Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 7 LA 231/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zulässige immissionsschutzrechtliche Anordnung bezüglich einer wasserrechtlich erlaubten Wasserkraftanlage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 17 BImSchG; § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG; § 24 S. 1 BImSchG
Lärmschutz vor einer Wasserkraftanlage; Duldungspflicht Dritter; Gegenstand des Wasserrechts; Bindung einer Wasserkraftanlage an die Regelungen des Bundesimmissionschutzgesetzes (BImSchG); Regelung einer Energieerzeugung durch Wasserkraft durch wasserrechtliche ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lärmschutz vor einer Wasserkraftanlage; Duldungspflicht Dritter; Gegenstand des Wasserrechts; Bindung einer Wasserkraftanlage an die Regelungen des Bundesimmissionschutzgesetzes (BImSchG); Regelung einer Energieerzeugung durch Wasserkraft durch wasserrechtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 28.08.2003 - 4 A 4163/01
- VG Göttingen, 10.02.2004 - 4 A 4163/01
- OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 7 LA 231/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 484
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 7 LA 231/03
Ein "nachbarliches Rücksichtnahmegebot" brauchte das angefochtene Urteil nicht anzusprechen, weil auch die Klägerin auf die Wohnnutzung in der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen hat - das Maß der ihr zugemuteten Rücksichtnahme bestimmt sich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, NVwZ 1996, 379 (381). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 7 LA 231/03
Die Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert zum einen die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328). - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 7 LA 231/03
Die Aufklärungsrüge stellt nämlich kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz zu kompensieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222/223).
- VG Oldenburg, 26.02.2009 - 5 A 4836/06
Klage gegen eine Nebenbestimmung in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung …
Allerdings sind die Anforderungen des Immissionsschutzes grds. nicht disponibel (Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris).Da wie bereits ausgeführt die Anforderungen des Immissionsschutzes nicht zur Disposition stehen (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 - juris; VG Oldenburg, Urteil vom 26. November 1997 - 4 A 3964/95 - V.n.b.), können die Ferienwohnungsbesucher entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch privatrechtliche Verzichtserklärungen wirksam auf ihre Schutzrechte aus dem Immissionsschutzrecht verzichten, da dadurch nicht die nach dem Bundesverwaltungsgericht geforderte endgültige Konfliktlösung erzielt würde (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 4 BN 3/02 - juris).
- VG Aachen, 13.03.2006 - 6 K 1504/03
Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Überfahrt zu …
Rn. 65 Vgl. in diesem Zusammenhang auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 7 LA 231/03 -, NVwZ-RR 2004, 484.
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