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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22404
OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09 (https://dejure.org/2012,22404)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.05.2012 - 7 F 34/09 (https://dejure.org/2012,22404)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 7 F 34/09 (https://dejure.org/2012,22404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 BauGB, § 56 LAnpG, § 58 Abs 1 LAnpG
    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) Qualitätsstufe im Bodenordnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) Qualitätsstufe im Bodenordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) Qualitätsstufe im Bodenordnungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (27)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.1999 - 9 K 8/96

    Bodenneuordnung, Wertermittlung, Abfindungsgrundstück

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    (Rn.54) Der insoweit bestehende Anspruch auf Abfindung in Land der gleichen Entwicklungsstufe ist nach § 58 Abs. 1 LwAnpG (juris: LAnpG) grundsätzlich auch im Bodenordnungsverfahren zu beachten (wie OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.03.1999 - 9 K 8/96 -, LKV 1999, 515).

    (Rn.64) Die Zuweisung einer (rechnerisch wertgleichen) Fläche minderer Qualität ermöglicht die lediglich als Sollvorschrift gefasste Bestimmung des § 58 Abs. 1 Satz 2 LwAnpG (juris: LAnpG) (wie OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.03.1999 - 9 K 8/96 -).

    Auch in Bodenordnungsverfahren nach den §§ 56, 64 LwAnpG gilt, dass derjenige, der voll erschlossenes Bauland in das Verfahren einbringt, grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, mit Bauflächen gleicher Qualität abgefunden zu werden (vgl. dazu etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.03.1999 - 9 K 8/96 -, LKV 1999, 515 = AgrarR 2000, 102 = RdL 2001, 47 und juris).

    Dies gilt gerade auch für den weichenden Grundeigentümer, für den es im Verfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz ohnehin nur eine Abfindung in Geld geben kann (vgl. dazu schon OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.03.1999 - 9 K 8/96 -, LKV 1999, 515 = AgrarR 2000, 102 = RdL 2001, 47 = juris Rdn. 59).

    Die Zuweisung eines Grundstücks minderer Qualität ermöglicht die lediglich als Sollvorschrift gefasste Bestimmung des § 58 Abs. 1 Satz 2 LwAnpG (so schon OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.03.1999 - 9 K 8/96 -, LKV 1999, 515 = AgrarR 2000, 102 = RdL 2001, 47 = juris Rdn. 58).

    Daraus lässt sich indes nicht die Forderung herleiten, dass die Flurneuordnungsbehörde jeweils in ihrem gesamten Zuständigkeitsbereich entsprechende Ermittlungen anzustellen hat, um dem Bodeneigentümer für das von ihm in das Verfahren eingebrachte baureife Land eine Abfindungsfläche derselben Qualitätsstufe zur Verfügung stellen und damit der Sollvorschrift des § 58 Abs. 1 Satz 2 LwAnpG Rechnung tragen zu können (so aber OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.03.1999 - 9 K 8/96 -, a. a. O., juris Rdn. 52).

  • OVG Thüringen, 17.12.2003 - 7 F 884/01

    Wertermittlung/Sachenrechtsbereinigungsgesetz; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Gegen diesen Bescheid erhob der Vater des Klägers als damaliger Eigentümer der Flurstücke c... und d... nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage, die der Senat durch Urteil vom 17.12.2003 (Aktenzeichen 7 F 884/01) zurückwies.

    Die dem streitgegenständlichen Bodenordnungsplan zugrunde liegende Wertermittlung sei bereits Gegenstand eines Urteils des Flurbereinigungssenats vom 17.12.2003 (7 F 884/01) gewesen.

    Rn. 30 Für die Wertermittlung folgt hieraus gemäß § 44 Abs. 1 FlurbG, dass die Werte der Grundstücke nach den §§ 27 bis 33 FlurbG zu ermitteln sind (vgl. etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.04.1998 - 9 K 28/97 -, AgrarR 1999, 257 = VIZ 1999, 553; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.08.1996 - 8 K 2/95 -, AgrarR 1997, 297 = RdL 1997, 296 = RzF - 1 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG; OVG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2001 - 8 D 12/98.G - Senatsurteile vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, RzF - 9 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG - und vom 18.10.2006 - 7 F 465/04 -).

    Rn. 31 In seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, das die Überprüfung der Wertermittlung der vom Vater des Klägers in das Bodenordnungsverfahren eingebrachten Flurstücke c... und d... zum Gegenstand hatte, hat der Senat hierzu weiter ausgeführt:.

    Rn. 46 Soweit der Kläger nunmehr geltend macht, die der Wertermittlung zugrunde gelegte Sammlung an Kauffällen sei nach betrachtetem Zeitraum, Aktualität und eingebundenen Gemarkungen nicht ausreichend, muss er sich entgegenhalten lassen, dass die seinerzeit durch seinen Vater gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung erhobene Klage durch das rechtskräftige Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2003 (7 F 884/01) abgewiesen worden war.

    Dieses Gutachten war seinerzeit von einem wesentlich höheren Wert der Einlage des Klägers des Parallelverfahrens 7 F 27/09 ausgegangen, als sich bei einer Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren - unter Berücksichtigung des sog. Halbteilungsgrundsatzes des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes - ergibt (vgl. dazu schon das Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -).

  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    In derartigen Fällen ist für die Wertermittlung auf die Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes - SachenRBerG - vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) zurückzugreifen, das in § 19 eine Regelung zur Bodenwertbestimmung bereit hält, die gerade die Interessenlage mit Gebäudeeigentum belasteter Grundstücke zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 C 5.02 - VIZ 2003, 438 = NJ 2003, 491).

    Die Übernahme dieser Bewertungsregel auf das Bodenordnungsverfahren bedingt, dass die kraft der Entscheidung des Gesetzgebers in § 19 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG durch die fiktive Nichtberücksichtigung des Gebäudeeigentums erfolgte Erhöhung des Grundstückswerts durch die entsprechende Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes nach § 68 Abs. 1 SachenRBerG berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 C 5.02 - a. a. O.).

    Allerdings dürfen "Bereinigungsfälle" dann ersatzweise herangezogen werden, wenn der Versuch einer an § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG orientierten Wertermittlung gescheitert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 C 5.02 - a. a. O.).

    Der sich aus einer Berücksichtigung derartiger Verkaufsfälle ergebende Vergleichswert wäre nach § 19 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SachenRBerG zu vermindern um einen Abzug für Aufwendungen zur Erschließung, zur Vermessung und sonstigen Baureifmachung des Grundstücks, es sei denn, dass der Grundstückseigentümer diese Kosten getragen hat oder das Grundstück bereits während der Dauer seines Besitzes erschlossen und vermessen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 C 5.02 - a. a. O.).

    Dementsprechend fiel dem jetzt in das Bodenordnungsverfahren eingebrachten Land die Qualitätsstufe des baureifen Landes erst durch seine bauliche Nutzung zu, die der jeweilige Gebäudeeigentümer finanziert hatte (vgl. dazu das bereits zitierte Grundsatzurteil des BVerwG zur Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren vom 26.03.2003 - 9 C 5.02 -, BVerwGE 118, 91 = DÖV 2003, 860 = juris Rdn. 20).

  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 9/99

    Bewertung von landwirtschaftlich genutztem Rohbauland im Außenbereich

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Sie betrifft auch Sachverhalte wie den vorliegenden, in denen Grundstücke im Außenbereich durch eine ehemalige LPG mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebaut worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - LWZR 9/99 - AgrarR 200, 230 = VIZ 2000, 112).

    In diesen Fällen schlägt sich das Halbteilungsprinzip im Zinssatz und nicht im Bodenwert nieder (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - LWZR 9/99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Die Flurbereinigungsbehörde ist nach dieser Regelung gehalten, einerseits das öffentliche Interesse an einer sachgerechten und zweckmäßigen, großräumigen Durchführung der Flurbereinigung und andererseits das Einzelinteresse des Beteiligten daran, dass keine Verschlechterung in der bisherigen Nutzungsart eintritt, in gerechter und billiger Weise gegeneinander abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240/242>).

    Fehlt es jedoch an dieser Voraussetzung und führt die Änderung der Nutzungsart dazu, dass Produktionskraft und/oder Struktur des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes beeinträchtigt werden, ist die Abfindungsgestaltung mit § 44 Abs. 4 FlurbG nicht vereinbar (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - ; Beschluss vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - ; Beschluss vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).

  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Dieses Gutachten war seinerzeit von einem wesentlich höheren Wert der Einlage des Klägers des Parallelverfahrens 7 F 27/09 ausgegangen, als sich bei einer Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren - unter Berücksichtigung des sog. Halbteilungsgrundsatzes des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes - ergibt (vgl. dazu schon das Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -).

    Die Beigeladene hatte bereits vor Einleitung des Bodenordnungsverfahrens erklärt, dass sie kein wertgleiches Tauschland zur Verfügung stellen könne (vgl. dazu die Niederschriften des Verhandlungsleiters der mit den Vorerhebungen und der Durchführung des Bodenordnungsverfahrens beauftragten Thüringer Landgesellschaft vom 18.03.1997 und 02.04.1997 sowie die Schreiben der Beigeladenen vom 20.03.1997 an die Thüringer Landgesellschaft und an den Kläger des Parallelverfahrens 7 F 27/09 , der die Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG beantragt hatte).

  • BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59

    Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Rn. 57 Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zwar immer wieder betont, dass der einzelne Teilnehmer Nutzungsartverschiebungen, etwa die Verschiebung von Ackerland zu Grünland und umgekehrt, grundsätzlich hinnehmen muß (Beschlüsse vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - <RdL 1960, 189/190> und vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - <RdL 1971, 133>).

    Solche Veränderungen sind zulässig, wenn dem Teilnehmer eine Rückkehr zur bisherigen Nutzung möglich und zumutbar ist (Beschlüsse vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - , vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - RdL 1975, 268> und vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).

  • BVerwG, 21.12.1970 - IV B 165.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuteilung von …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Rn. 57 Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zwar immer wieder betont, dass der einzelne Teilnehmer Nutzungsartverschiebungen, etwa die Verschiebung von Ackerland zu Grünland und umgekehrt, grundsätzlich hinnehmen muß (Beschlüsse vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - <RdL 1960, 189/190> und vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - <RdL 1971, 133>).

    Fehlt es jedoch an dieser Voraussetzung und führt die Änderung der Nutzungsart dazu, dass Produktionskraft und/oder Struktur des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes beeinträchtigt werden, ist die Abfindungsgestaltung mit § 44 Abs. 4 FlurbG nicht vereinbar (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - ; Beschluss vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - ; Beschluss vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).

  • BVerwG, 11.01.1989 - 5 B 123.87

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit einer bei …

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Solche Veränderungen sind zulässig, wenn dem Teilnehmer eine Rückkehr zur bisherigen Nutzung möglich und zumutbar ist (Beschlüsse vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - , vom 11. Februar 1975 - BVerwG 5 B 33.72 - RdL 1975, 268> und vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).

    Fehlt es jedoch an dieser Voraussetzung und führt die Änderung der Nutzungsart dazu, dass Produktionskraft und/oder Struktur des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes beeinträchtigt werden, ist die Abfindungsgestaltung mit § 44 Abs. 4 FlurbG nicht vereinbar (vgl. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - ; Beschluss vom 21. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 165.69 - ; Beschluss vom 11. Januar 1989 - BVerwG 5 B 123.87 - ).

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87

    Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
    Der Grundeigentümer, der baureife Flächen in ein Flurbereinigungsverfahren eingebracht hat, ist mit Land der gleichen Entwicklungsstufe abzufinden (wie BVerwG, Urteil vom 10.05.1990 - 5 C 1.87 -, BVerwGE 85, 129).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Grundsatzurteil vom 10.05.1990 - 5 C 1.87 - (BVerwGE 85, 129 = NVwZ-RR 1991, 161 und juris) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.1996 - 8 K 2/95

    Wertermittlung/Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung/Gebäudewert; …

  • OVG Thüringen, 28.11.2007 - 7 F 784/06

    Wertermittlung/nachträgliche Änderung; Wertermittlung/Baureifmachung

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden- …

  • BVerwG, 19.01.2011 - 9 C 3.10

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragstellung; Bodenordnungsplan; …

  • BVerwG, 11.02.1975 - V B 33.72

    Zulässigkeit einer Abfindung in Grünland für eingelegtes Ackerland - …

  • BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61

    Mehrzuteilung/Hangflächen; Hanglage/Vergrößerung der Hangflächen in der …

  • BVerwG, 03.07.2003 - 9 B 58.03

    Rückgriff auf die pauschalierenden Wertermittlungsregelungen des …

  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 78.58

    Wertermittlung/Oberflächengestaltung; Wertermittlung/Bodenneigung; …

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 9 K 28/97

    Bodenordnung; Halbteilungsgrundsatz; Wertermittlung

  • BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 46.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Thüringen, 18.10.2006 - 7 F 465/04

    Wertermittlung/Nutzungsänderung

  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 12/98

    Bodenordnungsplan im Verfahren zur Zusammenführung von getrenntem …

  • OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09

    Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …

    Der Vater des Klägers im Parallelverfahren 7 F 34/09 erhob als damaliger Eigentümer der Flurstücke c... und d... nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens Klage gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, die der erkennende Senat durch Urteil vom 17.12.2003 (Aktenzeichen 7 F 884/01) abwies.

    Rn. 20 Er hat sich im Verfahren (anders als im Parallelverfahren 7 F 34/09 ) nicht schriftsätzlich zur Sache geäußert.

    Rn. 28 In seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2003 - 7 F 884/01 -, das die Überprüfung der Wertermittlung der vom Vater des Klägers des Parallelverfahrens 7 F 34/09 in das Bodenordnungsverfahren eingebrachten Flurstücke c... und d... zum Gegenstand hatte, hat der Senat hierzu weiter ausgeführt:.

  • VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 44/22
    Auch diesbezüglich fehlt eine Aufarbeitung der fachgerichtlichen Rechtsprechung, die eine unterschiedliche Baustruktur als mögliches Kriterium bei der Beurteilung der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit benennt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. August 2020 - 2 D 27/19.NE -, Rn. 65, 73, juris; OVG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - 7 F 34/09 -, Rn. 39, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 B 74/03 -, juris).

    Rn. 42 Der Einwand des Beschwerdeführers, ein nur etwa drei Meter breiter Weg lasse den Bebauungszusammenhang "keinesfalls" abreißen, lässt eine Auseinandersetzung mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung vermissen, wonach - gemessen an den Umständen - auch schmalen Wirtschaftswegen trennende Funktion zukommen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1983 - 4 B 159.83 -, Rn. 2, …und vom 28. August 2003 - 4 B 74/03 -, Rn. 2; juris; vgl. auch HessVGH…, Beschluss vom 8. Juni 1989 - 4 UE 1360/85 -, Rn. 34, juris; OVG Thüringen, Urteil vom 23. Mai 2012 - 7 F 34/09 -, Rn. 39, juris;… Stüer, Bau- und Fachplanungsrecht, 5. Aufl. 2015, Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, Rz. 2721, 2729).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2017 - 70 A 20.15

    Bodenordnungsverfahren - Abfindung mit Flächen einer niedrigeren Qualitätsstufe

    Gestützt auf Entscheidungen des OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil v. 30. März 1999 - 9 K 8/96 -, juris) und des OVG Thüringen (Urteil v. 23. Mai 2012 - 7 F 34/09 -, juris) führt er aus, dass die Voraussetzungen für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens nicht vorlägen, da eine Abfindung der Grundstückseigentümerin mit Land minderer Qualität in einem Fall wie dem hier in Rede stehenden nicht ausgeschlossen sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2024 - 8 K 3/24

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens

    Nach der Rechtsprechung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Mai 2012 - 7 F 34/09 -) komme aus Gründen des öffentlichen Interesses an einer erfolgreichen Bereinigung die Zuweisung eines Grundstücks minderer Qualität gegen den Willen des Betroffenen in Betracht.
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