Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rückforderung von Aufenthaltskosten eines Ausländers von einem Garantiegeber; keine Hinweis- und Aufklärungspflicht der Behörde über das Kostenrisiko gegenüber Garantiegeber
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 1 S. 2 AuslG; § 84 Abs. 1 S. 1 AuslG; § 68 AufenthG; § 25 S. 1 VwVfG
Folgen einer Verpflichtung gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung zur Kostentragung hinsichtlich des Lebensunterhalts eines Ausländers; Erstattung der sämtlichenöffentlichen Mittel für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Zeitliche Beschränkung der ... - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 84 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 68; VwVfG § 25 S. 1
Verpflichtungserklärung, Hinweispflicht, Ermessen, Atypischer Ausnahmefall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landeshauptstadt Hannover kann Kosten für Aufenthalt eines Ausländers vom Einladenden zurückfordern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Folgen einer Verpflichtung gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung zur Kostentragung hinsichtlich des Lebensunterhalts eines Ausländers; Erstattung der sämtlichenöffentlichen Mittel für den Lebensunterhalt eines Ausländers; Zeitliche Beschränkung der ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 29.01.2002 - 3 A 2245/00
- OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02
- OVG Niedersachsen, 21.07.2005 - 7 LB 182/02
Papierfundstellen
- DVBl 2005, 1464 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in dem abgewarteten Verfahren entschieden hatte (Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97-, BVerwGE 108, 1 = DVBl 1999, 537 = NVwZ 1999, 779) lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 23. September 1999 die Rücknahme des Bescheides vom 06. März 1997 mit der Begründung ab, dieser sei zwar rechtswidrig, weil sie von dem ihr eingeräumten Ermessen nicht Gebrauch gemacht habe.Eine Begrenzung der Geltungsdauer der Verpflichtung ergibt sich auch nicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG, weil § 84 Abs. 1 AuslG einen Zusammenhang mit Aufenthaltsgenehmigungen nicht herstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 33.97 -, BVerwGE 108, 1 (9) = NVwZ 1999, 779 (780 f.)).
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02
Das Sozialstaatsprinzip verlangt, dass die staatliche Gemeinschaft in der Regel Lasten mitträgt, die aus einem von der Gesamtheit zu bewältigenden Schicksal entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen von ihnen getroffen haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. -, BVerfGE 102, 254 (298)). - VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95
Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02
§ 25 Satz 1 VwVfG, wonach die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen soll, kann nach seinem Wortlaut auf die Erklärung einer Verpflichtung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 AuslG ebenso wenig unmittelbar angewendet werden wie Satz 2 dieser Vorschrift, weil die darin erwähnte Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten in der Regel nur auf Verlangen zu erfolgen braucht (HessVGH, Urt. v. 29.08.1997 - 10 UE 2030/95 -, InfAuslR 1998, 166 unter Hinweis auf BT-Drucks. 7/910, 49). - OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97
Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02
Die Verpflichtungserklärung der Klägerin vom 14. Dezember 1994 ist auch nicht deshalb als Grundlage für die Heranziehung hinsichtlich der nach drei Monaten entstandenen Aufwendungen ungeeignet, weil es vor ihrer Entgegennahme an einer umfassenden Information über die mit der Verpflichtungserklärung verbundenen möglichen finanziellen Auswirkungen fehlte (so aber Nds.OVG, Urt. v. 27.08.1998 - 11 L 492/97 -, NdsRpfl. 1999, 31 (33)).
- VG Freiburg, 19.04.2012 - 4 K 1626/11
Dauer und Reichweite einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG 2004
Schließlich wurde der Kläger - was er in der von ihm selbst unterschriebenen Verpflichtungserklärung erklärt und seither nicht in Abrede gestellt hat - über den Umfang und die Dauer der Haftung sowie über die Bindungswirkung seiner Verpflichtung aufgeklärt (vgl. hierzu Hessischer VGH, Urteil vom 29.08.1997 - 10 UE 2030/95 -, NVwZ-RR 1998, 393; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2005 - 7 LB 182/02 -, InfAuslR 2005, 485; Hölscheidt, DVBl. 2000, 385 [388]).Der Erhalt einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylVfG) durch die Stellung des Asylantrages könne aber noch nicht als aufenthaltsrechtliche Anerkennung des neuen Aufenthaltszwecks im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewertet werden, da der Asylantrag - sogar als offensichtlich unbegründet - abgelehnt worden sei (ebenso: Bayerisches LSG, Urteil vom 12.11.2008 - L 11 B 845/08 AY -, FEVS 60, 427; VG Oldenburg, Urteil vom 13.02.2012 - 11 A 518/11 -, juris RdNr. 20; VG Hannover, Urteil vom 22.07.2011 - 3 A 6111/08 - juris RdNr. 32; VG Braunschweig, Gerichtsbescheid vom 01.06.2006 - 3 A 192/05 - juris RdNr. 16; wohl auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2005 - 7 LB 182/02 -, InfAuslR 2005, 485; a.A. noch Bayerischer VGH, Urteil vom 03.03.1998 - 12 B 96.3002 -, juris RdNr. 26; VG Minden, Urteil vom 11.11.2002 - 11 K 1203/02 -, juris RdNr. 24;… Hailbronner, a.a.O., § 68 RdNr. 14;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 68 RdNr. 22).
- VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 2205/10
Haftung für den Lebensunterhalt; Lebensunterhalt; Verpflichtungserklärung
Da es nicht ungewöhnlich ist, dass ein Ausländer nach Ablauf seines Besuchervisums einen Daueraufenthalt in Deutschland anstrebt, ist es für die Behörden bei der Entscheidung über ein Visum durchaus von Bedeutung, dass die Übernahme der Lebensunterhaltskosten auch für diesen Fall gesichert ist (ähnl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 68 Rn. 20).Ob es für den Verpflichtungsgeber absehbar war, dass der Ausländer nach seiner Einreise einen Asylantrag stellen wird, ist in diesem Zusammenhang irrelevant (Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ).
Eine solche Aufklärungspflicht besteht nicht, wenn sich Inhalt und Umfang der Haftung schon hinreichend deutlich aus dem Text der Erklärung selbst ergeben (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ;… a.A. wohl Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 68 Rn. 14).
Teilweise wird dies aber anders gesehen, da die Aufenthaltsgestattung kein Aufenthaltstitel ist (vgl. Bay LSG…, Beschluss vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY ER -, juris Rn. 28; im Ergebnis wohl ebenso, aber ohne ausdrücklich Auseinandersetzung mit dem Problem Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ff.).
Ferner spricht für einen Regelfall, wenn der Aufenthalt des Ausländers in D ausschließlich privaten Zwecken dient (Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 -, InfAuslR 2005, 485 ).
- VG Oldenburg, 13.02.2012 - 11 A 518/11
Haftung für den Lebensunterhalt; Lebensunterhalt
Nach der Rechtsprechung der Kammer (VG Oldenburg, Urteil vom 24. Oktober 2011 - 11 A 583/11 - juris; Urteil vom 7. September 2011 -11 A 2205/10 u.a. - juris) entfällt die Haftung nach § 68 AufenthG allerdings nicht schon allein auf Grund der Stellung eines Asylantrages (vgl. ebenso VGH Mannheim…, Urteil vom 27. Februar 2006 - 11 S 1857/05 - juris, Rn. 30; BayLSG…, Urteil vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY - juris, Rn. 28; VG Hannover…, Urteil vom 22. Juli 2011 - 3 A 6111/08 - juris, Rn. 32;… VG Braunschweig, Gerichtsbescheid vom 1. Juni 2006 - 3 A 192/05 - juris, Rn. 16; wohl auch Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ff.; a.A. VGH München…, Urteil vom 3. März 1998 - 12 B 96.3002 - juris, Rn. 26; VG Minden…, Urteil vom 11. November 2002 - 11 K 1203/02 - juris Rn. 24;… wohl auch Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Rn. 21 zu § 68).Zu berücksichtigen sind neben der Höhe der zu erstattenden Betrags unter anderem der Zweck des Aufenthalts des Ausländers in Deutschland (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 -, InfAuslR 2005, 485 ) sowie die Frage, ob die Behörden bei der Entgegennahme der Verpflichtungserklärung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Erklärenden geprüft haben (…vgl. Dienelt, in: Renner. AuslR, 9. Aufl., § 68 Rn. 9; Funke-Kaiser;… GK-AufenthG, § 68 Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 11 LC 88/06 -, juris; ähnl. auch BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, InfAuslR 1999, 182 ).
Sie ist nur dann auf die Geltungsdauer des Besuchervisums, zu dessen Erteilung sie abgegeben wurde, beschränkt, wenn der Erklärende dies eindeutig zum Ausdruck gebracht hat (ähnl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 68 Rn. 20).
Ob es für den Verpflichtungsgeber absehbar war, dass der Ausländer nach seiner Einreise einen Asylantrag stellen wird, ist in diesem Zusammenhang irrelevant (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 - InfAuslR 2005, 485 ).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 11 S 1857/05
Auslegung von Inhalt und Reichweite einer Verpflichtungserklärung in einem …
Ob sich das völlige Fehlen einer Aufklärung bereits auf die Wirksamkeit einer Verpflichtungserklärung auswirkt, bedarf hier daher keiner Entscheidung (vgl. OVG Nieders., Urteil vom 20.07.2005 - 7 LB 182/02 -, AuAS 2006, 2 einerseits, OVG Nieders., Urteil vom 27.08.1998 - 11 L 492/97 - FEVS 49, 316; Hess. VGH, Urteil vom 29.08.1997 - 10 UE 2030/95 -, InfAuslR 1998, 166 andererseits).Dem steht auch die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 20.07.2005 (a.a.O.) nicht entgegen, da ihr ein Sachverhalt zugrunde lag, in welchem das Formular nicht am Schalter einer Ausländerbehörde ausgefüllt oder jedenfalls entgegengenommen wurde, sondern bereits ausgefüllt einer Auslandsvertretung übersandt worden war.
- VG Potsdam, 20.02.2013 - 8 K 2571/11
Ausländerrecht
Vielmehr entfällt die Haftung nach § 68 AufenthG grundsätzlich nicht bereits allein auf Grund der Stellung eines Asylantrags (…vgl. VGH Mannheim, a.a.O., Rz. 30; BayLSG, Beschluss vom 12. November 2008 - L 11 B 845/08 AY ER -, juris, Rzn. 27 f.;… VG Braunschweig, Gerichtsbescheid vom 1. Juni 2006 - 3 A 192/05 -, juris, Rz. 16;… VG Hannover, a.a.O., Rz. 32; VG Oldenburg…, Urteil vom 24. Oktober 2011 - 11 A 583/11 -, juris, Rz. 19; VG Freiburg…, Urteil vom 19. April 2012 - 4 K 1626/11 -, juris, Rz. 31; so offenbar auch OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 -, InfAuslR 2005, 485 ff., das auf diesen Aspekt nicht einmal eingeht, sondern die dort in Rede stehende Verpflichtungserklärung ohne weitere Erörterung auf den sich an den Besuchsaufenthalt anschließenden Zeitraum des Asylverfahrens erstreckt).Ein solcher Regelfall liegt auch hier vor (ebenso - d.h., ungeachtet des Umstands einer späteren Asylantragstellung des Ausländers - OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Juli 2005, a.a.O., Rz. 43; VG Oldenburg…, Urteil vom 7. September 2011, a.a.O., Rz. 33).
- VG Osnabrück, 11.12.2006 - 5 A 228/06 Dazu hat das Nds. Oberverwaltungsgericht ausgeführt ( Urteil vom 20.07.2005 - 7 LB 182/02 - zitiert nach juris):.
Die Frage der Aufklärungspflichten einer Ausländerbehörde bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 AufenthG hat grundsätzliche Bedeutung, da sie auch vom Nds. OVG unterschiedlich beantwortet wird (vgl. Urteil des 11. Senats vom 27.08.1988 -11 L 492/97 - juris; demgegenüber das Urteil des 7. Senats vom 20.07.2005 - 7 LB 182/02 - juris).
- VG Gießen, 01.07.2010 - 7 K 1142/09
Ausnahmefall bei Inanspruchnahme aus Verpflichtungserklärung
Die Kammer ist der Auffassung, dass diese Grundsätze auch bei einer rein privatnützigen Verpflichtungserklärung, wie sie vorliegend gegeben ist, greifen und nicht angenommen werden kann, dass bei einer Einladung aus persönlichen Gründen immer ein Regelfall vorliege, so dass es irgendwelcher Ermessenserwägungen nicht bedürfte (so aber Nds. OVG 20.07.2005 - 7 LB 182/02 -, AuAS 2006, 17 = InfAuslR 2005, 485). - VG Schleswig, 21.09.2022 - 11 A 97/20 Eine mündliche Aufklärungs- und Belehrungspflicht ist weder gesetzlich vorgesehen, noch ergibt sich eine solche aus der Bindung staatlicher Stellen an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (OVG Niedersachsen, Urteil vom 20. Juli 2005 - 7 LB 182/02 -, juris Rn. 38 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 2013 - 3 A 187/12 - , S. 11-12 der Urteilsfassung;… a. A. Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand Oktober 2021, AufenthG § 68 Rn. 16ff. ausführlich zu Unklarheiten über die Voraussetzungen der Hinweispflicht und die Folgen der Verletzung der Hinweispflicht).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 21.07.2005 - 7 LB 182/02 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Landeshauptstadt Hannover kann Kosten für Aufenthalt eines Ausländers vom Einladenden zurückfordern
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kosten für Aufenthalt eines Ausländers vom Einladenden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einladender muss auch ohne behördliche Warnung Kosten für den Aufenthalt eines Ausländers übernehmen - Landeshauptstadt Hannover kann Kosten für Aufenthalt eines Ausländers vom Einladenden zurückfordern
Verfahrensgang
- VG Hannover, 29.01.2002 - 3 A 2245/00
- OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 LB 182/02
- OVG Niedersachsen, 21.07.2005 - 7 LB 182/02
Papierfundstellen
- DVBl 2005, 1464 (Ls.)
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