Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes Vermögen - Kommunale Selbstverwaltung
- dfg-viewer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 97, 240
- ZIP 1995, 241
- NVwZ 1995, 911 (Ls.)
- NJ 1995, 440
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93
Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Insoweit hatte die formelle Privatisierung des Vermögens zur Folge, daß kommunalen Zwecken und Aufgaben dienende Vermögensgegenstände dem kommunalen Finanzvermögen zugefallen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 -, LKV 1994, 293, und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, LKV 1994, 334).Nur mit dieser aus der Maßgabe in Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 zum Einigungsvertrag folgenden Begrenzung auf Vermögen, das kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG dient, sind die Regelungen des Kommunalvermögensgesetzes in Kraft geblieben (vgl. Urteile des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - …und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, jeweils a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93
Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde - …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Insoweit hatte die formelle Privatisierung des Vermögens zur Folge, daß kommunalen Zwecken und Aufgaben dienende Vermögensgegenstände dem kommunalen Finanzvermögen zugefallen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 -, LKV 1994, 293, und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, LKV 1994, 334).Nur mit dieser aus der Maßgabe in Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 zum Einigungsvertrag folgenden Begrenzung auf Vermögen, das kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben im Sinne des Art. 28 Abs. 2 GG dient, sind die Regelungen des Kommunalvermögensgesetzes in Kraft geblieben (vgl. Urteile des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 -, jeweils a.a.O.).
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Demgemäß ist der Bereich des kommunalen Finanzvermögens entsprechend dem Kreis der Angelegenheiten, die der kommunalen Selbstverwaltung unterfallen, anhand der Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Funktion kommunaler Aufgabenwahrnehmung zu bestimmen (vgl. BVerfGE 79, 127 ; BVerwGE 87, 228 ).
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
'Atomwaffenfreie Zone' München
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Demgemäß ist der Bereich des kommunalen Finanzvermögens entsprechend dem Kreis der Angelegenheiten, die der kommunalen Selbstverwaltung unterfallen, anhand der Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Funktion kommunaler Aufgabenwahrnehmung zu bestimmen (vgl. BVerfGE 79, 127 ; BVerwGE 87, 228 ). - BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92
Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Wie der Senat bereits entschieden hat, unterfällt Vermögen, das nach Maßgabe seiner Widmung unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient, dem Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (vgl. BVerwGE 92, 215 ). - BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93
Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber
Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93
Insbesondere ihre Rechtsträgerschaft am Grundstück vermittelte keine eigentümerähnliche Verfügungsbefugnis, sondern nur eine Art "Verwaltungskompetenz" zu dem Zweck, im staatlichen Interesse die effektive Nutzung von Grund und Boden sicherzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).
- BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00
Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus; …
Kommunales Finanzvermögen umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts solche Vermögensgegenstände, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren, ohne dass ihre Zweckbestimmung öffentlich-rechtlich gesichert war (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295, 300 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 S. 5 und vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 241 f. = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 7 S. 15 f.).Hierzu hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1994 (- BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 243 f.) Folgendes ausgeführt:.
Vom kommunalen Verwaltungsvermögen unterscheidet sich das kommunale Finanzvermögen nur dadurch, dass die zweckentsprechende Verwendung des Vermögens am Stichtag nicht öffentlich-rechtlich gesichert ist (Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 242).
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem auszugsweise zitierten Urteil vom 15. Dezember 1994 (a.a.O. S. 244) ausgeführt, dass der Betrieb einer Gaststätte allenfalls dann als Einrichtung der Daseinsvorsorge gelten könne, wenn die Gemeinde damit "vorrangig und prägend" eine öffentliche Aufgabe erfülle.
- BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; …
Kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ist auf diejenigen Vermögensgegenstände und Kapitalbeteiligungen an Einrichtungen beschränkt, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240 und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ). - BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 2.06
Vermögenszuordnung; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; öffentliche …
In der entsprechenden Widmung ist die öffentlich-rechtliche Sicherung zu sehen (Urteile vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 1 S. 2 f. und vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 7 S. 15).Es ist hierbei davon ausgegangen, dass die Vermögensgegenstände dieser privatisierten Unternehmen zwar unmittelbar kommunalen Zwecken dienen, hierzu aber nicht von der jeweiligen Kommunalkörperschaft gewidmet sind (…vgl. Urteile vom 18. März 1993 a.a.O. S. 218 bzw. S. 2 f.>, vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 und 7 C 34.93 - BVerwGE 95, 295 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 S. 5 f. und 95, 301 , vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 = Buchholz 428.2 § 10 VZOG Nr. 2, vom 15. Dezember 1994 a.a.O. S. 241 bzw. S. 15 und vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 27).
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht auch solche Vermögensgegenstände als kommunales Finanzvermögen angesehen, die am 3. Oktober 1990 noch nicht unmittelbar für kommunale Aufgaben genutzt wurden, hierfür aber konkret vorgesehen waren (Urteil vom 15. Dezember 1994 a.a.O. S. 242 bzw. S. 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 5 A 1293/11
Kein Anspruch eines Journalisten auf Fotografieren bei Opernpremieren
Rn. 54 Vgl. Ringel, AfP 2000, 139; siehe zu den insoweit maßgeblichen Kriterien auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 7 C 57.93 -, BVerwGE 97, 240 = juris, Rn. 16. - BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94
Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale …
Kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, auf diejenigen Vermögensgegenstände und Kapitalanteile an Einrichtungen beschränkt, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren (vgl. BVerwGE 97, 240). - BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02
Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales …
Demgegenüber gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum kommunalen Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 EV diejenigen Vermögensgegenstände, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren, ohne dass ihre Zweckbestimmung öffentlich-rechtlich gesichert war (Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 241 f.; vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273, 274 und vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97, 99).Vom kommunalen Verwaltungsvermögen unterscheidet sich das kommunale Finanzvermögen nur dadurch, dass die zweckentsprechende Verwendung des Vermögens am Stichtag nicht öffentlich-rechtlich gesichert ist (Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240, 242 und vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - BVerwGE 115, 97, 101).
- BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97
Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; …
Dazu können zwar auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge zählen, die zur Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen, allerdings nur dann, wenn ihre Zweckbestimmung öffentlich-rechtlich gesichert ist; an einer solchen Sicherung fehlt es bei Vermögen, das im Zuge der Umwandlung ehemals volkseigener Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften einem neuen Rechtssubjekt des Privatrechts zugeordnet wurde (BVerwGE 97, 240 ). - BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02
Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften
Grund und Ziel des Kommunalisierungsvorbehalts in Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ist es, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften bereits vor Erlass des Aufteilungsgesetzes mit dem Vermögen auszustatten, das sie zur Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben benötigen (vgl. BVerwGE 97, 240 ). - BGH, 24.02.1999 - VIII ZR 158/98
Umwandlung eines ehemals kreisgeleiteten VEB in eine Kapitalgesellschaft im …
Der Gesetzgeber des Einigungsvertrages hat indes das kommunale Finanzvermögen ebenso wie das kommunale Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EinigungsV auf dasjenige ehemals volkseigene Vermögen beschränkt, welches am 3. Oktober 1990 für solche öffentlichen Zwecke und Aufgaben tatsächlich genutzt wurde oder konkret vorgesehen war, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen werden (BVerwGE 97, 240, 241 f;… BGH aaO m.w.N.). - BVerwG, 22.04.1997 - 3 B 129.96
Voraussetzung für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren - …
Hinsichtlich des Urteils vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - ist der Beschwerde allenfalls der Vorwurf zu entnehmen, das Verwaltungsgericht habe die in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätze im vorliegenden Fall nicht richtig angewandt.Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240 ausgesprochen, daß kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ehemals volkseigenes Vermögen ist, das, ohne Verwaltungsvermögen zu sein, am 3. Oktober 1990 für solche öffentlichen Zwecke und Aufgaben tatsächlich genutzt wurde oder konkret vorgesehen war, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen werden.
- VG Berlin, 27.11.1998 - 27 A 159.94
Zuordnung eines früher als Hausmülldeponie genutzten Grundstücks als kommunales …
- BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 172.05
- BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 70.94
Offene Vermögensfragen: Klagebefugnis gegen Vermögenszuordnungsbescheid durch …
- BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 175.05
- BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 173.05
- BGH, 05.12.1996 - VII ZR 21/96
Begriff des kommunalen Finanzvermögens; Passivierung von …
- BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 171.05
- BVerwG, 20.06.2006 - 3 B 174.05
- VG Frankfurt/Oder, 06.01.2005 - 6 K 535/99
- BVerwG, 04.12.1995 - 7 B 407.95
Restitutionsanspruch - Zweckbestimmung
- BVerwG, 03.12.2002 - 3 B 93.02
Einordnung von Grundstücken einer Stadt zum kommunalen Finanzvermögen wegen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05
Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers …
- BVerwG, 05.12.2007 - 3 B 31.07
Vermögenszuordnung bei Grundstücken mit etwa gleich großen Flächen von …
- BVerwG, 21.11.2002 - 3 B 120.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Volkseigentum trotz Grundbucheintrag; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 4/08
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz …
- VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08
Vermögenszuordnungsrecht
- BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 81.05
Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - Umfang des …
- BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 80.05
Voraussetzungen für die Erfüllung der kommunalen Pflicht zur Bereitstellung von …
- VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14
Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung …
- BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 82.05
Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - …
- BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 79.05
Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - …
- BVerwG, 07.11.2002 - 3 B 102.02
Zulassungsvoraussetzungen einer Beschwerde - Erfolgsaussichten einer …
- BVerwG, 22.06.1995 - 7 B 235.94
Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage ob der Erwerber eines Treuhandunternehmers …
- BVerwG, 17.08.2000 - 3 B 97.00
Nachvollziehbarkeit und Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage als Voraussetzung …
- BVerwG, 25.04.2000 - 3 B 53.00
Aufklärungspflicht des Gerichts und Mitwirkung der Parteien - Nutzung von …
- BGH, 23.10.1996 - XII ZR 163/95
Zuordnung einer Jugendherberge
- VG Lüneburg, 14.09.2004 - 3 A 211/03
Umwandlung des Verwaltungsvermögens der DDR in Bundesvermögen; Rückübertragung …
- BVerwG, 01.09.2000 - 3 B 131.00
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …
- VG Berlin, 11.01.1995 - 15 A 330.93
Rückübertragung von zwei Waldgrundstücken im Zuge der Deutschen Einheit; …
- VG Berlin, 11.09.2014 - 29 K 126.14
Nutzung vormals landwirtschaftlicher Flächen als Gewerbegebiet ist keine Nutzung …
- VG Berlin, 20.06.2007 - 27 A 209.01
Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungs- oder Finanzvermögen oder …
- BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 59.99
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …
- BVerwG, 30.04.1997 - 3 B 184.96
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen mangelnder …
- VG Berlin, 28.05.2015 - 29 K 129.14
Zuordnung von ehemaligen Flurstücken
- VG Berlin, 20.05.2010 - 29 A 56.08
Kommunaler Restitutionsanspruch; rechtzeitige Antragstellung nicht feststellbar; …
- BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 184.95
Begehren der Klägerin auf Rückübertragung eines Grundstücks auf Grundlage des …
- BVerwG, 14.06.1995 - 7 B 231.95
Zulassung einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
- VG Berlin, 27.09.2012 - 29 K 194.11
Vermögenszuordnungsrecht: Erlösauskehr bei Veräußerung eines …
- VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 135.10
Vermögenszuordnung eines Grundstücks und Finanzvermögen
- VG Berlin, 17.08.2016 - 29 K 143.14
Zuordnung bestimmter Teilflächen zum Vermögen; Restitutionsantrag
- VG Berlin, 27.11.2014 - 29 K 130.14
Zuordnung streitiger Flächen als Verwaltungsvermögen i.S.v. Art 21 Abs 1 EV …
- VG Halle, 18.02.2004 - 1 A 256/00
- VG Frankfurt/Oder, 12.10.2007 - 6 K 472/03
Voraussetzungen für die Annahme der Zuordnung einer Liegenschaft zum kommunalen …
- VG Frankfurt/Oder, 10.12.2008 - 6 K 933/05
Zuordnung von Verwaltungsvermögen
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1994 - 7 C 57.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VZOG § 1 Abs. 1 Satz 2, Satz 4; VwGO § 65 Abs. 1, Abs. 2
Vermögenszuordnung; Drittklage; Beiladung - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beiladung - Vermögenszuordnungsbehörde - Zuordnung zu BRD
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1995, 674
- ZIP 1995, 74
- NVwZ 1995, 386 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72
Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ
Auszug aus BVerwG, 28.11.1994 - 7 C 57.93
Soweit die Verwaltungsspitze die für ihre Behörden verbindliche Entscheidung bereits im Aufsichtswege treffen kann, fehlt für eine mehrfache Beteiligung derselben Körperschaft am gerichtlichen Verfahren das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.72 -, BVerwGE 45, 207 [208 ff.]; Urteil vom 6. November 1991 - BVerwG 8 C 10.90 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 113). - BVerwG, 06.11.1991 - 8 C 10.90
Insichprozess eines Landkreises: Sozialhilfe- gegen Wohngeldverwaltung
Auszug aus BVerwG, 28.11.1994 - 7 C 57.93
Soweit die Verwaltungsspitze die für ihre Behörden verbindliche Entscheidung bereits im Aufsichtswege treffen kann, fehlt für eine mehrfache Beteiligung derselben Körperschaft am gerichtlichen Verfahren das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 17.72 -, BVerwGE 45, 207 [208 ff.]; Urteil vom 6. November 1991 - BVerwG 8 C 10.90 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 113). - BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus BVerwG, 28.11.1994 - 7 C 57.93
Zwar wirkt die Verfahrensbeteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich für alle ihre Behörden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 -, BVerwGE 72, 165 [167 f.] m.w.N.).
- VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93
Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis …
Eine solche Regelung, wie sie etwa § 1 Abs. 1 Satz 4 VZOG darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. November 1994 - 7 C 57.93, VIZ 1995, 101, 102), ist indessen vorliegend nicht ersichtlich.Das ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts dann der Fall, wenn es an einer gemeinsamen Entscheidungsspitze fehlt (BVerwG, Beschl. v. 28. November 1994, a.a.O., S. 102 m.w.N.;… Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 63 Rn. 7 und 10 m.w.N.), da diese Entscheidungsspitze u.a. die Aufgabe hat, behördeninterne Meinungsverschiedenheiten durch eine eigene Entscheidung auszuräumen (…BVerwG, Urt. v. 06. November 1991, a.a.O.).
Soweit die Verwaltungsspitze die für ihre Behörden verbindliche Entscheidung dagegen bereits im Aufsichtswege treffen kann, fehlt für einen Insichprozeß nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts das erforderliche Rechtsschutzinteresse (BVerwG, Beschl. v. 28. November 1994, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1995, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 695/17
Heimaufsicht; überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeitsübergang; …
Anderes gilt aber dann, wenn die Behörde eines Rechtsträgers vom Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers ausgestattet ist (…BVerwG, Beschl. v. 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 6) oder wenn die gemeinsame Entscheidungsspitze den Streit deshalb nicht beilegen kann, weil die beteiligten behördlichen Einrichtungen keiner bindenden einheitlichen Dienst- oder Fachaufsicht unterstehen (BVerwG, Beschl. v. 28. November 1994 - 7 C 57.93 -, juris Rn. 4;… v. Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 63 Rn. 4;… Wahl/Schütz, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. EL Sept. 2018, § 41 Abs. 2 Rn. 102). - BVerwG, 23.01.1995 - 7 C 1.94
Beiladung der Bundesrepublik Deutschland zum Verfahren
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Berlin - Bundesvermögensabteilung -, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin, wird gemäß § 65 Abs. 2, § 142 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu dem Rechtsstreit beigeladen, weil die Entscheidung ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. November 1994 - BVerwG 7 C 57.93). - BVerwG, 04.10.1995 - 7 B 349.95
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Davon abgesehen, ist der Zulassungsgrund auch deswegen nicht gegeben, weil die aufgeworfene Rechtsfrage inzwischen durch Erlaß neuen Rechts beantwortet ist (§ 1 Abs. 1 Satz 4 VZOG i.d.F. des Art. 16 Nr. 2 Buchst. a RegVBG; vgl. auch Beschluß des Senats vom 28. November 1994 - BVerwG 7 C 57.93 -, NJW 1995, 674).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1994 - 7 C 57.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus BVerwG, 11.11.1994 - 7 C 57.93
Der Beiladungsbeschluß war aufzuheben, da die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte Hauptbeteiligte des Verfahrens ist und ihre Beteiligung auch für die durch den angefochtenen Vermögenszuordnungsbescheid begünstigte Bundesvermögensverwaltung wirkt; daher bleibt für ihre Beiladung kein Raum (vgl. BVerwGE 72, 165/167 f.).
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