Rechtsprechung
| FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist; wenn Stpfl. keinen Vertreter mit der Vornahme fristwahrender Handlungen bestellt hat und die Berechnung der Einspruchsfrist und die Bescheidprüfung; Hilfspersonen übertragen wurde, von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ohne organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist bei Beauftragung qualifizierter Hilfspersonen mit der Berechnung der Einspruchsfrist sowie der Überprüfung von ...
Papierfundstellen
- EFG 2019, 846
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BFH, 20.11.2008 - III R 66/07
Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids - …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn das Finanzamt den Einspruch zu Unrecht aus verfahrensrechtlichen Gründen verworfen hat (BFH-Urteil vom 20.11.2008 III R 66/07, BFHE 223, 317, BStBl II 2009, 185). - BFH, 14.03.2012 - X R 50/09
Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung ist dann möglich und geboten, wenn die Beschwer des Klägers allein in der Einspruchsentscheidung liegt (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 14.03.2012 X R 50/09, BFHE 237, 14, BStBl II 2012, 536). - BFH, 13.12.1984 - VIII R 19/81
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener Anhöhrung oder …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Eine unterbliebene Anhörung ist dann für die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist nicht ursächlich, wenn der Steuerpflichtige im Steuerbescheid auf die Abweichungen bzw. Änderungen hingewiesen wurde (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1984 VIII R 19/81, BFHE 143, 106, BStBl II 1985, 601).
- BFH, 12.12.2007 - XI R 11/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigten
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Wird er ohne eigene Entscheidungsbefugnis für den zur Fristwahrung Berufenen lediglich als Hilfsperson (Bote o.ä.) tätig, kommt eine auf § 110 Abs. 1 Satz 2 AO gestützte Verschuldenszurechnung nicht in Betracht (…BFH-Urteile vom 28.11.1990 VI R 174/87, BFH/NV 1991, 502; vom 12.12.2007 XI R 11/07, HFR 2008, 665). - BFH, 07.12.1988 - X R 80/87
Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Hat der Steuerpflichtige in dieser Weise im Rahmen der äußersten, den Umständen nach angemessenen und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt dafür gesorgt, dass der Schriftsatz rechtzeitig zur Post gegeben wird, braucht er die Anordnung der Versendung weder persönlich zu überwachen noch ist er gehalten, sich durch eine nachträgliche Rückfrage über die Befolgung seiner Anweisung zu vergewissern (vgl. BFH-Urteil vom 07.12.1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266). - BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Jedes Verschulden - auch einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056;… ebenso zum vergleichbaren § 56 FGO: BFH-Beschluss vom 06.11.2014 VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339). - BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Jedes Verschulden - auch einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (…BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; ebenso zum vergleichbaren § 56 FGO: BFH-Beschluss vom 06.11.2014 VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339). - BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95
Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung - …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Ein Büroversehen begründet nur dann kein Verschulden, wenn es allein für die Fristversäumung ursächlich war (BFH, Beschluss vom 19.03.1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818). - BFH, 19.07.1994 - II R 74/90
Körperschaftsteuerschuld - Revisionsbegründung
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Sofern ein Verschulden einer Hilfsperson vorliegt, muss der Steuerpflichtige für deren Verschulden nur einstehen, sofern er bei Auswahl, Unterweisung und Beaufsichtigung der Hilfspersonen schuldhaft (Eigenverschulden) gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 19.07.1994 II R 74/90, BFHE 175, 302, BStBl II 1994, 946;… Bruns in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 143. Lieferung, § 110 AO, Rn. 28). - BFH, 10.07.2001 - III B 75/00
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus FG München, 13.03.2019 - 7 K 484/17
Der erforderliche Kausalzusammenhang fehlt, wenn der Steuerpflichtige trotz Begründungsdefizits des Verwaltungsakts dessen (materielle) Fehlerhaftigkeit erkannt hat (BFH-Beschluss vom 10.07.2001 III B 75/00, BFH/NV 2002, 5). - BFH, 28.11.1990 - VI R 174/87
Anforderungen für Einreichung des Antrages auf Lohnsteuerjahresausgleich
- FG München, 22.11.2021 - 7 K 1778/20
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
Jedes Verschulden - auch einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (…BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056; ebenso zum vergleichbaren § 56 Finanzgerichtsordnung - FGO: BFH-Beschluss vom 6. November 2014 VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, Finanzgericht - FG - München Urteil vom 13. März 2019 7 K 484/17, juris).
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