Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 7 L 269/09, 7 L 269/09.WI (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 VwGO
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Plakaten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Plakaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 5 S 846/05
Sondernutzung; Ausschluss des Plakatierens auswärtiger Veranstaltungen
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 7 L 269/09
Hieraus folgt, dass die Straßenbaubehörde sich bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, wozu aber auch Erwägungen des Schutzes des Stadtbildes vor Verschandelung gehören können (vgl. HessVGH NVwZ 1987; NVwZ 1994, 189; VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835; OVG Schleswig NVwZ 1992, 70).Insoweit ist zum einen festzustellen, dass Plakate, die für auswärtige Veranstaltungen werben, auf das Straßenbild nicht anders einwirken, als Plakate für Veranstaltungen in der Stadt (in diesem Sinne auch VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835).
- VGH Hessen, 21.09.1993 - 2 UE 3583/90
Versagung einer Sondernutzungserlaubnis aus allgemeinen ordnungsrechtlichen …
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 7 L 269/09
Hieraus folgt, dass die Straßenbaubehörde sich bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, wozu aber auch Erwägungen des Schutzes des Stadtbildes vor Verschandelung gehören können (vgl. HessVGH NVwZ 1987; NVwZ 1994, 189; VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835; OVG Schleswig NVwZ 1992, 70). - OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
Auszug aus VG Wiesbaden, 20.03.2009 - 7 L 269/09
Hieraus folgt, dass die Straßenbaubehörde sich bei der Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis an straßenrechtlichen Gesichtspunkten zu orientieren hat, wozu aber auch Erwägungen des Schutzes des Stadtbildes vor Verschandelung gehören können (vgl. HessVGH NVwZ 1987; NVwZ 1994, 189; VGH Mannheim NVwZ-RR 2006, 835; OVG Schleswig NVwZ 1992, 70).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2018 - 5 A 686/16
Genehmigung von Plakatierungen im Stadtgebiet für geplante Veranstaltungen als …
Rn. 19 So auch im Straßenrecht: OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 11 A 2535/14 -, juris, Rn. 15, und Urteil vom 7. April 2017 - 11 A 2068/14 -, juris, Rn. 56 "Das Sondernutzungsrecht ist im Grundsatz wirtschafts- und wettbewerbsneutral"; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. Januar 2006 - 5 S 846/05 -, juris, Rn. 14; VG München, Beschluss vom 22. Juli 2014 - M 22 E 14.3451 -, juris, Rn. 25; VG Wiesbaden, Beschluss vom 20. März 2009 - 7 L 269/09 -, juris, Rn. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 18. November 2004 - 8 K 2111/02 -, juris, Rn. 26. - VG München, 22.07.2014 - M 22 E 14.3151
Anspruch auf Erteilung einer Plakatiererlaubnis nach § 4 Abs. 1 der bayerischen …
Rn. 27 Im Hinblick auf die grundrechtlichen Vorgaben - zu beachten ist insbesondere, dass die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG auch das Recht auf Werbung für die Versammlung mitumfasst (vgl. VG Wiesbaden, B.v. 20.3.2009 - Az. 7 L 269/09 - juris) -, ist es danach geboten, bei einer solchen Fallgestaltung von einer Reduzierung des Gestattungsermessens auszugehen.
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