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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.11.2013 - 7 LB 67/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31951
OVG Niedersachsen, 06.11.2013 - 7 LB 67/13 (https://dejure.org/2013,31951)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2013 - 7 LB 67/13 (https://dejure.org/2013,31951)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2013 - 7 LB 67/13 (https://dejure.org/2013,31951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 NKAG; § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) NKAG; § 91 Abs. 1 S. 1 AO; § 119 Abs. 1 AO; § 157 Abs. 1 S. 2 AO
    Anforderungen an die Bestimmtheit von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebührenbescheide; Abstellen von Werbeanhängern im öffentlichen Straßenraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebührenbescheide; Abstellen von Werbeanhängern im öffentlichen Straßenraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Anforderung an die Bestimmtheit von Sondernutzungsgebührenbescheiden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von straßenrechtlichen Sondernutzungsgebührenbescheide; Abstellen von Werbeanhängern im öffentlichen Straßenraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2013 - 7 LB 67/13
    Denn nach der insoweit übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entsprechenden Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Urt. v. 22.3. 2012 - BVerwG 3 C 16.11 -, BVerwGE 142, 205 ff., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18), der sich der Senat bereits angeschlossen hat (Beschl. v. 8.2. 2013 - 7 ME 211/12 -), setzt die Heilung eines Anhörungsmangels voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1989 - 12 B 86/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.2013 - 7 LB 67/13
    Denn eine Heilung müsste, sofern sie hier denn möglich sein sollte (…vgl. dazu: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 37 Rn. 17b; OVG Rhld-Pf, Beschl. v. 30.10.1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, 399), grundsätzlich in derselben Form erfolgen, die für den Verwaltungsakt selbst gilt.
  • VG Göttingen, 30.09.2026 - 3 A 137/18

    Bestimmtheit; Buchgrundstück; Straßenreinigungsgebühren; …

    Die Heilung eines Bestimmtheitsmangels setzt, wie auch die Heilung anderer Fehler (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 06.11.2013 - 7 LB 67/13 - juris, Rn. 31), voraus, dass die Bestimmtheit des Bescheids nachträglich ordnungsgemäß, das heißt in der von vornherein erforderlichen Art und Weise, herbeigeführt wird.
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2014 - 7 ME 42/14

    Notwendigkeit eines festgestellten Sicherheitsproblems vor dem Widerruf bzw. der …

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urte. v. 24.06.2010 - 3 C 14.09 -, juris Rn. 37, u.v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 18), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschl. v. 08.02.2013 - 7 ME 211/12 -, n.v., u.v. 06.11.2013 - 7 LB 67/13 -, juris Rn. 29ff.), die Heilung eines Anhörungsmangels voraussetzt, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.
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