Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 26.05.2010 - 7 K 298/09 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitige Abgabe einer strafbefreienden Erklärung gegenüber einer Finanzbehörde im Falle fehlerhafter Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen eines Kommanditisten und Geschäftsführers einer KG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG - Begriff der "einkommensteuerpflichtigen Einnahmen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
Papierfundstellen
- EFG 2011, 381
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01
Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer …
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.2010 - 7 K 298/09
Bis zu diesem Zeitpunkt liegt nur versuchte Steuerhinterziehung vor (BGH vom 7.11.2001 5 StR 395/01 BStBl II 2002, 259; vom 23.1. 2002 5 StR 540/01NJW 2002, 1733). - VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.10.2005 - 18/04
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.2010 - 7 K 298/09
Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass die zu Unrecht nicht besteuerten Einnahmen erklärt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 StraBEG) und dass die erklärten Einnahmen nach Kalenderjahren und zugrunde liegenden Lebenssachverhalten zu spezifizieren sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 StraBEG), und zwar in einer den Anforderungen des StraBEG genügenden Art und Weise (vgl. dazu auch Ziffer 5.3 des bundeseinheitlichen Merkblattes des BMF vom 03. Februar 2004 zur Anwendung des StraBEG (Az. IV A 4 - S 1928 - 18/04). - FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 942/05
Minderung der Bemessungsgrundlage um Sparerfreibeträge bei einer Erklärung nach …
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.05.2010 - 7 K 298/09
Zwar verwendet das EStG den Begriff der "einkommensteuerpflichtigen Einnahmen" nicht; aus dem Vergleich mit § 3 EStG, der die steuerfreien Einnahmen aufzählt, ergibt sich indes, dass steuerpflichtige Einnahmen in diesem Sinne alle Einnahmen sind, die nicht unter die Steuerfreiheit fallen (vgl. auch FG Münster vom 14.3. 2007 10 K 942/05 E EFG 2007, 1376).
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Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 28.11.2011 - 7 K 298/09.DA.A |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 73 Abs. 2 b, AsylVfG § 26, AsylVfG § 73 Abs. 1
Widerruf, Familienasyl, Familienflüchtlingsschutz, Volljährigkeit, Flüchtlingseigenschaft, Stammberechtigter, Flüchtlingseigenschaft des Stammberechtigten - Wolters Kluwer
Asylrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VG Schleswig, 10.08.2009 - 15 A 173/08
Verfahrensrecht, Widerruf, Familienasyl, Tod, Stammberechtiger, analoge …
Auszug aus VG Darmstadt, 28.11.2011 - 7 K 298/09
Eine solche Verfolgungsgefahr entfällt nicht deshalb, weil das minderjährige Kind, dem Familienflüchtlingsschutz zuerkannt wurde, volljährig wird (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.08.2009 - 15 A 173/08 -, juris).
- VG Gelsenkirchen, 27.03.2012 - 14a K 794/11
Asyl, Familienasyl, Gefahr für die Allgemeinheit, schwere Straftat, Sippenhaft, …
Rn. 92 Vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 28. November 2011 - 7 K 298/09.DA.A -, juris; Bergmann in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 73 AsylVfG, RdNr. 18 und Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Januar 2012, § 73 AsylVfG, RdNr. 59, jeweils m.w.N.Rn. 96 Vgl. VG Schleswig, Urteil vom 17. November 2006 - 4 A 277/04 - und Urteil vom 10. August 2009 - 15 A 173/08 - sowie VG Darmstadt, Urteil vom 28. November 2011 a.a.O., sämtlich juris und Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 73, RdNr. 203 ff (208).
- VG Hamburg, 23.07.2015 - 16 A 2725/14
Widerruf der Anerkennung als Familienasylberechtigte infolge Ehescheidung
Dieser verfahrensökonomische Zweck gebietet es jedoch nicht, im Falle des Familienasyls von einer Anwendung des § 73 Absatz 1 Satz 1 AsylVfG abzusehen (a.A. VG Darmstadt, Urt. v. 28.11.2011, 7 K 298/09.DA.A., juris Rn. 17).
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