Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20 H |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Glaubhaftmachung der Verhandlungs- oder Reiseunfähigkeit des Prozessbevollmächtigten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BFH, 14.12.2017 - V B 57/17
Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Zu diesen erheblichen Gründen gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 14.12.2017 V B 57/17, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2018, 345).Wird der Antrag "in letzter Minute" gestellt und verbleibt dem Gericht keine Zeit für Maßnahmen gemäß § 227 Abs. 4 ZPO, müssen die Beteiligten mit einer Prüfung ihres Antrags unter jedem in Frage kommenden Gesichtspunkt rechnen und von sich aus alles unternehmen, damit ihrem Vortrag auch in tatsächlicher Hinsicht gefolgt werden kann, und insbesondere den Verlegungsgrund glaubhaft machen (vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 14.12.2017 V B 57/17, BFH/NV 2018, 345;… vom 5.5.2020 III B 158/19, BFH/NV 2020, 905).
In derartigen eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH, Beschlüsse vom 14.12.2017 V B 57/17, BFH/NV 2018, 345;… vom 4.11.2019 X B 70/19, BFH/NV 2020, 226).
- BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99
GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Rn. 63 b) Anders ist die Rechtslage bei den Verspätungszuschlägen, für die zwar grundsätzlich als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO) ebenfalls eine Haftung bestehen kann (BFH, Urteil vom 1.8.2000 VII R 110/99, BStBl II 2001, 271).Eine vor Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis begangene Pflichtverletzung ist nicht ursächlich i.S. des § 69 Satz 1 AO für einen erst nach Entstehung des Anspruchs infolge dessen Nichterfüllung entstandenen Schaden (BFH, Urteil vom 1.8.2000 VII R 110/99, BStBl II 2001, 271).
- BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Rn. 61 Nach der BFH-Rechtsprechung, der das Gericht folgt, haftet ein Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aber ab dem Zeitpunkt der Insolvenzreife der Steuerschuldnerin nur für maximal 50 v.H. der ab diesem Zeitpunkt verwirkten Säumniszuschläge (BFH, Urteil vom 19.12.2000 VII R 63/99, BStBl II 2001, 217).Denn nach dem Wortlaut des § 69 Satz 2 AO ist die Haftung für Säumniszuschläge nicht davon abhängig, dass der Haftungsschuldner unmittelbar dafür Verantwortung trägt, dass ein Anspruch auf Zahlung solcher Zuschläge durch die Säumnis des Schuldners entstanden ist, d.h. die Säumnis des Steuerschuldners eingetreten oder weiter aufrechterhalten worden ist (BFH, Urteil vom 19.12.2000 VII R 63/99, BStBl II 2001, 217;… Jatzke in Gosch, AO/FGO, § 69 Rn. 17).
- BFH, 16.11.2004 - VII R 8/04
Haftung für Säumniszuschläge
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Diese Billigkeitsgesichtspunkte, die beim Steuerpflichtigen zu einem Erlass nach § 227 AO führen würden, sind auch im Haftungsverfahren zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 16.11.2004, VII R 8/04, BFH/NV 2005, 495; FG Köln, Urteil vom 31.3.2009 8 K 1483/06, EFG 2009, 1359).Folglich haftet ein Geschäftsführer auch für Säumniszuschläge, die nach seiner Abberufung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit entstehen (vgl. BFH, Urteil vom 16.11.2004 VII R 8/04, BFH/NV 2005, 495;… Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 69 Rn. 51).
- BFH, 08.09.2015 - XI B 33/15
Anforderungen an einen Antrag auf Terminverlegung
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Eine solche ist vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass von dem Bevollmächtigten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BFH, Beschluss vom 8.9.2015 XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690).Die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt grundsätzlich nicht (…BFH, Beschlüsse vom 19.11.2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454; vom 8.9.2015 XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690;… vom 4.11.2019 X B 70/19, BFH/NV 2020, 226).
- BFH, 05.05.2020 - III B 158/19
Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Wird der Antrag "in letzter Minute" gestellt und verbleibt dem Gericht keine Zeit für Maßnahmen gemäß § 227 Abs. 4 ZPO, müssen die Beteiligten mit einer Prüfung ihres Antrags unter jedem in Frage kommenden Gesichtspunkt rechnen und von sich aus alles unternehmen, damit ihrem Vortrag auch in tatsächlicher Hinsicht gefolgt werden kann, und insbesondere den Verlegungsgrund glaubhaft machen (…vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 14.12.2017 V B 57/17, BFH/NV 2018, 345; vom 5.5.2020 III B 158/19, BFH/NV 2020, 905).Gegenüber sachkundigen Prozessbevollmächtigten besteht keine richterliche Hinweispflicht in Bezug auf die Verpflichtung, einen kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag von sich aus substantiiert zu begründen und die darin aufgestellten tatsächlichen Behauptungen glaubhaft zu machen (BFH, Beschlüsse vom 3.4.2008 VII B 138/07, juris; vom 5.5.2020 III B 158/19, BFH/NV 2020, 905).
- BFH, 04.11.2019 - X B 70/19
Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
In derartigen eiligen Fällen ist daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit der erkrankten Person ergeben muss; ersatzweise muss der Beteiligte die Erkrankung so genau schildern und glaubhaft machen, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob sie so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…BFH, Beschlüsse vom 14.12.2017 V B 57/17, BFH/NV 2018, 345; vom 4.11.2019 X B 70/19, BFH/NV 2020, 226).Die Vorlage einer bloßen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt grundsätzlich nicht (…BFH, Beschlüsse vom 19.11.2009 IX B 160/09, BFH/NV 2010, 454;… vom 8.9.2015 XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690; vom 4.11.2019 X B 70/19, BFH/NV 2020, 226).
- FG Köln, 31.03.2009 - 8 K 1483/06
Haftung eines alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers für Ansprüche aus …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Beide möglichen Pflichtverletzungen eines Geschäftsführers stehen selbständig haftungsbegründend nebeneinander und führen zu abweichenden Kausalitätsfragen (vgl. BFH…, Urteil vom 25.4.1995, VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; Finanzgericht -FG- Köln, Urteil vom 31.3.2009 8 K 1483/06, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1359).Diese Billigkeitsgesichtspunkte, die beim Steuerpflichtigen zu einem Erlass nach § 227 AO führen würden, sind auch im Haftungsverfahren zu berücksichtigen (BFH…, Urteil vom 16.11.2004, VII R 8/04, BFH/NV 2005, 495; FG Köln, Urteil vom 31.3.2009 8 K 1483/06, EFG 2009, 1359).
- BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
Erlass von Säumniszuschlägen im Konkurs
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Wenn nun der Steuerpflichtige wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit an der Entrichtung der Steuern gehindert ist, verliert der Säumniszuschlag seine Funktion als Druckmittel eigener Art. Im Gegensatz dazu besteht auch im Insolvenzverfahren ein Bedürfnis eines Schadensausgleichs, so dass der Steuerpflichtige in der Regel nur einen Anspruch auf Erlass der hälftigen Säumniszuschlage hat (BFH, Urteil vom 9.7.2003 V R 57/02, BStBl II 2003, 901). - BFH, 22.04.2015 - XI R 43/11
Drittwirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 07.03.2023 - 7 K 883/20
Die objektive Pflichtverletzung indiziert im Allgemeinen die grobe Fahrlässigkeit (z.B. BFH, Urteil vom 22.4.2015 XI R 43/11, BStBl II 2015, 755; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 AO Tz. 29). - BFH, 19.02.2016 - X S 38/15
Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags
- BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
- BFH, 19.11.2012 - VII B 126/12
Mitwirkung des Schuldners bei der Ermittlung der Haftungsquote
- BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69 , 34 AO 1977
- BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94
- BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09
Vertagung wegen Erkrankung
- BFH, 05.09.2012 - II B 61/12
Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden; …
- BFH, 08.11.2016 - I B 137/15
Revisionszulassung wegen eines besonders schwerwiegenden "qualifizierten" …
- BFH, 26.11.2013 - I B 2/13
Antrag auf Terminsverlegung; substantiierter Vortrag
- BFH, 11.06.1996 - I B 60/95
Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer
- BFH, 03.04.2008 - VII B 138/07
Keine Terminsverlegung ohne unaufgeforderte Glaubhaftmachung des Antrags
- BFH, 04.03.1986 - VII R 38/81
Mineralölsteuer - Mineralölsteuerlagerinhaber - Pflichterfüllung durch …
- FG Hamburg, 09.10.2025 - 5 K 91/24
Haftung des Geschäftsführers für Säumniszuschläge nach Abberufung; Haftung bei …
Rn. 60 Unerheblich ist nach § 69 Satz 2 AO, ob der Geschäftsführer im Zeitpunkt der Entstehung der Säumniszuschläge bereits abberufen war, d.h. er haftet auch für Säumniszuschläge, die nach seiner Abberufung oder der Einstellung der Geschäftstätigkeit entstehen (FG München, Gerichtsbescheid vom 22. Mai 2012, 2 K 3459/09, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023, 7 K 883/20 H, EFG 2023, 593 m. Anm. Dörnhaus;… Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 69 AO Rz. 75, Stand Januar 2024;… Kratzsch, in Koenig, 5. Aufl. 2024, § 69 AO Rz. 137; vgl. auch BFH…, Urteil vom 16. November 2004, VII R 8/04, BFH/NV 2005, 495, für eine Haftung für Säumniszuschläge, die nach Sequestration des Vermögens entstanden sind).
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