Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 08.02.2010 - 7 L 57/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anordnung der Veräußerung von Tieren; Tierschutz; tierschutzgerechte Versorgung; Halter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
TierschG §§ 2, 16a Nr 2; LVerfNRW Art 29a; GG Art 20a
Anordnung der Veräußerung von Tieren; Tierschutz; tierschutzgerechte Versorgung; Halter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einer tierschutzrechtlichen Veräußerungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VG Gelsenkirchen, 08.02.2010 - 7 L 1294/09
Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren, Tierhaltereigenschaft, …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 08.02.2010 - 7 L 57/10
Rn. 7 Im Übrigen geht die Kammer - wie im Beschluss vom gleichen Tage in dem Verfahren 7 L 1294/09, in dem es um die Anordnung der Wegnahme und anderweitigen Unterbringung der Kälber geht (Verfügung vom 30. Oktober 2009) - davon aus, dass der Antragsteller Halter der betroffenen Tiere ist, weil er nicht nur vorübergehend und im eigenen Interesse die tatsächliche Herrschaft über die Kälber ausgeübt hat.Die Kammer hat im angeführten Parallelverfahren 7 L 1294/09 ferner ausgeführt, dass die Kälberhaltung auf dem Hof des Antragstellers ein sofortiges Einschreiten des Antragsgegners im Wege der Fortnahme und anderweitigen Unterbringung der Kälber erfordert hat, um tierschutzgerechte Lebensbedingungen für die Tiere herzustellen.
Auf die Ausführungen im bezeichneten Beschluss 7 L 1294/09 nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen bezug.
Andere Familienmitglieder des Antragstellers, insbesondere diejenigen, die er selbst als Halter der Tiere angibt (s. Verfahren 7 L 1294/09), haben bis heute keinerlei Bereitschaft gezeigt, für eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Versorgung der Tiere zu sorgen.
- VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 531/09
Tierschutz; Einschreitensbefugnis; Wegnahme; Haltungsverbot; ungeeignete …
Rn. 60 Kluge, Tierschutzgesetz, § 16 a, Rdnr. 11; Hirt/Maisack/Moritz, TierschutzG, 2. Aufl., § 16 a Rdnr. 5 m.w.N.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2010 - 5 S 28.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.1998 - 12 A 10020/96 - (Angelzirkus); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.02.2010 - 7 L 57/10 - (Wegnahme); BayVGH, Beschluss vom 30.11.2009 - 9 CS 09.2644 - (Wegnahme und Veräußerung); VG Aachen, Urteil vom 29.12.2009 - 6 K 2135/08 -(Haltungsverbot); VG Gießen, Urteil vom 25.09.2006 - 10 E 643/06 - (Haltungsverbot), alle Juris. - VG Gelsenkirchen, 01.09.2010 - 7 K 1994/10
Tierschutz, Haltungsverbot
Diesen Antrag lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 8. Februar 2010 ab (7 L 57/10); die dagegen eingelegte Beschwerde verwarf das OVG NRW mit Beschluss vom 16. März 2010 als unzulässig (20 B 284/10).Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf diese Gerichtsakte sowie auf die Gerichtsakten 17 K 3844/07, 7 K 2767/09, 7 K 5302/09 sowie 7 L 1294/09 und 7 K 286/10 sowie 7 L 57/10 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (Beiakten 1 - 4 und 6 + 7) und des LANUV (Beiakte 5) Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 08.02.2010 - 7 L 1294/09
Wegnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren, Tierhaltereigenschaft, …
Im Verfahren 7 L 57/10 hat der Antragsteller ausdrücklich seine Bereitschaft bekundet, die 12 zur Veräußerung vorgesehenen Tiere bis zu einer Entscheidung im Verfahren 7 K 5302/09 bei sich unterzubringen (GA Bl. 3 zu 7 L 57/10), was vor dem Hintergrund, er sei nicht der Halter, nicht nachvollziehbar wäre. - VG Gelsenkirchen, 08.06.2010 - 7 L 500/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die Rückgabe von 12 Kälbern …
Rn. 2 Der sinngemäß gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Rückgabe von insgesamt 12 Kälbern, die Herrn Franz K. T. auf Grund sofort vollziehbarer mündlicher Ordnungsverfügung vom 18. September 2009 (schriftlich bestätigt am 30. Oktober 2009) weggenommen und deren Veräußerung Herrn T. gegenüber durch sofort vollziehbare Ordnungsverfügung vom 4. Dezember 2009 angeordnet worden war, kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Kälber nach rechtskräftigem Abschluss der vorläufigen Rechtsschutzverfahren 7 L 1294/09 und 7 L 57/10 vom Antragsgegner verkauft worden sind, wie dieser bereits im Klageverfahren 7 K 5302/09 mit Schriftsatz vom 19. Mai 2010 und auch vorliegend mit seiner Antragserwiderung vom 2. Juni 2010 mitgeteilt hat.
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