücken und Mieterverhalten; geringere Minderungsquote bei Mitverursachung durch Mieter - rabüro.de
Wärmebrücken in der Wohnung als Mietmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 536 Abs. 1
Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter zur Beseitigung von Schimmelbefall; Beweislast hinsichtlich der Verantwortung der Schimmelbildung; Mietminderung wegen Schimmelbefall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter zur Beseitigung von Schimmelbefall; Beweislast hinsichtlich der Verantwortung der Schimmelbildung; Mietminderung wegen Schimmelbefall
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer haftet bei Schimmelbildung: Mieter oder Vermieter?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schimmelbildung in der Mietwohnung: Wer haftet? (IMR 2012, 450)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 15.06.2009 - 67 S 279/08
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.04.2012 - 7 C 326/10
Bei der Minderungsquote ist eine Mitverursachung durch den Mieter zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen (Anschluss an LG Berlin, 15. Juni 2009, 67 S 279/08, Grundeigentum 2009, 1125).Rn. 34 Steht wie vorliegend fest, dass der Schimmel Ursachen hat, die von Vermieter und vom Mieter gesetzt wurden, so ist dies bei der Minderungsquote zu berücksichtigen (vgl. LG Berlin, Urteil vom 15.06.2009, 67 S 279/08; GE 2009, 1125ff. - zitiert nach juris).
- BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.04.2012 - 7 C 326/10
Nach den für die Antragsauslegung maßgeblichen Grundsätzen gilt im Zweifel als gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2000, VI ZR 172/99, NJW 2000, 3287 - zitiert nach juris).
- AG Berlin-Mitte, 04.08.2017 - 9 C 75/15
Verantwortlichkeit des Vermieters für Schimmelschäden
Dieses Ergebnis beziehungsweise diese Schlussfolgerung bedürfen indes einer erheblichen Relativierung beziehungsweise Korrektur wegen der Besonderheiten des vorliegenden Falles (§§ 495, 286 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 291 ZPO) (vergleiche zum Ganzen und den Einzelheiten Landgericht Lübeck, GE 2014, 1454; Landgericht Konstanz, NJW-RR 2013, 647, 648 f. mit weiteren Nachweisen; Amtsgericht Brandenburg an der Havel, am angegebenen Ort, mit zahlreichen Nachweisen; Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, GE 2012, 835 f:, Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, am angegebenen Ort, § 536, Randnummer 492 und 502 ff. in Verbindung mit Randnummern 29 bis 34 mit weiteren Nachweisen; Ehlert, in: Beck"scher Online-Kommentar BGB, am angegebenen Ort, mit weiteren Nachweisen; Beuermann, am angegebenen Ort, GE 2014, 1107 f. mit weiteren Nachweisen; Selk, NJW 2013, am angegebenen Ort, mit weiteren Nachweisen). - LG Karlsruhe, 02.06.2017 - 9 S 169/16
Mieter ist für Mietmangel mitverantwortlich: Minderungsquote ist herabzusetzen!
Sind beide Parteien für die Schimmelbildung verantwortlich, ist die Minderungshöhe entsprechend den Verantwortungsanteilen zu quotieren (…LG Bonn Urt. v. 3.12.1990 \u0097 6 S 76/90) oder die Minderungshöhe von vornherein niedriger anzusetzen (AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Urt. v. 24.4.2012 \u0097 7 C 326/10;… LG Berlin Urt. v. 15.6.2009 \u0097 67 S 279/08).
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