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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1972 - VII ER 204.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2347
BVerwG, 10.11.1972 - VII ER 204.72 (https://dejure.org/1972,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1972 - VII ER 204.72 (https://dejure.org/1972,2347)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1972 - VII ER 204.72 (https://dejure.org/1972,2347)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Dabei ist zu beachten, daß in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung der Beteiligtenerklärungen nach Erledigung der Hauptsache das Schweigen des Klägers nicht ohne weiteres als Aufrechterhalten des Sachantrags und das Schweigen des Gegners nicht immer als Widerspruch anzusehen ist (vgl. BVerwG-Beschlüsse vom 12. September 1967 III C 20.66, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, Nr. 20; vom 10. November 1972 VII ER 204.72, Buchholz a. a. O., Nr. 38;… vom 30. Juli 1973 VIII C 111.67, Buchholz, a. a. O., Nr. 39).
  • BFH, 12.07.1979 - IV R 13/79

    Erledigung der Hauptsache - Erklärung durch schlüssiges Verhalten

    Dabei ist zu beachten, daß in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Auslegung der Beteiligtenerklärungen nach Erledigung der Hauptsache das Schweigen des Klägers nicht ohne weiteres als Aufrechterhalten des Sachantrages und das Schweigen des Gegners nicht immer als Widerspruch anzusehen ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12. September 1967 III C 20.66, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Nr. 310 § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, Nr. 20; vom 10. November 1972 VII ER 204.72, Buchholz, a. a. O., Nr. 38;… vom 30. Juli 1973 VIII C 111.67, Buchholz, a. a. O., Nr. 39, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1974 S. 309).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 3 C 42.77

    Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung

    Bei diesem Sach- und Rechtsstand ist davon auszugehen, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1967 - BVerwG 3 C 20.66 -, vom 10. November 1972 - BVerwG 7 ER 204.72 - und vom 30. Juli 1973 - BVerwG 8 C 111.67 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nrn. 20, 38 und 39]).
  • BVerwG, 11.11.1992 - 8 B 77.92

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache

    Diese das gesamte Streitverfahren betreffende Entscheidung kann im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision getroffen werden (vgl. etwa Beschluß vom 10. November 1972 - BVerwG VII ER 204.72 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 38 S. 28 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 19.10.1983 - 2 B 36.81

    Herbeiführen einer abschließenden Prüfung aufgetretener Zweifelsfragen als …

    Auch im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kann das Revisionsgericht nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten des gesamten Rechtsstreitss entscheiden (Beschluß vom 10. November 1972 - BVerwG 7 ER 204.72 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 38]).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 2 C 73.81

    Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen …

    Da der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und der Beklagte dem im Schriftsatz vom 28. Juni 1962 nicht widersprochen hat (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 10. November 1972 - BVerwG 7 ER 204.72 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 38] und vom 30. Juli 1973 - BVerwG 8 C 111.67 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 39]), ist das Verfahren in entsprechender Anwendung der §§ 141, 125 Abs. 1, 92 Abs. 2 VwGO einzustellen.
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