Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachprüfbarkeit (Prüfungsentscheidungen) - Pädagogische Entscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69
W. F.: BVerwGE 12, 359; NJW 1962, 123.}}; 12, 359 [363]{{Fussnote|2|BVerwG, 14.07.1961, VII C 25/61.W. F.: BVerwGE 12, 359; NJW 1962, 123.}}; 16, 154; 19, 128 [132 f.]; Urteil vom 02.07.1965 - BVerwG VII C 171.64 - DVBl. 1966, 35).
- BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können pädagogisch-wissenschaftliche Entscheidungen nur daraufhin überprüft werden, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwGE 8, 272 ff.{{Fussnote|1|BVerwG, 14.07.1961, VII C 25/61. - BVerwG, 02.07.1965 - VII C 171.64
Passivlegitimation für die Klage eines Schülers wegen Nichtbestehens der …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69
W. F.: BVerwGE 12, 359; NJW 1962, 123.}}; 16, 154; 19, 128 [132 f.]; Urteil vom 02.07.1965 - BVerwG VII C 171.64 - DVBl. 1966, 35). - BVerwG, 12.05.1966 - VII B 37.66
Nichtversetzung in die nächste Schulklasse - Nichtzulassung der Revision mangels …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1969 - VII CB 41.69
Der Senat hat bereits in seinem vom Berufungsgericht angeführten Beschluß vom 12.06.1966 - BVerwG VII B 37.66 - (unveröffentlicht) einen allgemeinen Rechtsanspruch der Eltern auf Mitteilung über schlechte Leistungen des Schulkindes verneint.
- BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
Aus dieser Unterlassung allein läßt sich bundesrechtlich kein Anspruch auf Versetzung herleiten, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden hat (vgl. BVerwGE 1, 260 [266]; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1966 - BVerwG 7 B 37.66 - und vom 30.0ktober 1969 - BVerwG 7 CB 41.69 - [Buchholz 421 Allgemeines Nr. 29]); hierauf ist der Kläger auch bereits in dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 40.75 - über die Zulassung dieser Revision hingewiesen worden. - VGH Hessen, 08.02.1993 - 7 TG 2540/92
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nichtversetzungsentscheidung; unterlassene …
Gemessen hieran ergeben sich -- abgesehen von der unterlassenen Inkenntnissetzung der Antragsteller zu 2) und 3) und der möglicherweise unterbliebenen Begründung der Verschlechterung in Religion -- keine ernsthaften Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Versetzungskonferenz vom 10. Juni und 3. August 1992, den Antragsteller zu 1) nicht in die Klasse 8 R 2 zu versetzen, welche freilich -- wie das Verwaltungsgericht im wesentlichen zutreffend dargelegt hat -- als pädagogische Wertung vom Gericht ebenso wie von der Schulaufsicht nur daraufhin überprüft werden kann, ob gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen, ob von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen oder ob gegen allgemein anerkannte Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schüler verstoßen wurde (vgl. § 62 SchVG; BVerwG, B. v. 30.10.1969 -- VII CB 41.69 --, SPE S. 11 C I/3; Hess. VGH, B. v. 05.02.1993 -- 7 TG 2479/92 --).Insbesondere folgt weder aus dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG noch aus dem Grundrecht des Schülers nach Art. 2 Abs. 1 GG ein Rechtsanspruch auf Unterrichtung über den schulischen Leistungsstand, und zwar auch nicht im Falle der Versetzungsgefährdung (BVerwG, B. v. 30.10.1969 -- VII CB 41.69 --, a.a.O.; OVG Lüneburg, U. v. 30.11.1983 -- 13 A 27/82 --, SPE S. 11 C XII/31 = NVwZ 1984, 809).
Selbst wenn aber ein im Grundgesetz angelegtes Recht auf Benachrichtigung über eine Versetzungsgefährdung angenommen werden könnte, so hätte dies von Verfassungs wegen nicht zur Folge, daß der Schüler bei Verletzung dieses Rechts ungeachtet seines Leistungsstandes zu versetzen wäre; maßgebliche Grundlage für die Versetzungsentscheidung ist nämlich der tatsächlich erreichte und nicht ein -- aus welchen Gründen auch immer -- nicht erzielter fiktiver Leistungsstand (BVerwG, B. v. 30.10.1969 -- VII CB 41.69 --, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 18.01.1974 -- XV A 1128/73 --, SPE S. 11 C IX/31;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, Rdnr. 427).
- VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92
Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen
Gemessen hieran ergeben sich ernsthafte Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Versetzungskonferenz vom 17. September 1992, den Antragsteller nicht in die Klasse R 8 zu versetzen, welche freilich - wie das Verwaltungsgericht im wesentlichen zutreffend dargelegt hat - als pädagogische Bewertung vom Gericht ebenso wie von der Schulaufsicht nur daraufhin überprüft werden kann, ob gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstoßen, ob von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen oder ob gegen allgemein anerkannte Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schüler verstoßen wurde (vgl. § 62 SchVG; BVerwG, B. v. 30.10.1969 - VII CB 41.69 -, SPE S.II C I/3).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 27/82 Auch haben die Eltern keinen allgemeinen Rechtsanspruch darauf, daß ihnen schlechte Leistungen des Schulkindes mitgeteilt werden (BVerwG, Beschl. v. 30.10.1969 - BVerwG VII CB 41.69 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 29) .
- VG Braunschweig, 22.08.2000 - 6 B 365/00
Bewertungsfreiraum; Grundschule; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein allgemeiner Anspruch des Schülers oder seiner Eltern auf Unterrichtung über den schulischen Leistungsstand weder aus dem Grundrecht des Schülers nach Art. 2 Abs. 1 GG noch aus dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG folgt und nur nach besonderen Rechtsvorschriften bestehen kann (BVerwG, Beschl. vom 30.10.1969, VII CB 41.69 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 29, Beschl. vom 03.07.1997 - 7 B 113.78 -, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 57 [S. 44]; OVG Lüneburg…, Urt. vom 30.11.1983 - 13 OVG A 27/82; Beschl. vom 28.10.1996 - 13 M 5321/96 - jew. m.w.Nw.; VG Braunschweig…, Urt. vom 14.04.1992, - 6 A 61342 -, Gerichtsbescheid vom 28.03.1994 - 6 A 61584/93 - Beschl. vom 30.09.1999 - 6 B 205/99). - VGH Hessen, 12.10.1970 - II TG 144/70 Denn selbst wenn die Beurteilung aus formellen Gründen fehlerhaft wäre, hätte der Antragsteller damit noch nicht seine Eignung nachgewiesen (vgl. dazu Beschluß des BVerwG vom 30.10.1969, VII CB 41.69, Entscheidung über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision in dem vor dem Senat anhängig gewesenen Verfahren II OE 93/68).
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