Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.1995 - 7 CE 95.462 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2941 (Ls.)
- NVwZ 1995, 793
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Abgesehen davon, daß im Streitfall auf seiten der Beklagten auch das Recht auf Religionsfreiheit bzw. auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) - für das entsprechende Grundsätze gelten wie für die Meinungsfreiheit (BVerfG NVwZ 1994, 159; BayVGH NVwZ 1994, 787, 790; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 2669) - und auf seiten des Klägers auch der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (Art. 14 GG; vgl. § 824 BGB) betroffen ist, darf, wie der Revision zuzugeben ist, bei der Abwägung nicht unberücksichtigt bleiben, daß sich der Sektenbeauftragte der Beklagten im vorliegenden Zusammenhang in "amtlicher" Eigenschaft für eine öffentlich-rechtlich korporierte Religionsgemeinschaft in einem Bereich geäußert hat, in dem diese unbeschadet ihres allgemeinen Auftrags weitergehenden Bindungen im öffentlichen Meinungskampf unterworfen sein kann als der einzelne Bürger: Zwar gelten für die Kirche, soweit sie nicht ausnahmsweise hoheitliche Befugnisse wahrnimmt, also etwa im Rahmen der geistigen Auseinandersetzung mit anderen Religionen und sonstigen weltanschaulichen Fragen, nicht die dem Staat gesetzten Grenzen; sie ist also weder unmittelbar an die einzelnen Grundrechte gebunden, noch unterliegt sie im übrigen denselben Beschränkungen, die für den Staat gelten, wenn er beispielsweise Informationen über weltanschauliche Gruppierungen gibt (vgl. dazu BVerfG NJW 1989, 3269; BVerfG NJW 2002, 2626; BVerwGE 82, 76, 83 = NJW 1989, 2272; BayVGH NVwZ 1995, 793: weltanschauliche Neutralität und Zurückhaltung; Verhältnismäßigkeit; Sachlichkeit; Wahrhaftigkeit). - VG Berlin, 07.10.2021 - 2 K 79.20
Beschluss des Deutschen Bundestags zur BDS-Bewegung rechtmäßig
In einem solchen Fall kann ein einzelner Bürger sich nur dann auf rechtliche Beziehungen in dem oben genannten Sinne berufen, sofern er eine institutionelle oder zumindest funktionale Verbundenheit zu der von der staatlichen Maßnahme betroffenen Gruppierung aufweist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 25. September 2003 - 5 B 26.00 - OVGBE 25, 179, 181; VGH München, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 7 CE 93.2403 - NVwZ 1994, 787, 789 und vom 4. April 1995 - 7 CE 95.462 - NVwZ 1995, 793, 794). - VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94
Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem …
Es gibt zwar religiöse Gruppierungen, die als nichtrechtsfähige Vereine organisiert sind (vgl. "Universelles Leben", BVerfG, Beschl. v. 9.6.1994, NVwZ 1995, 471, zu den Problemen auch VGH München, Beschl. v. 4.4.1995 - 7 CE 95.462 -, NVwZ 1995, 793 ff.).
- OVG Berlin, 25.09.2003 - 5 B 26.00
Benachteiligung einer Glaubensgemeinschaft durch Veröffentlichung in einer …
Das genügt für die Annahme der Klagebefugnis (…ebenso: BayVGH, Beschlüsse vom 8. August 1994 - 7 CE 93.2403 - [NVwZ 1994, S. 787 f.] und vom 4. April 1995 - 7 CE 95.462 - [NVwZ 1995, 793 f.]; zur "Vereinigungskirche e.V." vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. September 2000 - 11 A 10349.99.OVG - unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 4. Oktober 1965 - 1 BvR 498/62 - [BVerfGE 19, 129 ] und vom 16. Oktober 1968 - 1 BvR 241/66 - [BVerfGE 24, 236 ]; a.A. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 3. März 1994 - 16 U 245.93 - [NJW 1995, 876]). - VG Weimar, 09.09.2005 - 2 E 1176/05 Staatliche Stellen sind auf Bundes- wie auf Landesebene auf Grund und im Rahmen ihres Äußerungs- und Informationsrechtes grundsätzlich bei hinreichendem Anlass berechtigt, zu Religions- und weltanschaulichen Gemeinschaften nicht nur berichtend, sondern auch kritisch wertend Stellung zu nehmen, solange sie sich bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse innerhalb der ihnen vorgegebenen verfassungsrechtlichen Schranken halten (vgl. VG Berlin, Beschl. vom 04.11.1994 - 27 A 258.94 - BVerwG, Beschl. vom 04.05.1993, NVwZ 1994, 162 [BVerwG 04.05.1993 - 7 B 149.92] - 164; BayVGH, Beschl. vom 04.05.1995 - 7 CE 95.462 - NVwZ 1995, 793 - 799).
Mitgeteilte Tatsachen müssen zutreffend wiedergegeben werden, Werturteile dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten (vgl. BayVGH, Beschl. vom 04.05.1995 a.a.O.).
- VG Köln, 17.02.2021 - 1 L 166/21 Rn. 77 Vgl. zu diesem Maßstab schon BayVGH, Beschluss vom 4. April 1995 - 7 CE 95.462 -, juris Rn. 27, wo darauf abgestellt wurde, dass der Antragsteller die Auseinandersetzung selbst mit aggressiver Wortwahl geführt hat.
- VG Berlin, 09.12.1999 - 27 A 34.98
Verbreitung einer Informationsschrift mit religösem Inhalt und Kritik an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Köln, 14.07.1997 - 10 L 379/97 hierzu VGH München, Beschluß vom 04.04.1995 - 7 CE 95.462 -, HVwZ 95, 793 ff. -,.
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