Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 776/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Volksfest, Attraktivität, Ermessen, einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, Beiladung, Neubescheidung, Anordnungsanspruch, Vorwegnahme der Hauptsache
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GewO § 70 Abs. 3, VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
Volksfest, Attraktivität, Ermessen, einstweilige Anordnung, Anordnungsgrund, Beiladung, Neubescheidung, Anordnungsanspruch, Vorwegnahme der Hauptsache - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Volksfest; Attraktivität; Ermessen; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Beiladung; Neubescheidung; Anordnungsanspruch; Vorwegnahme der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 776/07
Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2007 - 4 B 1001/07
Anspruch auf Zuteilung eines Stellplatzes; Berufsausübung eines Schaustellers in …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 776/07
Rn. 10 Die Ermessensfehlerhaftigkeit der Auswahl ergibt sich bereits daraus, dass der Antragsgegner die ihn bindende Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW - in dessen Beschluss vom 13. Juli 2007 (4 B 1001/07) nicht berücksichtigt hat. - VG Gelsenkirchen, 19.06.2007 - 7 L 340/07
D. Kirmes, Volksfest, Attraktivität, Ermessen, Begründung, erfolgreich, …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 7 L 776/07
Ihm wird weiter aufgegeben, der Antragstellerin den in dem mit Schriftsatz vom 9. Mai 2007 zum Verfahren 7 L 340/07 überreichten Lageplan (dort Beiakte Heft 4) eingetragenen Standplatz für den Autoskooter der Fa. C. zuzuweisen.
- OVG Bremen, 24.10.2019 - 2 B 282/19
Zulassung zu einem Jahrmarkt - Autoscooter; Freimarkt; Jahrmarkt; sexistisch; …
Ist die bis zum Ende des Jahrmarkts, das eine Vorwegnahme der Hauptsache zu Lasten der Antragstellerin bedeutet, verbleibende Zeit dagegen so extrem knapp, dass eine ermessensfehlerfreie neue Auswahlentscheidung der Behörde in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls vernünftigerweise nicht möglich erscheint, gebietet es die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), eine Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung ausnahmsweise bereits dann auszusprechen, wenn es bei summarischer Prüfung überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zur Zulassung der Antragstellerin führen würde (…vgl. dem Grundgedanken nach auch OVG NW, Beschl.v. 13.7.2007 - 4 B 1001/07 - juris Rn. 3; VG Gelsenkirchen, Beschl. b. 27.07.2007 - 7 L 776/07 -, juris Rn. 7;… Bay. VGH, Beschl. v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 -, juris Rn. 20).
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