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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1237
BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66 (https://dejure.org/1966,1237)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1966 - VII C 70.66 (https://dejure.org/1966,1237)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1966 - VII C 70.66 (https://dejure.org/1966,1237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltung von Verwaltungsakten einer Landesbehörde in anderen Bundesländern - Bestimmung der Anzahl der möglichen Versuche zur Ableistung der ersten juristischen Staatsprüfung durch den Landesgesetzgeber - Beschränkung der Regelung eines Bundeslandes durch ein anderes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Zweite Wiederholung in anderem Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61

    Beschränkungen der zweiten Wiederholungsprüfung bei der ersten juristischen …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66
    Das hat der Senat in dem Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 145.61 -, (Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungswesen Nr. 21, DVBl. 1964 S. 317) bereits ausgesprochen.
  • BVerwG, 17.11.1975 - VII B 36.73

    Zulassung zur zweiten Wiederholung nach vorangegangener Prüfungen in einem …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich die Möglichkeit, die erste juristische Staatsprüfung zum zweiten Mal zu wiederholen, nach Landesrecht (vgl. Urteile vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 70.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31 = JZ 1967, 359 = …

    Daß die Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegen bundesrechtliche Vorschriften im Deutschen Richtergesetz, insbesondere nicht gegen den auch in der Beschwerde herangezogenen § 6 DRiG, verstößt, ergibt sich aus dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 25. November 1966 (a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80

    Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in …

    Das hat der beschließende Senat wiederholt entschieden und braucht deshalb nicht mehr in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden (Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21];Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 70.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31];Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71];Beschluß vom 11. Januar 1978 - BVerwG 7 B 159.77 - [die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht angenommen - Beschluß vom 3. Mai 1978 - 1 BvR 215.78 -]; vgl. fernerUrteil vom 24. Mai 1968 - BVerwG 7 C 50.67 - [Buchholz 421.2 Hochschulrecht - Allgemeines Nr. 24] sowie Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 437 m.w.H.).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.1993 - 10 K 1043/92

    Wiederholung; Erste juristische Staatsprüfung; Verfassungsmäßigkeit

    Während früher der Landesgesetzgeber bestimmen konnte, wieviele Prüfungsversuche zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 25.11.1966 - BVerwG VII C 70.66 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31), ist diese Frage heute durch § 5 d Abs. 5 Satz 1 DRiG i.d.F., die es durch Art. 1 des Gesetzes zur Verkürzung der Juristenausbildung vom 20. November 1992 (BGBl I S. 1926) erhalten hat, bundeseinheitlich geregelt.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII B 142.68

    Justizausbildungsordnung in der Fassung vom 15. Januar 1949 als irrevisibles …

    Während des Berufungsverfahrens wurde das Urteil des Senats vom 25. November 1966 bekannt (- BVerwG VII C 70.66 - Buchholz BVerwG 421.0 Prüfungswesen Nr. 31; JZ 1967, 359).
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