Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Togo: Widerruf der Flüchtlingsanerkennung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 73 Abs. 1 AsylVfG; § 78 Abs. 3 Nr. 1, 2 AsylVfG; § 60 Abs. 1 AufenthG
Zulässigkeit des Widerrufes einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund von Änderungen politischer Verhältnisse in Togo; Voraussetzung an die Anerkennung einer Flüchtlingseigenschaft gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Abweichung einer angegriffenen ... - Judicialis
AsylVfG § 73 Abs. 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 1
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, politische Entwicklung, Änderung der Sachlage, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Togo: Widerruf der Flüchtlingsanerkennung: Abweichung; Divergenz; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Togo; Widerruf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit des Widerrufes einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund von Änderungen politischer Verhältnisse in Togo; Voraussetzung an die Anerkennung einer Flüchtlingseigenschaft gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Abweichung einer angegriffenen ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 1568/08
- OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- VG Oldenburg, 10.12.2008 - 7 A 12/08
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Anerkennung; Asylantrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Zudem kann die Frage, ob sich die Verhältnisse im Herkunftsstaat des Klägers im Sinne von §§ 73 Abs. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG wesentlich verändert haben, so dass einem als vorverfolgt anerkannten Flüchtling die Rückkehr nach Togo zuzumuten ist, bei der derzeitigen Lage nicht generell für alle Vorverfolgten pauschal in der einen oder anderen Weise beantwortet werden (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.11.2007 - 2 L 152/07 -, juris und VG Oldenburg, Urt. v. 10.12.2008 - 7 A 12/08 -, juris).Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2008 (Az: 7 A 12/08, juris) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner (als missverstanden bezeichneten) früheren Rechtsprechung ausgeführt, an der Auffassung, dass bezüglich vorverfolgt ausgereister togoischer Oppositioneller nunmehr grundsätzlich und in jedem Fall eine erneute Verfolgung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne, werde nicht länger festgehalten.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2007 - 2 L 152/07
Die wesentliche Veränderung der Verhältnisse beurteilt sich an den konkreten, für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Zudem kann die Frage, ob sich die Verhältnisse im Herkunftsstaat des Klägers im Sinne von §§ 73 Abs. 1 AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG wesentlich verändert haben, so dass einem als vorverfolgt anerkannten Flüchtling die Rückkehr nach Togo zuzumuten ist, bei der derzeitigen Lage nicht generell für alle Vorverfolgten pauschal in der einen oder anderen Weise beantwortet werden (ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.11.2007 - 2 L 152/07 -, juris und VG Oldenburg, Urt. v. 10.12.2008 - 7 A 12/08 -, juris). - OVG Niedersachsen, 04.08.2006 - 7 LA 115/06
Klärungsbedüftigkeit einer Rechtsfrage wegen fehlender berufungsrechtlicher und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 29.09.2006 - 13 A ZB 06.30861 -, juris).
- OVG Saarland, 15.05.2006 - 3 Q 52/06
Zum Antrag eines Asylbewerbers auf Berufungszulassung wegen grundsätzlicher …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Dabei muss die im Zulassungsverfahren aufgeworfene Grundsatzfrage in dem angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig sein (…BayVGH, aaO; SaarOVG, Beschl. v. 15.05.2006 - 3 Q 52/06 -, juris;… GK-AsylVfG, § 78 Rn. 603 ff.;… Renner, AsylVfG, 8. Aufl. 2005, § 78 Rn. 11 ff.). - VGH Bayern, 29.09.2006 - 13a ZB 06.30861
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 04.08.2006 - 7 LA 115/06 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 29.09.2006 - 13 A ZB 06.30861 -, juris). - VG Osnabrück, 08.12.2008 - 5 A 165/08
Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Verfolgungssicherheit, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08
Das ergibt sich bereits aus den - der Beklagten bekannten - Urteilen des Verwaltungsgericht Osnabrück vom 08. Dezember 2008 (5 A 190/08 und 5 A 165/08), gegen die sie die Zulassung der Berufung mit dem Ziel der Klageabweisung bei dem - seit Jahresbeginn für die neu eingehenden Verfahren togoischer Staatsangehöriger zuständigen - 4. Senat des Oberverwaltungsgericht begehrt (Verfahren 4 LA 20/09 und 4 LA 21/09).
- VG Trier, 24.02.2012 - 5 K 656/11
Widerruf der Asylberechtigung; Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Asylantrag …
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08-, Juris) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 20.11.2007-2 L 152/07-, Juris), wonach die Zulässigkeit des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo nicht für alle Vorverfolgten oder früher von Verfolgung Bedrohten einheitlich zu beantworten ist.Der anzuwendende Maßstab ist vielmehr individuell, d. h. bezogen auf den konkreten Ausländer, der als Flüchtling anerkannt worden ist, und dem dieser Status wieder entzogen werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08 -, Juris; so wohl auch EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, Juris, insbes.
Dies bedeutet, dass je nachdem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009 - 7 LA 132/08 -, Juris).
- VG Sigmaringen, 25.01.2011 - A 2 K 717/09
Togo: Widerrufsbescheid ist rechtswidrig und wird aufgehoben, bei Rückkehr droht …
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08-, Juris) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg- Vorpommern (Beschluss vom 20.11.2007-2 L 152/07-, Juris), wonach die Zulässigkeit des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo nicht für alle Vorverfolgten oder früher von Verfolgung Bedrohten einheitlich zu beantworten ist.Der anzuwendende Maßstab ist vielmehr individuell, d. h. bezogen auf den konkreten Ausländer, der als Flüchtling anerkannt worden ist, und dem dieser Status wieder entzogen werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08 -, Juris; so wohl auch EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, Juris, insbes.
Dies bedeutet, dass je nachdem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009 - 7 LA 132/08 -, Juris).
- VG Sigmaringen, 18.03.2010 - A 2 K 860/08
Widerruf, Widerrufsverfahren, Togo, Flüchtlingsanerkennung, Vorverfolgung, …
Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08-, Juris) und des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 20.11.2007 - 2 L 152/07 -, Juris), wonach die Zulässigkeit des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Veränderungen der politischen Verhältnisse in Togo nicht für alle Vorverfolgten einheitlich zu beantworten ist.Der anzuwendende Maßstab ist vielmehr individuell, d. h. bezogen auf den konkreten Ausländer, der als Flüchtling anerkannt worden ist, und dem dieser Status wieder entzogen werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009-7 LA 132/08 -, Juris; so wohl auch EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, Juris, insbes.
Dies bedeutet, dass je nachdem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2009 - 7 LA 132/08 -, Juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 4 LA 73/09
Berufungszulassung, Togo, Grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Divergenzrüge
Dies bedeutet, dass je nach dem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (so speziell auch für Togo die aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.06.2009 - 7 LA 132/08 - und des OVG Greifswald, Beschl. v. 15.11.2007 - 2 L 152/07 -).Eine grundsätzliche Klärung von Tatsachen wäre mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens deshalb kaum gegeben (Beschl. v. 22.06.2009 - 7 LA 132/08 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 4 LA 108/09
Togo: Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, grundsätzliche …
Dies bedeutet, dass je nach dem, welche Umstände zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, auch die Anforderungen an die Verbesserung der Verhältnisse im Heimatstaat und die Frage der Gefährdung im Falle einer Rückkehr individuell zu bewerten sind (so speziell auch für Togo die aktuelle Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Besch!, v. 22.06.2009 -7 LA 132/08- und des OVG Greifswald, Beschl. v. 15.11.2007 -2 L 152/07-).Eine grundsätzliche Klärung von Tatsachen wäre mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens deshalb kaum gegeben (Beschl. v. 22.06.2009 -7 LA 132/08 -).
- OVG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 LA 43/08
Heranziehung aller für und gegen die Glaubwürdigkeit eines Asylbegehrenden und …
Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargestellte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (Nds. OVG, Beschl. v. 22.6.2009 - 7 LA 132/08 -, juris m.w.N.). - OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 356/11
Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung - Türkei
Rn. 20 vgl. Urteile des Senats vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 und 3 A 35/10 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4.11.2010 - 4 Bf 113/09.AZ - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 LA 78/09 - und vom 22.6.2009 - 7 LA 132/08 - OVG Schleswig, Beschluss vom 5.10.2009 - 4 LA 73/09; OVG Greifswald, Beschluss vom 20.11.2007 - 2 L 152/07 - jeweils juris; sowie Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, § 73 Rz 19. - VGH Bayern, 16.05.2013 - 9 B 12.30382
Aufgrund der politischen Entwicklung in Togo erscheint es faktisch als …
Rn. 28 Soweit die Rechtsprechung unter Berufung auf die Auskunftslage noch eine Verfolgungswahrscheinlichkeit togoischer Staatsangehöriger im Falle einer Rückkehr nach Togo annimmt und aufgrund dessen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft verneint, legt diese - teilweise noch aus der Zeit vor Klärung der unionsrechtlichen Anforderungen an das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft durch den EuGH (…U.v. 2.3.2010 a.a.O. - Rechtssache Abdulla u.a.) stammende - Rechtsprechung allerdings zum überwiegenden Teil ihrer Gefahrenprognose noch den herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Verfolgungssicherheit zugrunde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 27.4.2010 - 4 Bf 283/08.AZ., UA S. 3; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 9.3.2011 - 2 L 212/08, 223/08 und 224/08, v. 17.3.2011 - 2 L 214/08;… Schleswig-Holsteinisches OVG, B.v. 5.10.2009 - 4 LA 73/09 - juris Rn. 5 und 10; OVG Lüneburg, B.v.22.6.2009 - 7 LA 132/08 - juris Rn. 5;… andeutungsweise Schleswig-Holsteinisches OVG, B.v. 15.2.2010 - 4 LA 108/09, BA S. 3, VG Köln, U.v. 20.11.2009 - 19 K 4939/07.A - juris, wohl auch U.v. 20.11.2009 - 19 K 4814/07.A - juris Rn. 17 und 19; VG Aachen, U.v. 21.9.2009 - 5 K 1342/07.A - juris); sie kann deshalb insoweit keine hinreichende Beurteilungsgrundlage für die Frage einer erheblichen und dauerhaften Veränderung der Verhältnisse im Herkunftsland darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7/11, 10 C 8/11 und 10 C 11/11). - OVG Saarland, 29.09.2011 - 3 A 338/11
Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung - Türkei -; Berufungszulassung wegen …
Rn. 19 vgl. bereits die Urteile des Senats vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 - und - 3 A 35/10 - sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 4.11.2010 - 4 Bf 113/09.AZ - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 LA 78/09 - und vom 22.6.2009 - 7 LA 132/08 - OVG Schleswig, Beschluss vom 5.10.2009 - 4 LA 73/09 - OVG Greifswald, Beschluss vom 20.11.2007 - 2 L 152/07 - juris; sowie Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, § 73 Rz. 19. - OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
Einzelfall des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung; Türkei
Rn. 19 vgl. Urteile des Senats vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 und 3 A 35/10 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4.11.2010 - 4 Bf 113/09.AZ - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 LA 78/09 - und vom 22.6.2009 - 7 LA 132/08 - OVG Schleswig, Beschluss vom 5.10.2009 - 4 LA 73/09; OVG Greifswald, Beschluss vom 20.11.2007 - 2 L 152/07 - jeweils juris; sowie Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, § 73 Rz 19. - VG Hamburg, 18.08.2009 - 20 A 262/09
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung im Fall von Togo
- VG Düsseldorf, 10.12.2009 - 12 K 3639/04
Togo
- OVG Hamburg, 04.11.2010 - 4 Bf 113/09
Türkei: Änderung der Verhältnisse, individueller Maßstab
- OVG Hamburg, 27.04.2010 - 4 Bf 283/08
Togo: Antrag auf Zulassung der Berufung ohne Erfolg
- VG Bayreuth, 29.09.2009 - B 3 K 08.30051
Togo: erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der Verhältnisse, …
- VG Hamburg, 18.08.2009 - 20 A 291/09
Togo: keine hinreichende Verfolgungssicherheit bei Rückkehr, noch keine …
- OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 187/09
Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".