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Rechtsprechung
   ArbG Karlsruhe, 16.08.2005 - 7 Ca 415/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,38525
ArbG Karlsruhe, 16.08.2005 - 7 Ca 415/04 (https://dejure.org/2005,38525)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.08.2005 - 7 Ca 415/04 (https://dejure.org/2005,38525)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. August 2005 - 7 Ca 415/04 (https://dejure.org/2005,38525)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 14 Sa 76/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 16.08.2005 - 7 Ca 415/04 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Rn. 9 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 10.06.2005, Az. 7 Ca 415/04, wird teilweise abgeändert.

    Rn. 12 1. Die Berufung der Klägerin/Berufungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 10.06.2005, Az. 7 Ca 415/04, wird zurückgewiesen.

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige …

    Rn. 119 4. Soweit entgegen der Auffassung der Kammer die Unwirksamkeit der Kündigung angenommen wird, durfte die Beklagte jedenfalls nach Art. 6 Abs. 1 EU, 220 Unterabs. 1 EG, 20 Abs. 3 GG, § 242 BGB in eine ordnungsgemäße Anzeige und damit in die Wirksamkeit der Kündigung vertrauen (im Ergebnis ebenso Arbeitsgericht Karlsruhe 10.06.2005 - 7 Ca 415/04 - n. v., zu I 2 b bb der Gründe; Arbeitsgericht Lörrach 24.03.2005 - 2 Ca 496/04 NZA 2005, 584, 585, zu III 2 b cc der Gründe; Bauer/Krieger/Powietzka in DB 2005, 445 f.; dieselben in DB 2005, 585 f.; dieselben in DB 2005, 1006, 1007; Thüsing in BB 2005 Heft 16, 1; tendenziell entsprechend auch Arbeitsgericht Krefeld 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - NZA 2005, 582, 584, zu I 1 f der Gründe; anderer Ansicht Arbeitsgericht Bochum 17.03.2005 - 3 Ca 307/04 - AuR 2005, 232, 234 f., zu 1.5 der Gründe; Appel in DB 2005, 1002, 1005, die allerdings schon die Unwirksamkeit der Kündigungen in Altfällen ablehnt).

    Einer potenziellen, von der bisherigen Interpretation abweichenden gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung käme deswegen bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers gesetzesvertretender Charakter zu, wie die nötige unterbleibende Anwendung von § 18 Abs. 4 KSchG eindrücklich belegt (wie hier, allerdings ohne Bezug auf § 18 Abs. 4 KSchG Arbeitsgericht Karlsruhe 10.06.2005 - 7 Ca 415/04 -, zu I 2 b bb (2) der Gründe).

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