Rechtsprechung
| AG Löbau, 01.02.1996 - 7 C 942/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 554a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Hanau, 22.06.2023 - 32 C 67/23
Kündigung wegen Verstoßes gegen gerichtlich ausgeurteilte Unterlassungspflicht
v. 15.4.2015 - VIII ZR 281/13, NZM 2015, 536; LG Berlin Urt. v. 3.2.2015 - 63 S 230/14, BeckRS 2015, 8083; LG Berlin Urt. v. 14.8.2013 - 65 S 327/12, BeckRS 2015, 6158; AG Frankfurt, Urteil vom 5. August 2009 - 33 C 4733/08 - 28 -, juris; AG Löbau v. 1.2.1996 7 C 942/95, DWW 1994, 134; Fleindl in Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl. 2019, Kap. IV Rn. 346; Streyl in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl. 2021, § 543 Rn. 138 und 83; Blank/Börstinghaus/Siegmund/Siegmund, 7. Aufl. 2023, BGB § 543 Rn. 43 und 28 - es sei denn, der Mieter ist wirtschaftlich nicht zur Erfüllung des titulierten Anspruchs in der Lage; Rave GE 2013, 244; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.4.2016 - VIII ZR 39/15, NZM 2016, 550 [551] - Beharrlichen Leugnen eines gerichtlich festgestellt fehlerhaftes Nutzerverhalten als eigenständiger Kündigungsgrund; ebenso Häublein in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, § 573 Rn. 69).
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